Auch wenn das einigen hier völlig gegen den Strich geht, kann dich der Arbeitgeber halt anrufen. Du musst aber nicht reagieren.
Hier gibt es aber auch Abstufungen. Einmal anrufen, es geht keiner ran und dann dabei belassen lassen ist ok. Ständig anrufen oder noch andere Kontaktversuche geht aber nicht. Da verstößt man auch schnell gegen die Fürsorgepflicht.
Gesunder Menschenverstand ist auch hier, wie immer, hilfreich.