Prüfungszeitraum wird verkürzt

  • Hallo miteinander,

    Ich möchte hier mal meinem Unmut Luft machen und hören, ob es ähnlich Betroffene gibt.

    Ich unterrichte an einer Berufsfachschule für Gesundheitsberufe. Jedes Jahr ab dem 1. Juli beginnen die Abschlußprüfungen (3 schriftliche, 3 mündliche und 2 praktische). Am 30./31. August findet mit der Landesdirektion die Notenkonferenz statt. Am 31.8. findet die Zeugnisübergabe statt. Seit dem vergangenen Schuljahr dürfen wir den Schülern nicht mehr sagen, wie ihre Ergebnisse ausgefallen sind. Der, der ein Zeugnis bekommt, hat bestanden. Nun passiert es, dass durchgefallen Schüler ab dem 1. September einen Arbeitsvertrag haben, aber ihn nicht antreten können, weil sie durchgefallen sind. Das ist schon übel. Nun aber können diese Schüler noch nicht mal mit dem AG nachverhandeln, weil sie vielleicht in drei Monaten eine mündliche Nachprüfung haben oder erst in 12 Monaten schriftlich wiederholen müssen. Aufgrund dieser Umstände gab es natürlich Klagen gegen die Landesdirektion. Soweit, so gut. Nun hat die LD beschlossen, dass Notenkonferenzen am 15. 8. stattzufinden haben, damit noch Zeit bleibt bis zum Schuljahresende die Ergebnisse mitzuteilen. Für uns Lehrer heißt das: in 6 Wochen (übrigens genau die Sommerferien!) alle Prüfungen abnehmen und korrigieren. Somit ist der Sommerurlaub für uns passé. Ich kann nicht glauben, dass das so sein darf.

    Geht es jemandem ähnlich?

    Danke für Eure Geduld.

  • Magst du dein Bundesland verraten? In NRW gibt es ebenfalls eine Berufsfachschule, diese ist jedoch gänzlich anders als deine.

    Zu den Terminen: Notenkonferenz einen Tag vor Ausgabe der Zeugnisse ist absoluter Wahnsinn, die sind aus gutem Grund normalerweise 2-3 Wochen vorher, somit sehe ich da eigentlich eine Verbesserung im Ablauf.

    Die Terminierung der Prüfungen direkt vor den Sommerferien ist natürlich schwierig und so z.B. in NRW bei allen mir bekannten Ausbildungsberufen deutlich früher. Wann fangen eure Azubis normalerweise an und wie lange geht die Ausbildung?

  • Ich unterrichte an einer Berufsfachschule für Gesundheitsberufe. Jedes Jahr ab dem 1. Juli beginnen die Abschlußprüfungen (3 schriftliche, 3 mündliche und 2 praktische). Am 30./31. August findet mit der Landesdirektion die Notenkonferenz statt.

    Die Notenkonferenzen finden mit der "Landesdirektion" statt? Handelt es sich um eine private Berufsfachschule?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich nehme an, dass das Folgende im Grundsatz für alle Bundesländer gilt:

    Grundsätzlich ist es natürlich erstmal so, dass Ferienzeit nicht gleichzeitig auch Urlaubszeit ist. Beamte haben Anspruch auf Urlaub im normalen Umfang, in der Regel 30 Tage, der während der Ferienzeiten genommen werden muss.

    So gesehen ist es rein theoretisch erstmal nicht unmöglich, euch dazu zu verpflichten, während der Sommerferien Dienst zu leisten.
    Gleichwohl habt ihr aber nun mal Anspruch auf 30 Tage Urlaub, also Tage, die völlig frei sind, ohne dienstliche Pflichten (Vorbereitung, Korrektur, dienstliche Kommunikation etc.). Im Alltag der Regelschulen ist dieser Anspruch eigentlich nur vollumfänglich zu erfüllen, wenn ein Großteil davon auf die Sommerferien fällt, da in allen anderen Ferien immer wieder dienstliche Pflichten anfallen.

    Mit anderen Worten: Ihr müsst eure Arbeitszeit in allen Ferien erfassen. Wenn eure Sommerferien wegfallen, dürft ihr im Prinzip in den übrigen Ferien gar nicht mehr arbeiten. Ist das realistisch? Wenn nicht, habt ihr einen Angriffspunkt für diese Regelung.

    Das ist alles sehr vage und schwammig, aber der einzige Ansatzpunkt, den ich sehe.

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