BW, welche Versetzung gilt? Landesintern oder LTV

  • Hallo ihr lieben,


    ich hoffe auf die Schwarmintelligenz des Forums und eine zeitnahe Antwort.


    Letzte Woche Montag wurde die Ablehnung meines Antrages im Ländertauschverfahren aufgrund von Nachverhandlungen zwischen dem abgebenden Land (BW) und meinem Zielland widerrufen und dieser doch noch bewilligt. Kontakt zu der Schule im aufnehmenden Land besteht bereits. Es wäre die für meine weitere Lebensplanung optimale Lösung. Ich wäre wieder in meiner Heimat.

    Um näher an ebendiese zu kommen und meinen Ländertauschantrag gegenüber dem RP zu untermauern, habe ich auch einen landesinternen Antrag gestellt, in dem klar stand, dass ich eine Versetzung im Ländertauschverfahren bevorzuge. Nun bin ich vor wenigen Minuten heim gekommen und habe auch diesbezüglich einen positiven Bescheid bekommen mitsamt einer Schulzuweisung. Leider ist jetzt zu später Stunde niemand mehr erreichbar und ich bin maximal ungeduldig.

    Welcher Antrag greift jetzt? Der Fall dürfte recht speziell sein. Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar.


    PS: Wenn hier jemand auf meine Person schließen kann, dann kann ich damit im Zweifel auch Leben.

  • Ich frage mal eben jemanden aus meiner Familie mit deutlich mehr Erfahrung im Schuldienst, auch bei schulbezogenen rechtlichen Fragen. Falls ich eine Antwort erhalte, die dir weiterhelfen könnte melde ich mich noch einmal. Kann aber nichts versprechen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • So, hab nachgefragt. Eine Priorität, also welche Versetzung ggf. zuerst greifen würde, ist zwar nicht bekannt, was aber nicht bedeutet, dass es eine solche nicht doch letztlich gibt. Deshalb bleibt nur der Anruf beim RP morgen, um das dort direkt zu klären. Ich drücke dir die Daumen dafür, dass das in deinem Sinne ausgeht.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Interessanter Fall.

    In welcher Form hast du denn die beiden Bescheide erhalten. Sind es schon amtliche Verfügungen oder war eins davon eher eine formlose Email?

    Oder handelt es sich vielleicht bei einem von beiden erstmal nur um eine Absichtsbekundung?

  • Der Bescheid bzw. die amtliche Verfügung der landesinternen Versetzung wurde heute postalisch zugestellt. Das dortige Datum ist allerdings älter als die Mail bzgl. des beabsichtigten Ländertauschs.

  • Ich fände es toll, wenn du hier posten würdest, was du letztlich vom RP als Antwort erhältst. Falls es eine interne Priorisierung geben würde, wäre es interessant, davon Kenntnis zu haben, sowie die dazugehörige Begründung zu erfahren. (Gerne auch per PN, sollte dir das forumsöffentlich zu weit führen.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • die Mail bzgl. des beabsichtigten Ländertauschs

    Also ist das noch keine Versetzungsverfügung. Rein dienstrechtlich fürchte ich, dass dann im Zweifelsfall die amtliche Verfügung überwiegt.

    Andererseits kann man mit den Leuten ja in der Regel reden und so eine Verfügung ist auch schnell wieder zurückgezogen.

  • Theoretisch kannst du die Landesinterne Versetzung ablehnen/ widerrufen und die andere annehmen. Da es sich um Verwaltungsakte zwischen Ländern handelt, werden diese mit hohe Wahrscheinlichkeit Vorrang haben. Sie werden ja auch schon jemanden für dich genommen haben …

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