Stimmrecht von Alltagshelfern bei Konferenzen

  • Alltagshelfer werden doch übers Land angestellt. Daher ist es kein privater Träger

    Das mag für NRW gelten, in NDS gibt es wie beschrieben im Landesdienst die "Pädagogischen Mitarbeiter". Den umgangssprachlichen Begriff "Alltagshelfer" kenne ich in NDS ausschließlich für Personen, die gebunden an ein konkretes Kind diesem im schulischen Alltag assistieren.

  • Anscheinend sind die Pädagogischen Mitarbeiter in NDS das, was die Alltagshelfer in NRW sind? In BW entspräche das vermutlich am ehesten den Pädagogischen Assistenten (mit päd. Ausbildung) bzw. Betreuenden Kräften (ohne päd. Ausbildung). Ob erstere ein Stimmrecht in Konferenzen haben, weiß ich nicht, kann es mir aber eigentlich nicht vorstellen.

  • Wieso besteht eigentlich 90% deiner Aktivität in diesem Forum darin, dich an den Aufgaben, den Rechten und dem Auftreten von Alltagshelfern und pädagogischen Mitarbeitern abzuarbeiten?

    Unsere Schulleitung meinte,dass es als Arbeitszeit gilt,dass sie an Lehrerkonferenzen teilnehmen,aber nicht stimmen berechtigt sind.

    Dann hat die Schulleitung, die die Konferenzen leitet und für deren ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich ist, damit eine Entscheidung getroffen, die in ihren Aufgabenbereich fällt. Ist doch schön, dass sich das Thema damit für dich erledigt hat.

    Man kann ja mal aus Interesse eine Frage zu einem Thema stellen, bei dem man selber gar nichts zu entscheiden hat, aber bei dir wirkt es doch langsam etwas obsessiv.

  • Ich war damals noch in Köln in der Grundschule und der Post ist von 2024. Ich hatte mich um die dortige Alltagshelferin gekümmert. Meine kleine Schwester ist (in Bonn) jetzt Alltagshelferin an einer Grundschule und plötzlich stimmberechtigt. Da sie nicht in diesem Forum ist, wollte ich stellvertretend fragen.

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