Auswandern in die Schweiz und Anerkennung des Lehrdiploms

  • Insofern wird deine SL zumindest erfahren, dass du ein Arbeitszeugnis angefordert hast.

    ... was ja das gute Recht jeden Arbeitnehmers und zunächst unverfänglich ist. Den Grund für die Anfrage darf das RP nicht mitteilen - man muss auch dort keine Begründung abgeben.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Tja, wie immer bin ich spät zur Party… 😇

    Mit der EDK habe ich persönlich keine Erfahrung und ich kenne auch niemanden, der das Anerkennungsverfahren durchlaufen hat. Deshalb kann ich leider nichts dazu sagen… und wer die Arbeitsbescheinigungen im deutschen Schulsystem ausstellt (hängt vermutlich vom Bundesland ab) weiss ich nicht, nachdem ich nie in Deutschland unterrichtet habe.

    In der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben, das lohnt sich in den meisten Fällen nicht. Habe ich zwei Jahre gemacht, dann bin ich in die Schweiz gezogen. Wie buno schon erwähnt hat, vor allem aus steuerlichen Gründen. Du wirst als Grenzgänger mit dem deutschen Steuersatz veranlagt, der deutlich höher ist als der in der Schweiz (hängt hier natürlich auch vom Kanton ab) - bei mir liegt er jedenfalls noch unter 30 %. Ausserdem wirst du vom deutschen Finanzamt wie ein Selbstständiger behandelt, d. h. du musst alle drei Monate einen fünfstelligen Betrag vorauszahlen (!) - das ist kein Spass, auch wenn man vergleichsweise viel verdient.

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