• Hallo in die Runde,
    in diversen Beiträgen wurde das Problem angesprochen, dass bei Fehlverhalten von SuS teilweise nicht konsequent genug reagiert wird, bspw. durch Anwendung von Ordnungsmaßnahmen.

    Hat jemand Erfahrungen, woraus die konkreten Pflichten herleiten lassen? Meines Erachtens nach aus dem Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit der Geschädigten sowie durch Schutzpflichten des Staates. Gibt es dazu Erfahrungen, Urteile, Dienstaufsichtsbeschwerden?

    Ich verlinke mal dieses sehr lesenswerte. Hier geht es zwar nicht um die Pflicht, aber es zeigt, dass die Gerichte bei Ordnungsmaßnahmen grundsätzlich den Lehrkräften den Rücken stärken.

    VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2017 - 18 L 1759/17

    Abrufbar unter:

    https://openjur.de/u/2143215.html


    Beste Grüße

  • LehrerinNRW
    Ich kann nur aus der letzten PV berichten, dort hatten wir den vorsitzenden Verwaltungsrichter Andreas Müller zu Gast und dieser verwies, wie du auch, auf das Grundgesetz, die Schulpflicht, Aufsichtspflicht und den Erziehungsauftrag von Schule und stellte eindrücklich dar, dass Schule ein Schutzraum für alle sein muss und wer die Regeln innerhalb des Schutzraumes verletzt bestraft werden müsse, um zu lernen, dass man sich in unserer Gesellschaft an Regeln und Normen halten müsse, da so ein reibungsfreies Zusammenleben wahrscheinlicher wird.

    Viele Grüße

  • dass bei Fehlverhalten von SuS teilweise nicht konsequent genug reagiert wird, bspw. durch Anwendung von Ordnungsmaßnahmen.

    Hier wird ja die Verantwortung ganz klar Richtung Schulleitung gesehen. Ich kann nur von meiner täglichen Arbeit berichten, dass die erzieherischen Einwirkungen, wo ja eine ganze Bandbreite in § 53 SchulG genannt wird, häufig überhaupt nicht genutzt werden (weil es nämlich ggf. aufwändig ist) aber gleichzeitig dann mit Vehemenz eine Ordnungsmaßnahme gefordert wird. Wenn ein Schüler an meiner Schulform regelmäßig durch beispielsweise Respektlosigkeiten auffällt, darüber aber über Wochen hinweg nicht einmal die Eltern informiert bzw. mit denen gesprochen wurde, keine Wiedergutmachungen usw. eingeleitet worden, dann dürfen sich Klassenlehrer nicht wundern wenn man hier eine OM auch mal ablehnt. Aber auch da habe ich dann mitbekommen, dass sich im Nachhinein beschwert wurde, weshalb es da keine OM gab.


    In dem Urteil da oben geht es übrigens primär um § 54 SchulG, Schulgesundheit

  • [...] häufig überhaupt nicht genutzt werden (weil es nämlich ggf. aufwändig ist) aber gleichzeitig dann mit Vehemenz eine Ordnungsmaßnahme gefordert wird. Wenn ein Schüler an meiner Schulform regelmäßig durch beispielsweise Respektlosigkeiten auffällt, darüber aber über Wochen hinweg nicht einmal die Eltern informiert [...]

    Dieses Spannungsfeld zwischen zeitlichen Aufwand und (zukünftigen) reibungslosen Unterricht kann ich bei mir an der Schule auch beobachten.
    Die Schulleitung (SL) und Abteilungsleitungen (AL) versuchen Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden oder zu umgehen, wo es nur geht und die Lehrkräfte sind entsprechend gefrustet, weil es nach deren Ansicht ausreichend Beschwerdegründe gibt, um eine OM einzuleiten.
    Dem Kollegium wurde auch schon vermittelt, dass man nicht annehmen könne, dass wegen jeder Kleinigkeit direkt nach Hause geschickt werden könne. Bei uns muss schon viel passieren, bis eine Teilkonferenz einberufen wird; an anderen Schulen wird direkt für den Tag suspendiert durch die SL oder die Klassenleitung (in Auftrag der SL).

    Ich persönlich kann die Zurückhaltung bei der Durchsetzung von Regeln und Gesetzen nicht nachvollziehen, weil es nach meiner Beobachtung dann oft wie ein Bumerang zurückkommt.

  • Ich persönlich kann die Zurückhaltung bei der Durchsetzung von Regeln und Gesetzen nicht nachvollziehen, weil es nach meiner Beobachtung dann oft wie ein Bumerang zurückkommt.

    Da stimme ich zu. Schule muss dazu in der Lage sein, konsequent zu reagieren, wenn erzieherische Maßnahmen alleine nicht greifen. Ich bin froh, an einer Schule zu sein, wo im Zweifelsfall auch gesagt wird "bis hierher und nicht weiter!"

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hier wird ja die Verantwortung ganz klar Richtung Schulleitung gesehen. Ich kann nur von meiner täglichen Arbeit berichten, dass die erzieherischen Einwirkungen, wo ja eine ganze Bandbreite in § 53 SchulG genannt wird, häufig überhaupt nicht genutzt werden.

    Da stimme ich dir zu. Erzieherische Maßnahmen und eine vernünftige Aufsicht (aktiv , präventiv und kontinuierlich) sind Grundbedingung. Insbesondere die von dir angesprochene Wiedergutmachung scheint vielen ein Fremdwort zu sein.

    Gemäß geltender Rechtsprechung gibt es aber weder auf die Anwendung von Par. 53 noch 54 einen Rechtsanspruch gegen Dritte (Mitschüler). Sollte jemand Erfahrung in der schulrechtlichen Ableitung und Durchsetzung von Schutzpflichten haben, freue ich mich über kollegialen Austausch. Besten Dank!

  • Die Schulleitung (SL) und Abteilungsleitungen (AL) versuchen Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden oder zu umgehen, wo es nur geht und die Lehrkräfte sind entsprechend gefrustet, weil es nach deren Ansicht ausreichend Beschwerdegründe gibt, um eine OM einzuleiten.

    Auch bei diesem Beitrag wird - zumindest interpretiere ich das mal so - die Verantwortung für die Sanktion von Schülerverhalten wieder bei der (erw.) Schulleitung gesehen. Mir ist nicht ganz klar, ob das eine Ergänzung zu meinem Beitrag war oder eine andere Sichtweise, aber ich drücke es mal aus meiner Sicht deutlicher aus.

    Es gibt eine ganze Menge Klassenleitungen, die in der Hinsicht ihren Job nicht vernünftig machen (sprich: erzieherische Einwirkungen werden einfach nicht gemacht) und erwarten, dass eine OM dann schon alles regelt, Wunder bewirkt und praktischerweise auch weniger Aufwand für sie bedeutet. Und das finde ich nicht okay. Das ist für mich mit mehreren hundert Schülern in der Abteilung nicht leistbar. Jede Ordnungsmaßnahme sind ca. 1-2 Stunden Arbeitszeit. Um es klarzustellen: Ich versuche keine OM zu umgehen, gefühlt ist es ein großer Teil meiner Arbeitszeit, aber ich weigere mich, Ordnungsmaßnahmen wegen beispielsweise Respektlosigkeiten zu verteilen (ich rede nicht von Beleidigungen!) wenn noch nicht einmal die Eltern kontaktiert worden sind. Und ja, ich schicke auch nicht wegen jeder Kleinigkeit nach Hause Schüler haben nicht nur eine Pflicht zum Schulbesuch, sondern auch ein Recht zum Schulbesuch. Und das kann man nicht wegen wiederholtem Kaugummi kauen im Unterricht einschränken

    an einer Schule zu sein, wo im Zweifelsfall auch gesagt wird "bis hierher und nicht weiter!"

    Sei nicht nicht böse, aber an der Schulform Gymnasium ist sowas leicht gesagt.

  • Die Schulleitung (SL) und Abteilungsleitungen (AL) versuchen Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden oder zu umgehen, wo es nur geht und die Lehrkräfte sind entsprechend gefrustet, weil es nach deren Ansicht ausreichend Beschwerdegründe gibt, um eine OM einzuleiten.

    Die Verantwortung liegt jedoch auch bei den Lehrkräften. Je niederschwelliger man mit Erziehungsmaßnahmen einsteigt und je früher Fehlverhalten gerügt und geahndet wird, desto weniger Eskalationen finden statt. Parallel dazu muss eine Erziehung zu sozialem Verhalten erfolgen.
    Ein passendes Beispiel für den Sinn schneller (und niedrigschwelliger) Interaktion:
    Schulleiter und Hausmeister hatten eine Übereinkunft: Der Hausmeister machte jeden Morgen einen Kontrollgang, bevor die ersten Schüler und Lehrer zur Schule kamen. Falls in der Nacht irgendwelche Schmierfinken die Außenwand bemalt hatten, nahm er einen Eimer weiße Farbe und übertünchte das, bevor jemand es sehen konnte. Weil weiße Farbe billiger als Spraydosen ist, haben sich die Schmierfinken andere Ziele ausgesucht. Falls man Tags stehen lässt, befinden sich dort am nächsten Tag zwei.
    Im Gegenzug haben Lehrkräfte Schüler zu seiner Entlastung "abgeordnet", die am Nachmittag dabei halfen, die Tische in den Klassenzimmern zu putzen, Laub zu rechen oder mit Putzschwämmen beim Reinigen der Wände zu helfen. Es gab sogar Schüler, die Nachmittags freiwillig kamen. Manche haben später eine Malerlehre absolviert. Der Hausmeister war vom Fach und hatte ihnen die Grundlagen vermittelt. ;)

    BTW: Meine Website mit Tipps & Links zur Verhaltensmodifikation hab' ich heute aktualisiert:
    https://www.autenrieths.de/verhalten.html

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Wenn eine Schulleitung ungern Ordnungsmaßnahmen verhängt, bleibt Kollegien immer noch der Hebel, die anderen Mitglieder der Teilkonferenz sehr bewusst mit Kollegen zu besetzen, die dazu eine andere Haltung vertreten. Schulleitungen können durchaus auch überstimmt werden.

  • Wenn eine Schulleitung ungern Ordnungsmaßnahmen verhängt, bleibt Kollegien immer noch der Hebel, die anderen Mitglieder der Teilkonferenz sehr bewusst mit Kollegen zu besetzen, die dazu eine andere Haltung vertreten. Schulleitungen können durchaus auch überstimmt werden.

    Bringt aber rein gar nichts, weil die TK erst ab Androhung der Entlassung zwingend zuständig ist, für den Alltag also absolut irrelevant. Die kann sich ja nicht selbst einberufen und wegen "Nö, ich setz meine Kappe nicht ab" - schriftlicher Verweis erteilen.

  • Ich weiß ja nicht, wie es anderswo läuft, aber an meinen bisherigen Schulen haben Klassenleitungen/Tutoren immer dann, wenn sie es für richtig hielten, die Einberufung einer Teilkonferenz angestoßen und ich habe nie erlebt, dass das abgeschmettert wurde. Ich habe allerdings auch nie erlebt, dass es dabei um Kappen oder Kaugummis ging.

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