Schulleitung beeinflusst Notengebung

  • In deiner Quelle geht es um Abschlussprüfungen.

    Grundsätzlich kann eine Klassenarbeit eine Urkunde sein, aber nicht per se. Erstmal sind Klassenarbeiten interne Leistungsnachweise.

    Das ist so nicht richtig, siehe Rn 19 des oben bereits verlinkten Urteils:

    Zitat

    Es ist in der Rechtsprechung unstrittig, dass eine Klassenarbeit eine Urkunde ist (BGH, U.v. 5.6.1962 - 5 StR 143/62 - BGHSt 17, 297; Weidemann in BeckOK StGB, Stand Nov. 2021, § 267 Rn. 6.1).

  • zu 3.: ich habe noch nie mein Kürzel auf eine Klausur gemacht.

    Ernsthaft?

    Bei uns steht mindestens das Kürzel immer bei der Note inkl. Datum. (Viele unterschreiben auch mit kompletten Namen.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Darf der Schulleiter eigenmächtig Noten ändern?

    Bei uns in NRW obliegt die Notengebung allein dem verantwortlichen Fachlehrer. Die Schulleitung darf den Fachlehrer nur beraten, aber auf gar keinen Fall die Note ändern. Schließlich muss der Fachlehrer die Note ggf. auch verteidigen.

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