Vorgriffsstunden Hessen

  • Hallo,

    wir bekommen ja in Hessen regelmäßig die Abrechnung der inzwischen angesammelten Vorgriffsstunden. Wenn man daraus die inzwischen erdienten Wochenstunden auf ein Jahr errechnen will, teile ich die Summe dann durch 52 Jahreswochen oder nur durch die Schulwochen? D.h. bei fiktiven 364 Vorgriffsstunden hätte ich 7 Wochenstunden als Guthaben vorgearbeitet, wenn ich 52 Jahreswochen zugrundelege?


    Herzliche Grüße Eugenia

  • Hallo, noch eine ergänzende Frage: offiziell muss ja die Inanspruchnahme von Vorgriffsstunden ein halbes Jahr im Voraus beantragt werden. Ich habe aber - gerüchteweise - gehört, dass es auch kurzfristiger geht, um z.B. gesundheitliche Beeinträchtigungen oder familiäre Belastungen abzufedern, die nicht planbar waren. Weiß dazu jemand etwas? Und was passiert, wenn Vorgriffsstunden beantragt wurden, der Beamte aber dann erkrankt und dann im Grunde nichts von der Inanspruchnahme hat? Verfallen sie dann? Ich steige bei diesem Konzept noch nicht ganz durch.

    LG Eugenia

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