• Hallo in die Runde,
    in diversen Beiträgen wurde das Problem angesprochen, dass bei Fehlverhalten von SuS teilweise nicht konsequent genug reagiert wird, bspw. durch Anwendung von Ordnungsmaßnahmen.

    Hat jemand Erfahrungen, woraus die konkreten Pflichten herleiten lassen? Meines Erachtens nach aus dem Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit der Geschädigten sowie durch Schutzpflichten des Staates. Gibt es dazu Erfahrungen, Urteile, Dienstaufsichtsbeschwerden?

    Ich verlinke mal dieses sehr lesenswerte. Hier geht es zwar nicht um die Pflicht, aber es zeigt, dass die Gerichte bei Ordnungsmaßnahmen grundsätzlich den Lehrkräften den Rücken stärken.

    VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2017 - 18 L 1759/17

    Abrufbar unter:

    https://openjur.de/u/2143215.html


    Beste Grüße

  • LehrerinNRW
    Ich kann nur aus der letzten PV berichten, dort hatten wir den vorsitzenden Verwaltungsrichter Andreas Müller zu Gast und dieser verwies, wie du auch, auf das Grundgesetz, die Schulpflicht, Aufsichtspflicht und den Erziehungsauftrag von Schule und stellte eindrücklich dar, dass Schule ein Schutzraum für alle sein muss und wer die Regeln innerhalb des Schutzraumes verletzt bestraft werden müsse, um zu lernen, dass man sich in unserer Gesellschaft an Regeln und Normen halten müsse, da so ein reibungsfreies Zusammenleben wahrscheinlicher wird.

    Viele Grüße

  • dass bei Fehlverhalten von SuS teilweise nicht konsequent genug reagiert wird, bspw. durch Anwendung von Ordnungsmaßnahmen.

    Hier wird ja die Verantwortung ganz klar Richtung Schulleitung gesehen. Ich kann nur von meiner täglichen Arbeit berichten, dass die erzieherischen Einwirkungen, wo ja eine ganze Bandbreite in § 53 SchulG genannt wird, häufig überhaupt nicht genutzt werden (weil es nämlich ggf. aufwändig ist) aber gleichzeitig dann mit Vehemenz eine Ordnungsmaßnahme gefordert wird. Wenn ein Schüler an meiner Schulform regelmäßig durch beispielsweise Respektlosigkeiten auffällt, darüber aber über Wochen hinweg nicht einmal die Eltern informiert bzw. mit denen gesprochen wurde, keine Wiedergutmachungen usw. eingeleitet worden, dann dürfen sich Klassenlehrer nicht wundern wenn man hier eine OM auch mal ablehnt. Aber auch da habe ich dann mitbekommen, dass sich im Nachhinein beschwert wurde, weshalb es da keine OM gab.


    In dem Urteil da oben geht es übrigens primär um § 54 SchulG, Schulgesundheit

  • [...] häufig überhaupt nicht genutzt werden (weil es nämlich ggf. aufwändig ist) aber gleichzeitig dann mit Vehemenz eine Ordnungsmaßnahme gefordert wird. Wenn ein Schüler an meiner Schulform regelmäßig durch beispielsweise Respektlosigkeiten auffällt, darüber aber über Wochen hinweg nicht einmal die Eltern informiert [...]

    Dieses Spannungsfeld zwischen zeitlichen Aufwand und (zukünftigen) reibungslosen Unterricht kann ich bei mir an der Schule auch beobachten.
    Die Schulleitung (SL) und Abteilungsleitungen (AL) versuchen Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden oder zu umgehen, wo es nur geht und die Lehrkräfte sind entsprechend gefrustet, weil es nach deren Ansicht ausreichend Beschwerdegründe gibt, um eine OM einzuleiten.
    Dem Kollegium wurde auch schon vermittelt, dass man nicht annehmen könne, dass wegen jeder Kleinigkeit direkt nach Hause geschickt werden könne. Bei uns muss schon viel passieren, bis eine Teilkonferenz einberufen wird; an anderen Schulen wird direkt für den Tag suspendiert durch die SL oder die Klassenleitung (in Auftrag der SL).

    Ich persönlich kann die Zurückhaltung bei der Durchsetzung von Regeln und Gesetzen nicht nachvollziehen, weil es nach meiner Beobachtung dann oft wie ein Bumerang zurückkommt.

  • Ich persönlich kann die Zurückhaltung bei der Durchsetzung von Regeln und Gesetzen nicht nachvollziehen, weil es nach meiner Beobachtung dann oft wie ein Bumerang zurückkommt.

    Da stimme ich zu. Schule muss dazu in der Lage sein, konsequent zu reagieren, wenn erzieherische Maßnahmen alleine nicht greifen. Ich bin froh, an einer Schule zu sein, wo im Zweifelsfall auch gesagt wird "bis hierher und nicht weiter!"

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hier wird ja die Verantwortung ganz klar Richtung Schulleitung gesehen. Ich kann nur von meiner täglichen Arbeit berichten, dass die erzieherischen Einwirkungen, wo ja eine ganze Bandbreite in § 53 SchulG genannt wird, häufig überhaupt nicht genutzt werden.

    Da stimme ich dir zu. Erzieherische Maßnahmen und eine vernünftige Aufsicht (aktiv , präventiv und kontinuierlich) sind Grundbedingung. Insbesondere die von dir angesprochene Wiedergutmachung scheint vielen ein Fremdwort zu sein.

    Gemäß geltender Rechtsprechung gibt es aber weder auf die Anwendung von Par. 53 noch 54 einen Rechtsanspruch gegen Dritte (Mitschüler). Sollte jemand Erfahrung in der schulrechtlichen Ableitung und Durchsetzung von Schutzpflichten haben, freue ich mich über kollegialen Austausch. Besten Dank!

  • Die Schulleitung (SL) und Abteilungsleitungen (AL) versuchen Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden oder zu umgehen, wo es nur geht und die Lehrkräfte sind entsprechend gefrustet, weil es nach deren Ansicht ausreichend Beschwerdegründe gibt, um eine OM einzuleiten.

    Auch bei diesem Beitrag wird - zumindest interpretiere ich das mal so - die Verantwortung für die Sanktion von Schülerverhalten wieder bei der (erw.) Schulleitung gesehen. Mir ist nicht ganz klar, ob das eine Ergänzung zu meinem Beitrag war oder eine andere Sichtweise, aber ich drücke es mal aus meiner Sicht deutlicher aus.

    Es gibt eine ganze Menge Klassenleitungen, die in der Hinsicht ihren Job nicht vernünftig machen (sprich: erzieherische Einwirkungen werden einfach nicht gemacht) und erwarten, dass eine OM dann schon alles regelt, Wunder bewirkt und praktischerweise auch weniger Aufwand für sie bedeutet. Und das finde ich nicht okay. Das ist für mich mit mehreren hundert Schülern in der Abteilung nicht leistbar. Jede Ordnungsmaßnahme sind ca. 1-2 Stunden Arbeitszeit. Um es klarzustellen: Ich versuche keine OM zu umgehen, gefühlt ist es ein großer Teil meiner Arbeitszeit, aber ich weigere mich, Ordnungsmaßnahmen wegen beispielsweise Respektlosigkeiten zu verteilen (ich rede nicht von Beleidigungen!) wenn noch nicht einmal die Eltern kontaktiert worden sind. Und ja, ich schicke auch nicht wegen jeder Kleinigkeit nach Hause Schüler haben nicht nur eine Pflicht zum Schulbesuch, sondern auch ein Recht zum Schulbesuch. Und das kann man nicht wegen wiederholtem Kaugummi kauen im Unterricht einschränken

    an einer Schule zu sein, wo im Zweifelsfall auch gesagt wird "bis hierher und nicht weiter!"

    Sei nicht nicht böse, aber an der Schulform Gymnasium ist sowas leicht gesagt.

  • Die Schulleitung (SL) und Abteilungsleitungen (AL) versuchen Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden oder zu umgehen, wo es nur geht und die Lehrkräfte sind entsprechend gefrustet, weil es nach deren Ansicht ausreichend Beschwerdegründe gibt, um eine OM einzuleiten.

    Die Verantwortung liegt jedoch auch bei den Lehrkräften. Je niederschwelliger man mit Erziehungsmaßnahmen einsteigt und je früher Fehlverhalten gerügt und geahndet wird, desto weniger Eskalationen finden statt. Parallel dazu muss eine Erziehung zu sozialem Verhalten erfolgen.
    Ein passendes Beispiel für den Sinn schneller (und niedrigschwelliger) Interaktion:
    Schulleiter und Hausmeister hatten eine Übereinkunft: Der Hausmeister machte jeden Morgen einen Kontrollgang, bevor die ersten Schüler und Lehrer zur Schule kamen. Falls in der Nacht irgendwelche Schmierfinken die Außenwand bemalt hatten, nahm er einen Eimer weiße Farbe und übertünchte das, bevor jemand es sehen konnte. Weil weiße Farbe billiger als Spraydosen ist, haben sich die Schmierfinken andere Ziele ausgesucht. Falls man Tags stehen lässt, befinden sich dort am nächsten Tag zwei.
    Im Gegenzug haben Lehrkräfte Schüler zu seiner Entlastung "abgeordnet", die am Nachmittag dabei halfen, die Tische in den Klassenzimmern zu putzen, Laub zu rechen oder mit Putzschwämmen beim Reinigen der Wände zu helfen. Es gab sogar Schüler, die Nachmittags freiwillig kamen. Manche haben später eine Malerlehre absolviert. Der Hausmeister war vom Fach und hatte ihnen die Grundlagen vermittelt. ;)

    BTW: Meine Website mit Tipps & Links zur Verhaltensmodifikation hab' ich heute aktualisiert:
    https://www.autenrieths.de/verhalten.html

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Wenn eine Schulleitung ungern Ordnungsmaßnahmen verhängt, bleibt Kollegien immer noch der Hebel, die anderen Mitglieder der Teilkonferenz sehr bewusst mit Kollegen zu besetzen, die dazu eine andere Haltung vertreten. Schulleitungen können durchaus auch überstimmt werden.

  • Wenn eine Schulleitung ungern Ordnungsmaßnahmen verhängt, bleibt Kollegien immer noch der Hebel, die anderen Mitglieder der Teilkonferenz sehr bewusst mit Kollegen zu besetzen, die dazu eine andere Haltung vertreten. Schulleitungen können durchaus auch überstimmt werden.

    Bringt aber rein gar nichts, weil die TK erst ab Androhung der Entlassung zwingend zuständig ist, für den Alltag also absolut irrelevant. Die kann sich ja nicht selbst einberufen und wegen "Nö, ich setz meine Kappe nicht ab" - schriftlicher Verweis erteilen.

  • Ich weiß ja nicht, wie es anderswo läuft, aber an meinen bisherigen Schulen haben Klassenleitungen/Tutoren immer dann, wenn sie es für richtig hielten, die Einberufung einer Teilkonferenz angestoßen und ich habe nie erlebt, dass das abgeschmettert wurde. Ich habe allerdings auch nie erlebt, dass es dabei um Kappen oder Kaugummis ging.

  • Das Problem ist, wenn allgemein unter den Schülern bekannt ist, das Fehlverhalten toleriert wird, werden auch erzieherische Maßnahmen nicht mehr ernst genommen und die Kollegen machen sich dann auch nicht mehr die Arbeit, weil es ja eh nichts bringt.

  • Das wird bei uns regelmäßig von der Schulleitung blockiert mit dem Argument, dass das nur Arbeit machen würde und schlecht für das Image der Schule sei. Die Schüler wissen mittlerweile ganz genau, dass es keine Konsequenzen geben wird.

    Genau das ist der Trugschluss. Schlecht für das Image der Schule ist es, wenn sich ***einige*** Schüler ständig daneben benehmen und die Mehrheit - ohne Konsequenzen fürchten zu müssen - drangsalieren oder am Lernerfolg behindern dürfen.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
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  • Das Problem ist, wenn allgemein unter den Schülern bekannt ist, das Fehlverhalten toleriert wird, werden auch erzieherische Maßnahmen nicht mehr ernst genommen und die Kollegen machen sich dann auch nicht mehr die Arbeit, weil es ja eh nichts bringt.

    Fehlverhalten wird ja nicht toleriert, wenn ihm durch erzieherische Maßnahmen begegnet wird. Ich finde diese Aussagen schwierig, hier zu sagen, wir machen keine erzieherischen Einwirkungen weil es gibt eh keine Ordnungsmaßnahmen.

  • Das Problem ist, dass wir bei unserer Klientel als Lehrer ausgelacht werden, wenn wir erzieherische Maßnahmen ergreifen. Die Schüler sagen dann ganz offen: "Sie können mich mal, ich flieg sowieso nicht von der Schule!" Und da sie damit recht haben, ist die Wirkung von erzieherischen Maßnahmen gleich null. Einige Schüler sind nicht zu kontrollieren, wenn harte Maßnahmen von Anfang an nicht in Frage kommen. Im Chemieunterricht gab es vor ein paar Monaten eine Schlägerei unter Sechstklässlern. Ein Kollege ist dazwischen gegangen, hat sich dabei aber nur eine blutige Nase geholt. Reaktion der Schulleitung: "Was gehen sie auch dazwischen, halten sie sich besser raus, dann werden Sie auch nicht verletzt." Ihm wurde geraten ein Elterngespräch zu führen, bei dem die Eltern den Standpunkt vertreten haben, dass sie das Verhalten ihres Kindes völlig nachvollziehen können, man muss sich schließlich wehren, wenn man angegriffen ist. Mehr ist nicht passiert.

  • Also wenn ich verletzt würde, würde ich Anzeige erstatten.

    Aber es erinnert mich an meine 1. Schule in den ersten Jahren. Eine Brandstiftung wurde zur Übung der freiwilligen Feuerwehr und gemeinsames überstreichen der schwarzen Wand durch die Klasse, Farbe hat SL gestiftet.

    Das hat sich zum Glück geändert, weil die Vorfälle immer extremer wurden. Das Problem von Schulausschlüssen war, dass sie nur im Tausch mit anderen Schulen funktionierten. Sprich, nehmt ihr unseren, wir euren und manchmal bekamen wir dann noch extremere Fälle.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • NRW-Lehrerin1976 : Es sind leider immer wieder die Schulleitungen, die ein härteres Eingreifen gegen abweichendes Schülerverhalten verhindern, weil sie sich dann im Nachhinein für ihre Entscheidungen rechtfertigen müssen (= zusätzliche Arbeit = unangenehm) - und weil sie Angst haben, dass konsequentes Einschreiten ihrer Schule ein schlechtes Image verpasst. Obwohl eher das Gegenteil der Fall ist. Die Schulleitung hat insofern Recht, dass man sich bei Gewaltübergriffen nicht selbst in Gefahr bringen sollte. In dem Fall war es "nur" eine Schlägerei, aber stell dir vor, es hätte jemand ein Messer gezückt! Da will keiner dazwischen geraten. Man soll nicht tatenlos zuschauen, aber Distanz halten, Unbeteiligte (hier: die anderen Schüler (m/w/d)), wenn möglich, in Sicherheit bringen, dann sich ein Bild der Lage machen: Kann ich die Situation alleine mit Worten entschärfen? Wenn nein, kann ich eine zweite Lehrkraft oder eine andere erwachsene Person als Unterstützung hinzuholen? Wenn nein, habe ich die Möglichkeit, die Polizei anzurufen?

    Ein Elterngespräch klingt als würde die Schlägerei als "dummer Jungenstreich" abgetan. "Haben wir ja alle mal gemacht, ist in dem Alter normal.". Als erzieherische Maßnahme macht ein Elterngespräch in manchen Kontexten sicher Sinn. Wenn es um Gewalt geht, verfehlt es seinen Zweck, weil die Eltern, wie du selbst berichtest, im Zweifelsfall ihr Kind noch eher für seinen Mut loben. Sicher, die Eltern müssen über Vorkommnisse informiert werden, aber es sollte nicht nur beim Gespräch bleiben "und dann haben sich alle wieder lieb", sondern die Beteiligten (m/w/d) sollten erfahren, dass ein solches Verhalten in unserer Gesellschaft keinen Platz hat - z.B. indem sie für 2 Wochen jeden Nachmittag verpflichtend an einem Anti-Gewalt-Workshop teilnehmen müssen. Dafür braucht es aber eine Schulleitung, die sich nicht davor duckt, auch mal unangenehme Entscheidungen treffen zu müssen.

  • Ich halte Erziehungsmaßnahmen auch überwiegend für wirkungslosen Quatsch, formell müssen sie einer Ordnungsmaßnahme aber nunmal vorgelagert sein, wenn der Beschluss widerspruchsfest sein soll.

    Es muss aber ja nicht zwingend immer ein Elterngespräch sein (gerade, wenn die Eltern eh uneinsichtig sind), sondern das Fehlverhalten kann auch schriftlich (Mail, Brief) gerügt werden. Wenn man das 3x dokumentiert hat, hat man auch eine Basis für eine Ordnungsmaßnahme.

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