• Hallo in die Runde,
    in diversen Beiträgen wurde das Problem angesprochen, dass bei Fehlverhalten von SuS teilweise nicht konsequent genug reagiert wird, bspw. durch Anwendung von Ordnungsmaßnahmen.

    Hat jemand Erfahrungen, woraus die konkreten Pflichten herleiten lassen? Meines Erachtens nach aus dem Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit der Geschädigten sowie durch Schutzpflichten des Staates. Gibt es dazu Erfahrungen, Urteile, Dienstaufsichtsbeschwerden?

    Ich verlinke mal dieses sehr lesenswerte. Hier geht es zwar nicht um die Pflicht, aber es zeigt, dass die Gerichte bei Ordnungsmaßnahmen grundsätzlich den Lehrkräften den Rücken stärken.

    VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2017 - 18 L 1759/17

    Abrufbar unter:

    https://openjur.de/u/2143215.html


    Beste Grüße

  • LehrerinNRW
    Ich kann nur aus der letzten PV berichten, dort hatten wir den vorsitzenden Verwaltungsrichter Andreas Müller zu Gast und dieser verwies, wie du auch, auf das Grundgesetz, die Schulpflicht, Aufsichtspflicht und den Erziehungsauftrag von Schule und stellte eindrücklich dar, dass Schule ein Schutzraum für alle sein muss und wer die Regeln innerhalb des Schutzraumes verletzt bestraft werden müsse, um zu lernen, dass man sich in unserer Gesellschaft an Regeln und Normen halten müsse, da so ein reibungsfreies Zusammenleben wahrscheinlicher wird.

    Viele Grüße

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