Teilabordnung an die Universität

  • Frohe Weihnachten ihr Lieben!

    Ich habe zu Beginn der Woche die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch bekommen. Ich hatte mich auf eine Stelle an der Uni beworben (Teilabordnung mit 50% Stelle) - als Lehrkraft mit besonderen Aufgaben. Das Gespräch findet bereits am 06.01. statt.

    Ich bin Grundschullehrkraft und werde nach A12 besoldet. In der Bewerbung stand "Bewerber bis A13" könnten sich bewerben. Ich habe nun einmal gegoogelt und überall steht, dass Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben nach A13 besoldet werden. Es handelt sich ja aber nur um eine halbe Stelle an der Uni (20 Std./Woche). An zwei Tagen werde ich weiterhin in der Schule arbeiten.

    Mein Kopf ist voller Fragen. Ich habe eine volle Stelle mit 25 LWS. Ich halte erhalte aufgrund meiner Schwerbehinderung 3 Ermäßigungsstunden, 1 weitere durch die Betreuung meiner Lehramtsanwärterin. Somit komme ich auf 21 LWS. Behalte ich meine Ermäßigungsstunden? Halbes Deputat wären ca. 12-13 LWS in der Schule, minus meiner Ermäßigungsstunden wären es noch 8-9 (also 2 Schultage).

    Im Schreiben der Einladung steht, dass mir bei halber Stelle 15 Urlaubstage zustehen. Himmel Herrgott :D Ich bin überfordert. Ich habe ja dann in der Schule weiterhin Ferienzeiten, in der Uni dann ja nicht, außer andere Veranstaltungen in der Vorlesungsfreien Zeit.

    Kurzum: Hat jemand Erfahrungen mit solch einer Stelle? Wisst ihr mehr? Im Internet finde ich nichts und ich weiß nicht, ob das Bewerbungsgespräch der richtige Rahmen ist, all diese "Formalitäten" zu besprechen.

    Ich danke im Voraus - liebe Grüße und eine schöne unterrichtsfreie Zeit :rose:

  • Um welches Bundesland geht es denn?

    Bei uns in NRW heißt "bis A13", dass man seine Besoldungsgruppe behält, aber nicht höher besoldet sein darf.
    Ferienregelung wäre bei einer halben Abordnung noch die schulische.
    Ferien/Urlaubsregelung und Ermäßigungsstunden sind aber bundeslandspezifische Regelungen.

    Bezüglich der Ermäßigungsstunden würde ich bei der Rechtsabteilung deiner personalaktenführenden Stelle fragen. Da ist die Frage, ob sie voll dem schulischen Teil oder auch der Abordnung zugeordnet werden.

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