Mehr Stunden durch Fehler des Dezernenten u.andere Ärgernisse

  • Moin.


    Ich habe Ferien und vorher alle Klausuren wegkorrigiert (uff), könnte also mal einem Hobby frönen und die freie Zeit genießen (muss nur noch ein bisschen Unterricht vorbereiten). Aber seit Sonntag träume ich schon wieder von Schule und der ganze Ärger der Zeit vor den Ferien kommt wieder hoch.


    1. Ich nehme seit diesem Schuljahr an einer 2-jährigen Fortbildung (verschiedene Termine im Schuljahr, online und in Präsenz) teil, die mich dazu befähigen wird, Lehrer*innen fortzubilden. Dafür soll es pro Schuljahr zwei Entlastungsstunden geben. Das Projekt läuft bundesweit, doch meine Bezirksregierung ist die einzige, die es nicht geschafft hat, diese Stunden ins aktuelle Deputat einzubauen (wir sind drei KuK hier, bundesweit hat es sonst überall funktioniert). Seit Monaten schlagen wir Alarm. Ergebnis: Im Januar wurde angewiesen, dass wir im zweiten Halbjahr eine (!) Entlastungsstunde erhalten. Da ich keine Stunden abgeben kann, habe ich mit meiner Schulleitung vereinbart, erst im kommenden Schuljahr 0,5 Entlastungsstunden zu bekommen. Andere erhalten seit diesem Schuljahr zwei Stunden, wir nur 0,5. Auf meinen Wunschzettel habe ich daher mein Deputat minus 0,5 plus zwei Stunden gesetzt und bin gespannt, ob der Dezernent die zwei Stunden fürs nächste Schuljahr anweist oder ob meine Schulleitung wieder mehrfach nachhaken muss. Eine Auszahlung der fehlenden 1,5 Stunden hätte ich fair gefunden, aber die Stunden scheinen im Orbit verschwunden zu sein. Kann man sich irgendwie dagegen wehren?
    2. Ich betreue SuS in der Praxis, dafür habe ich den Montag unterrichtsfrei. In der Berechnung, wie viele SuS man besucht, sind aber Feiertage etc. nicht eingerechnet, so dass ich (wie andere KuK Stress bekommen, wenn mal ein Montag keine Besuche gemacht werden können (dieses Schuljahr: Pädagogischer Tag, Rosenmontag, Sprechtag). Damit fallen im Extremfall 9 Besuchstermine weg. Den Sprechtag war Anwesenheitspflicht, da durfte man keine Besuche machen. Noch schlimmer ist es bei den KuK, bei denen der Donnerstag der Besuchstag ist... Manchmal kommt es hart auf hart und dann muss jemand anderes einen oder mehrere Besuche übernehmen, was von der SL natürlich nicht gerne gesehen wird, v.a. muss man sich um einen Ausgleich kümmern, denn so ein Besuch entspricht 3,5 U-Stunden und die möchte man natürlich gerne zurückgeben, indem man z.B. das Schj. darauf einen besuch von dem Kollegen übernimmt - natürlich auch nicht gerne gesehen. Verständnis von Seiten der SL: Null. Bereitschaft, solche Tage in die Berechnung einzubeziehen: Null.
    3. Ich arbeite TZ und bin trotz TZ-Konzept trotzdem permanent an meinen freien Tagen in der Schule: Klausuraufsicht Abschlussprüfung, Konferenzen (ich muss zu jeder LK, zu jeder Dienstbesprechung - BGK sind Gott sei Dank geregelt, mit TZ muss man nur zu einem BG). Einsatz in Prüfungen am freien Tag, während bei VZ-KuK dann einfach der Unterricht ausfällt. Ich habe das Gefühl, über den Tisch gezogen zu werden.


    2 und 3 sind Dauerthemen bei uns an der Schule und ich habe wenig Hoffnung, dass sich da etwas ändern wird. Auch Punkt 1 ist etwas, das ich wohl einfach schlucken muss.


    Tut mir leid, dass ich mich hier in den Ferien so ausheule. Bei mir wächst gerade einfach der Frust, da sich ja auch sonst alles verschlechtert im Lehrerjob (Dokumentation, Arbeitszeit, Anspruch, Umgangston von oben, ...) hier zumindest) und ich manchmal meinen Mann beneide, der in seinem Job einfach viel bessere Bedingungen hat.

  • Miss Miller 8. April 2026 10:22

    Hat den Titel des Themas von „Mehr Stunden durch Fehler des Dezernenten“ zu „Mehr Stunden durch Fehler des Dezernenten u.andere Ärgernisse“ geändert.
    1. Ich nehme seit diesem Schuljahr an einer 2-jährigen Fortbildung (verschiedene Termine im Schuljahr, online und in Präsenz) teil, die mich dazu befähigen wird, Lehrer*innen fortzubilden. Dafür soll es pro Schuljahr zwei Entlastungsstunden geben. ... Kann man sich irgendwie dagegen wehren?

    Wenn es dir verbindlich zugesagt wurde, hast Du einen Rechtsanspruch. Ich habe z.B. eine Tätigkeit, wo ich jedes Jahr einen Brief mit der Beauftragung und der Entlastungsstunden bekomme. Das wäre eine verbindliche Zusage. Wenn da was steht von ggf. kann es geben, ist Pech. Es kommt also darauf, was man dir zugesagt hat. Im Zweifel würde ich mit Verweis darauf auf die 2 Stunden bestehen. Alles andere ist nicht dein Problem.

  • Da ich keine Stunden abgeben kann, habe ich mit meiner Schulleitung vereinbart, erst im kommenden Schuljahr 0,5 Entlastungsstunden zu bekommen.

    Das war ungeschickt. Jeder kann Stunden abgeben, keiner ist unersetzlich. Meine Erfahrungen im Schuldienst haben mir gezeigt, dass man auf solche Dinge bestehen muss und zwar ohne Zeitverzug, ansonsten sieht man womöglich in die Röhre. Und warum nur 0,5? Und warum nicht im nächsten SJ dann 3,5?

    Wahrscheinlich sind diese Stunden nicht bedarfserhöhend, so dass Deine SL die aus dem Entlastungsstunden-Deputat nehmen muss. Darauf muss man wirklich bestehen, wenn die SL das nicht sofort umsetzt. bereits seit vielen Jahren bekannte Information ausfallen?

    In der Berechnung, wie viele SuS man besucht, sind aber Feiertage etc. nicht eingerechnet, so dass ich (wie andere KuK Stress bekommen, wenn mal ein Montag keine Besuche gemacht werden können (

    Ja, das ist in der Tat so. Das ist ein Minusgeschäft und ein Grund, warum ich meine Tätigkeit an der BR aufgegeben habe. Da es sich bei der Tätigkeit in der Regel um ein höherrangiges Dienstgeschäft handelt, müsstest Du Deine SL um eine Entlastung bitten bzw. dass sie dich aus dem Unterricht umplant.

    Ich arbeite TZ und bin trotz TZ-Konzept trotzdem permanent an meinen freien Tagen in der Schule:

    Was steht denn dann in dem Konzept, wenn es Dich da so benachteiligt? Klingt, als müsste das angepasst werden. Am besten einen Antrag in der LK stellen.

Werbung