Hallo in die Runde,
in diversen Beiträgen wurde das Problem angesprochen, dass bei Fehlverhalten von SuS teilweise nicht konsequent genug reagiert wird, bspw. durch Anwendung von Ordnungsmaßnahmen.
Hat jemand Erfahrungen, woraus die konkreten Pflichten herleiten lassen? Meines Erachtens nach aus dem Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit der Geschädigten sowie durch Schutzpflichten des Staates. Gibt es dazu Erfahrungen, Urteile, Dienstaufsichtsbeschwerden?
Ich verlinke mal dieses sehr lesenswerte. Hier geht es zwar nicht um die Pflicht, aber es zeigt, dass die Gerichte bei Ordnungsmaßnahmen grundsätzlich den Lehrkräften den Rücken stärken.
VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2017 - 18 L 1759/17
Abrufbar unter:
https://openjur.de/u/2143215.html
Beste Grüße