Schwieriger Schüler

  • Hallo,


    nach längerer Zeit hat mich mal wieder ein wirklich schwieriger Schüler "getroffen". ;) Der Junge kommt frisch von der Schule für Erziehungshilfe, geht jetzt in die 6. Klasse und hat sowohl leistungsmäßig als auch sozial ganz schöne Anpassungsschwierigkeiten.
    a. Hausaufgaben macht er nicht
    b. Ich habe den Eindruck, er versteht vom Stoff in allen Fächern kaum etwas
    c. Er beteiligt sich nicht am Unterricht und träumt, muss beständig "aufgeweckt" werden
    d. Er weigert sich, Hausaufgaben nachzumachen und schreibt stattdessen freche Kommentare, darauf angesprochen blickt er nur zu Boden und antwortet nicht
    e. In der Pause beißt !! er andere Schüler und hat schon Konflikte mit Schülern aus anderen Klassen. Dass er diese nicht in der eigenen Klasse hat liegt daran, dass seine Mitschüler duldsame Lämmer sind.
    f. Heute nach der Schule wurde er bereits verprügelt, der kleine Bruder kam ins Lehrerzimmer und drei Lehrer waren dann über eine halbe Stunde beschäftigt.
    g. Er hat den Religionsunterricht geschwänzt mit der Begründung, er habe das falsch Buch bekommen.


    Grundsätzlich weiß ich, was ich zu machen habe: regelmäßige Schülerbeobachtungen und Zusammenarbeit mit seinem Betreuer seiner alten Schule, allerdings kommt der nur am Freitag. Der Vater, bei dem der Junge lebt ist nicht erreichbar - nur Mailbox. Ich bin ehrlich gesagt leicht genervt, ich bin definitiv keine Sonderschullehrerin, das habe ich auch nicht studiert. Hat der Junge jetzt Sonderrechte? Oder soll ich konsequent sein? Was würdet ihr da machen? Bin leicht ratlos.


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Wurde bei dem jungen Sonderschulbedürftigkeit für E-Schule festgestellt? (Scheint ja so gewesen zu sein, falls er nich auf eigenen Wunsch der Eltern an die E-Schule ging).


    In diesem Fall ist er wohl erst mal "zur Probe" an die normale Schule gekommen (Welche Schulart ist es denn? Dein Profil sagt nix aus....) ;)


    Falls wirklich Sonderschulbedürftigkeit amtlich festgestellt wurde, ist die normale Schule nicht verpflichtet, den Schüler bei sich aufzunehmen....... das wär doch ein Druckmittel, um den Vater mal zur Mitarbeit zu bewegen.


    Die meisten E-Schulen sind mit einer Jugendhilfeeinrichtung gekoppelt. Zum Besuch der Jugendhilfeeinrichtung ist ein Kind jedoch nicht verpflichtet. Andererseits ist die Jugendhilfeeinrichtung nicht verpflichtet, einen Schüler an der E-Schule zu unterrichten, ohne dass er die begleitenden Jugendhilfemaßnahmen besucht.


    Manche Eltern kündigen nun die Maßnahme bei der Jugendhilfe, dadurch wird das Kind automatisch aus der E-Schule entlassen.
    Die Staatliche Schule ist jedoch nicht verpflichtet, das Kind aufzunehmen, da für dieses eine andere Schulart (nämlich E-Schule) als richtig attestiert wurde.


    Schau mal in die Akten....


    PS: Ist vielleicht alles etwas schnell und wirr formuliert, muss jedoch gleich weg und steh' etwas im Stress :D

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Bin leider auch gerade zeitlich etwas in Druck, deswegen ebenfalls nur kurz:


    Es scheint da evtl. Unterschiede in den Bundesländern zu geben. Das, was Alias berichtet hat, trifft in Hessen nicht unbedingt zu. Erziehungshilfeschüler werden gemäß den Richtlinien der Regelschule unterricht und können demnach an einer Regelschule unterrichtet werden, auch wenn sonderpäd. Förderbedarf vorliegt. In vielen Städten und Kreisen wurden Erziehungshilfeschulen abgeschafft bzw. sind nur für Schüler da, die als unbeschulbar gelten. Das scheint bei deinem Schüler nicht der Fall zu sein, von daher ist es möglicherweise so, dass deine Schule verpflichtet ist, ihn zu beschulen.


    Nun müsstest du allerdings noch etwas mehr berichten: Wurde der Förderbedarf aufgehoben und die Probleme kommen evtl. nur durch den Schulwechsel wieder zum Tragen? Oder liegt er noch vor?
    Wenn dem so ist, habt ihr Anspruch auf 5-10 Stunden Unterstützung durch eine Sonderschullehrkraft. Evtl. muss da euer Schulleiter dem Schulamt nochmal Druck machen, denn für gewöhnlich rücken die solche Stellen nicht ohne weiteres raus.


    Zum Umgang mit dem Schüler (so aus der Ferne und ohne den Fall individuell zu kennen): Sehr klar, strukturiert und konsequent sein. Grundsätzlich bekommen EH-Schüler keine Sonderrechte, allerdings kann es vorkommen, dass individuelle Lösungen gefunden werden müssen, damit der Junge erfolgreich die Schule besuchen kann.


    Ansonsten trete ersteinmal mit dem Betreuer (wer ist das? sein alter Lehrer?) in Kontakt und arbeitet gemeinsam einen Förderplan aus.


    Soviel erstmal dazu, wenn du noch mehr schreibst und ich bei Gelegenheit etwas mehr Zeit finde, kann ich versuchen noch ein wenig mehr beizusteuern.


    Gruß,
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo,


    ich bin schon etwas weitergekommen heute. Den Schüler müssen wir wohl wenigstens vorerst behalten und er muss behandelt werden wie ein normaler Hauptschüler, d.h. er hat keine Sonderrechte.


    Allerdings sehe ich heute schon nicht mehr so schwarz, da der Vater sich gemeldet hat und einen kooperativen Eindruck vermittelt hat. Wir werden jetzt beiderseits das Hausaufgabenheft kontrollieren und einen Bonusbogen über jeweils eine Woche führen, wo der Schüler bei Erreichen einer guten Punktzahl von zu Hause eine Belohnung in Form von bewusst gemeinsam verbrachter Zeit bekommt. Ich hoffe, dass durch die Kooperation Elternhaus - Schule die Sache doch noch klappt, Startschwierigkeiten sind eigentlich nicht so ungewöhnlich.
    Falls jemand noch Ideen oder Hinweise hat - gerne. Vor der Situation stehe ich nämlich zum ersten mal.


    PS: Ob der Förderbedarf aufgehoben ist, kann ich meinen Akten nicht entnehmen. Es sind viele Beurteilungen und Zielsetzungen im Ordner, jedoch ist dem nicht zu entnehmen, dass der Schüler nicht mehr zusätzlicher Fördermaßnahmen bedarf. ???

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  • Hallo Tina,


    wenn der Förderbedarf aufgehoben wurde, müsste eigentlich ein Schreiben vom Schulamt in der Akte sein. Wenn nicht, würde ich mal nachfragen, aber davon ausgehen, dass wohl noch sonderpäd. Förderbedarf vorliegt.


    Schön jedenfalls, dass sich die Situation für dich etwas zu klären scheint.
    Ohne genauere Kenntnisse des Falls ist es allerdings schwierig Tipps im Bereich EH zu geben, weil da meist sehr individuell gearbeitet wird. Am Sinnvollsten wird es sicher sein, wenn du dich an den Betreuer des Schülers hältst und versuchst, aus den Förderplänen in der Akte herauszulesen, wie die letzten Fördermaßnahmen aussahen. Daran könntest du dann anknüpfen, soweit es dir möglich ist zumindest.


    Gruß,
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

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