Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW

  • Natürlich ist es was anderes, bei einem hatte ich mich anders entschieden und überlege mir dann, es passt mir nun so besser, beim anderen entscheide ich mich in der aktuellen Situation anders und tue nicht so als ob sich was geändert hat.

  • Wie kommst du denn darauf?! Elternzeit kann doch ausgeklammert werden (zumindest mit Elterngeldbezug)

    Eben, nur die Zeit mit Elterngeldbezug. Aber du hast recht, wir wissen nicht, wie lange die Elternzeit gedauert hat.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Da ihr Mann ja in den Monaten, wo sie Vollzeit arbeiten sollte Elternzeit mit Elterngeldbezug hat und über einem Jahr eigentlich keine Pausen im Elterngeldbezug sein müssen, dürfte sie auch welches bekommen haben ;)

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