? Entscheidung Wertigkeit der Tätigkeit zwecks Beförderung

  • mir fällt wirklich kaum jemand ein, der/die mit 10 Dienstjahren noch A13 ist. Wenn, dann weil die Person sich wirklich unterirdisch wenig engagiert, viel TZ gemacht hat oder angestellt ist.

    Wenn jemand angestellt ist, bekommt er kein A13 (Besoldungsordnung für Beamte).

    Aber wenigstens gibt es Leute hier, die meine Wahrnehmung bestätigen.

  • Wenn jemand angestellt ist, bekommt er kein A13 (Besoldungsordnung für Beamte).

    ach echt? oO okay, ich geb zu, ich hab mich unklar ausgedrückt, aber hätte jetzt gedacht, man würde mich dennoch verstehen: Angestellte werden bei uns im Kollegium meist nicht auf E14 höhergruppiert, weil sie entsprechende Angebote abgelehnt haben. es scheint sich irgendwie noch weniger zu lohnen, als bei BeamtInnen.

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