Ich habe vor der Wahl allen ernstzunehmende Spitzenkandidaten (okay, ich gebe zu: es waren nur CDU und Grüne) eine Mail geschrieben und nach A13 für alle in BW gefragt.
Von beiden habe ich Antwort erhalten (bzw. von ihren Teams). Beide gleiches Wischiwaschi ... "gerechte Bezahlung / Aufstiegsmöglichkeiten / HoLa/".
Du glaubst doch nicht, das etwas, was bereits mehr als 100 Jahre gilt, einfach so geändert werden kann? Wo kämen wir denn da hin? ![]()
Zitat1. Die Geburtsstunde: Reichsbeamtengesetz (1907)
Zwar gab es schon im 19. Jahrhundert informelle Unterscheidungen nach Vorbildung, doch die rechtliche Strukturierung begann im Kaiserreich. Mit der Novelle des Reichsbeamtengesetzes von 1907 wurden die Weichen für eine Einteilung nach Vorbildung und Laufbahnprüfung gestellt. Damals war die Trennung jedoch noch nicht so trennscharf und einheitlich benannt, wie wir sie heute kennen.
2. Die Festschreibung: Reichsbesoldungsgesetz (1920)
Der entscheidende Moment für die exakte Benennung der vier Stufen war die Besoldungsreform der Weimarer Republik.
- Datum: 1. April 1920
- Ereignis: Mit dem Reichsbesoldungsgesetz (RBesG) von 1920 wurden die Beamtengruppen erstmals offiziell in die vier heute bekannten Kategorien unterteilt:
- Unterer Dienst (einfache Tätigkeiten, Volksschulabschluss)
- Mittlerer Dienst (ausführende Tätigkeiten, mittlere Reife/Berufsausbildung)
- Gehobener Dienst (Sachbearbeitung/Management, Abitur/Fachhochschule)
- Höherer Dienst (Leitungsfunktionen, wissenschaftliches Studium)
Diese Einteilung folgte dem sogenannten Laufbahnprinzip, das den Status und die Besoldung strikt an die schulische und akademische Vorbildung koppelte.
Quelle: Anfrage bei Gemini.