Referendariat abgebrochen – zweite Chance möglich (Sachsen, Lehramt)?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine wichtige Frage zum Thema Wiedereinstieg ins Referendariat.

    Ich habe vor einiger Zeit in Sachsen einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst angetreten, es aber letzten Juni freiwillig abgebrochen, weil ich mich damals nicht für den Lehrerberuf geeignet gefühlt habe. Das habe ich dem LASUB auch so mitgeteilt – es lag kein triftiger Grund wie Krankheit oder familiäre Umstände vor.

    Rückblickend denke ich aber, dass meine Entscheidung vor allem durch Überforderung und eine mögliche Erschöpfungssituation ausgelöst war.

    Nun überlege ich, ob ich mich doch noch einmal für das reguläre Referendariat (nicht berufsbegleitend) bewerben kann – entweder in Sachsen oder in einem anderen Bundesland.

    Meine Fragen:

    1. Ist eine erneute Zulassung in Sachsen ausgeschlossen, weil ich das berufsbegleitende Ref abgebrochen habe?

    2. Wie sehen die Chancen in anderen Bundesländern aus – z. B. Sachsen-Anhalt? Wird der frühere Abbruch dort zwingend berücksichtigt?

    Ich habe dazu bisher keine klare Antwort im Internet oder in den offiziellen Verordnungen gefunden – vielleicht hat ja hier jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?

    Danke euch im Voraus!

  • Bei vielen Bundesländern ist relevant, wie lange du im Vorbereitungsdienst warst (von wie vielen offiziellen Monaten). In einigen Bundesländern fängst du wieder bei 0 an, bei anderen wird die Zeit angerechnet, bei anderen darfst du gar erst wieder anfangen, wenn eine Zeit abgelaufen ist. Die Infos wären also relevant.

  • Die Infos wären also relevant.

    Alternativ: Einfach zunächst mal das LASUB anrufen und nachfragen, wie dort der Stand der Dinge mit dem dort bekannten Abbruchsausbildungsstand wäre. Vielleicht erübrigt sich das Thema damit bereits und wenn nicht, ist spätestens dann bekannt, woran es auch in anderen BL scheitern könnte, was zielgerichteteres Nachfragen hier im Forum, wie auch außerhalb (z.B. in Sachsen- Anhalt..) erlaubt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nach meiner Information vor fast sechs Jahren kann man sich in Sachsen erneut für das Referendariat bewerben, wenn man vor einer Dauer von 9 Monaten abbricht.

    An deiner Stelle würde ich aber auch direkt bei der LaSuB nachfragen. Wer weiß, ob sich das inzwischen geändert hat.

  • Das Problem wäre in vielen Bundesländern halt, dass Du keinen triftigen Grund angegeben hast (und zudem sogar selbst Deine Nichteignung festgestellt hast). Zurückgelegte Zeit im Ref könnte auch relevant bis auschlaggebend sein.

    Eigentlich ein KO-Kriterium, aber Versuch macht klug.

    Du musst damit rechnen, dass in Sachsen die Personalakte zu Rate gezogen wird (andere Bundesländer werden die aus Sachsen anfordern). Auch wichtig, wie die so ausschaut (dienstliche Beurteilungen und so...). Generell wäre eine selbst festgestellte Nichteignung ein Kriterium, dass eine Einstellung verhindern könnte, selbst wenn sie rechtlich prinzipiell möglich wäre.

    Wie gesagt: Versuch macht klug.....(westdeutsche Bundesländer haben die restriktiveren rechtlichen Regelungen)

    Auskünfte über andere Bundesländer wirst Du von sächsischen Behörden sicherlich nicht erhalten (erster Schritt: die gesetzliche Regelungen recherchieren, sind natürlich alle im Inet erhältlich)

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