Auswandern in die Schweiz und Anerkennung des Lehrdiploms

  • Insofern wird deine SL zumindest erfahren, dass du ein Arbeitszeugnis angefordert hast.

    ... was ja das gute Recht jeden Arbeitnehmers und zunächst unverfänglich ist. Den Grund für die Anfrage darf das RP nicht mitteilen - man muss auch dort keine Begründung abgeben.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

Werbung