Nebentätigkeit als sachkundige Bürgerin - genehmigungspflichtig?

  • Hallo zusammen,

    ich bin als sachkundige Bürgerin berufen worden. Ich bin bereits Mitglied der entsprechenden Partei usw. Ich arbeite in TZ mit derzeit 70%, manchmal auch 75%.

    Nun ist es so, dass ich ab November Sitzungsgelder kassieren werde, wenn ich an den Ratssitzungen etc. teilnehme, was ich offensichtlich vorhabe. Das ist nicht wirklich das Problem, das Problem liegt in dem Antrag an sich: Dort soll ich auflisten, wann genau und von wann bis wann (Uhrzeit und Dauer) ich arbeite. Den Beginn der wöchentlichen Termine kenne ich, das Ende offensichtlich nicht. Gleiches gilt für weitere Zusatztermine wie zum Beispiel Ausschusstagungen usw. Ich weiß nur, dass dies mximal 6-10 x im Jahr stattfindet, je nach Dringlichkeit und je nach Ausschuss.

    Auch die Dauer der Tätigkeit ist ja noch nicht klar, theoretisch sollte es eine Legislaturperiode sein und dann wird weitergeschaut.

    Hat das jemand schonmal gemacht un dhat Ahnung davon, inwieweit ich da aufpassen muss?


    LG

  • Ich würde zwar vermuten, dass das ähnlich gehandhabt wird, wie Schöffentätigkeiten, da ein öffentliches Interesse daran besteht, dass du der Aufgabe nachkommst, würde mich an deiner Stelle aber dennoch rückversichern an rechtskundiger Stelle, z. B. der Rechtsberatung deiner Gewerkschaft/ deines Berufsverbandes. Ich mache das für das Ehrenamt, das ich aufnehmen möchte gerade ebenfalls (beim Schul- und Beamtenrechtler meines Vertrauens).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich würde zwar vermuten, dass das ähnlich gehandhabt wird, wie Schöffentätigkeiten, da ein öffentliches Interesse daran besteht, dass du der Aufgabe nachkommst, würde mich an deiner Stelle aber dennoch rückversichern an rechtskundiger Stelle, z. B. der Rechtsberatung deiner Gewerkschaft/ deines Berufsverbandes. Ich mache das für das Ehrenamt, das ich aufnehmen möchte gerade ebenfalls (beim Schul- und Beamtenrechtler meines Vertrauens).

    Der Unterschied zum Schöffenamt ist, dass hier keine Genehmigung erforderlich ist, da man sich diese Tätigkeit ja gar nicht aussuchen kann. Ist man gewählt, muss man ihr nachkommen.

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