Frühzeitige Kündigung/Auflösungsvertrag

  • Hallo zusammen,

    ich arbeite seit 2022 in NRW an der gleichen Schule in befristeten Verträgen. Mittlerweile habe ich deshalb zu Beginn eines neuen Vertrags keine Probezeit mehr. Ehrlich gesagt belastet mich die Arbeit an der Schule sehr: Ich habe die meisten Klassen einfach nicht gut um Griff, es ist das reinste Chaos und im aktuellen Schuljahr ist es besonders schlimm. Dadurch gehe ich eigentlich immer mit einem schlechten Gefühl nach Hause, weil ich meine Arbeit eigentlich gut machen möchte. Oft auch mit Stimmproblemen, weil ich meinen Plan, nicht laut zu sprechen, selten durchhalte.

    Ich habe aufgrund dieser Erkenntnisse mein Studium nicht beendet, ein anderes Studium begonnen und bin damit in einem Jahr endlich fertig. Im September 2025 lief mein letzter Arbeitsvertrag aus und ich hatte mich dazu entschieden, keinen neuen Vertrag zu unterschreiben. Da ich aber noch keinen neuen Job gefunden hatte, die Schule mir sehr entgegengekommen ist in Sachen Stundenanzahl und -planung, habe ich dann doch zugesagt und einen neuen Anschlussvertrag unterzeichnet mit einer Laufzeit bis Ende 2026 – in dem Glauben, unkompliziert kündigen zu können, wenn es mich (psychisch) doch zu sehr belastet oder ich etwas besser Passendes finde.

    Aufgrund meiner langen Beschäftigungszeit, die ja auch als solche zählt, wenn es sich um immer wieder aufeinanderfolgende befristete Tätigkeiten handelt, gestaltet sich das nun leider doch nicht so leicht. Ich habe einen neuen Job angeboten bekommen, der viel besser zu meinen Zukunftsplänen passt, und möchte nun die Schule vorzeitig verlassen, weil der spätestmögliche Einstiegstermin dort der 1. Juni ist. Hat jemand Erfahrungen?

    Ich habe etwas Sorge, dass Schule und/oder Bezirksregierung auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen und wir uns nicht auf einen Auflösungsvertrag einigen können. Eigentlich sind alle super nett und immer sehr verständnisvoll, weshalb ich auch ein schlechte Gewissen habe, sie im Stich zu lassen, aber der Lehrkräftemangel ist eben auch wirklich ein Thema und gerade, nachdem man mich beim letzten Mal nicht so richtig gehen lassen wollte, habe ich da Sorge. Kommende Woche suche ich in jedem Fall das persönliche Gespräch, aber bis dahin helfen vielleicht ein paar Erfahrungsberichte :)

    Liebe Grüße

    Nina

  • Erfahrungsberichte werden dir leider nicht helfen können, weil jeder Fall an einer anderen Schule, von einem anderen Sachbearbeiter, mit einer anderen Fächerkombination bzw. zu einem anderen Zeitpunkt (Bedarfsbezogen) ist.

    Ich kenne Auflösungsverträge und versagte Auflösungen.
    Mehr als nett fragen und zwar sofort (!) (die Schule braucht quasi die 5 Wochen zum Nachbesetzen (Ausschreiben, Finden, polizeiliches Führungszeugnis..), das wäre ein möglicher Grund, dir entgegen zu kommen. Und das Wort / die Empfehlung der SL wird ja das wichtigste sein.

  • Hier bist du einfach davon abhängig, wie die Schule und der entsprechende Sachbearbeiter sich verhält, wenn das nämlich nicht irgendwo explizit erwähnt ist, sind befristete Verträge gar nicht kündbar, da wird auch nicht die Kündigungsfrist länger, sondern es gibt einfach keine.

  • Stimmt, ist eigentlich logisch, denn es hängt ja jetzt dann wirklich von meiner Schulleitung und der Bezirksregierung ab. Ich war auch schon ein paar Mal darüber gestolpert, dass eine ordentliche Kündigung gar nicht möglich ist.. Ich hab mich viel zu spät damit auseinander gesetzt ehrlich gesagt, aber jetzt ist es wie es ist. Dann kann ich wohl nur auf Entgegenkommen von Schulleitung UND Sachbearbeiter:in hoffen. Eigentlich ist es ja für alle ein Nachteil, wenn ich dort bleibe, obwohl es mir schlecht damit geht und ich es gar nicht will.

    Vielleicht kündige ich mein Anliegen dann doch schon einmal per Mail vorsichtig an. Eigentlich dachte ich, ich suche nächste Woche persönlich das Gespräch, andererseits ist Schnelligkeit sicher auch nicht ganz unwichtig.

  • Eigentlich ist es ja für alle ein Nachteil, wenn ich dort bleibe, obwohl es mir schlecht damit geht und ich es gar nicht will.

    Wie lange hast du schon im Schulsystem gearbeitet, dass du glaubst, dass es das System (also nicht die persönliche Ebene) überhaupt interessiert, wie es dir geht und dass es am Ende nicht um die Unterrichtsversorgung geht?
    Zum Glück gibt es natürlich die persönliche Beziehung, so dass viele SL "ja" sagen, mit der Hoffnung / Zuversicht, einen Ersatz zu finden. Je nach BL ist es aber auch ein sehr kurzer Zeitraum, der abgedeckt werden müsste, wo sich kaum jemand bewirbt (den man aber vielleicht mit Stammkolleg*innen, die im Abitur waren, abdecken kann.) Wie du siehst, viele Faktoren...

  • Hier bist du einfach davon abhängig, wie die Schule und der entsprechende Sachbearbeiter sich verhält, wenn das nämlich nicht irgendwo explizit erwähnt ist, sind befristete Verträge gar nicht kündbar, da wird auch nicht die Kündigungsfrist länger, sondern es gibt einfach keine.

    Ist hier nicht der TV-L gültig?

    Zitat von § 30 Abs. 5 TV-L Befristete Verträge

    (5) Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit be trägt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeits verhältnissen bei demselben Arbeitgeber

    von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
    von insgesamt mehr als einem Jahrsechs Wochen
    zum Schluss eines Kalendermonats,
    von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
    von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
    zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

    Eine Unterbrechung bis zu drei Monaten ist unschädlich, es sei denn, dass das Ausscheiden von der/dem Beschäftigten verschuldet oder veranlasst war. 4Die Unterbrechungszeit bleibt unberücksichtigt.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Wie lange hast du schon im Schulsystem gearbeitet, dass du glaubst, dass es das System (also nicht die persönliche Ebene) überhaupt interessiert, wie es dir geht und dass es am Ende nicht um die Unterrichtsversorgung geht?

    Insgesamt seit 2017 – also ja, ich weiß, dass mein Befinden sicherlich eine geringe Rolle spielt. Allerdings ist ja durchaus mit Ausfällen zu rechnen, wenn es mir nicht gut geht. Und das schreibe ich jetzt nicht, weil ich das als Trotzreaktion plane, sondern weil es bereits vorgekommen ist und ich nicht glaube, dass das besser wird, wenn ich gegen meinen Willen gehalten werden. Und zumindest meine Schulleitung ist eigentlich immer ziemlich entgegenkommend und, hoffe ich, verständnisvoll.

    Ist hier nicht der TV-L gültig?

    Ja, ich hab auch gerade noch einmal nachgeschaut und bemerkt, dass mein Vertrag insgesamt etwas länger als ein Jahr gilt – richtig hilfreich ist diese Erkenntnis dennoch nicht, weil ich ja wirklich unbedingt zum 31.05. ausscheiden möchte.

  • Ist hier nicht der TV-L gültig?

    Nur, wenn dies explizit im Vertrag erwähnt ist, dass die Kündigungsfristen laut dem TV-L gelten und der Einzelvertrag (nicht die Gesamtlänger der Verträge) eben dann über 12 Monaten liegt!

    Insgesamt seit 2017 – also ja, ich weiß, dass mein Befinden sicherlich eine geringe Rolle spielt.

    Für die Möglichkeit überhaupt kündigen zu können ist nicht die Gesamtlänge interessant, von wann bis wann gilt denn dein aktueller Vertrag.

  • Nur, wenn dies explizit im Vertrag erwähnt ist, dass die Kündigungsfristen laut dem TV-L gelten und der Einzelvertrag (nicht die Gesamtlänger der Verträge) eben dann über 12 Monaten liegt!

    Für die Möglichkeit überhaupt kündigen zu können ist nicht die Gesamtlänge interessant, von wann bis wann gilt denn dein aktueller Vertrag.

    Also in dem mir vorliegenden Vertrag steht nur, dass der TV-L gilt. Es ist schwierig zu durchblicken, weil ich in NRW an der gleichen Schule seit 2022 immer wieder Anschlussverträge bekomme und ich dachte, dass das dann als Gesamtbeschäftigungsdauer zählt. Zusätzlich ist die Vertragslaufzeit des aktuellen Vertrags knapp 14 Monate.

    Ich dachte erst, dass ich innerhalb der ersten 6 Monate auf jeden Fall diese verkürzte Kündigungsfrist habe, weil ich nicht verstanden hatte, dass das an die Probezeit gekoppelt ist. Und die entfällt, das steht im mir vorliegenden Vertrag. Deshalb bin ich wohl so oder so auf einen Auflösungsvertrag angewiesen, wenn das Ziel das Ausscheiden zum 31. Mai ist.

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