Elternabend im 2. SChuljahr

  • Hallo,
    heute schreibe ich im Auftrag einer Freundin. Sie hat zurzeit ein zweites Schuljahr (als Vertretungslehrkraft seit April 2004). Nun muss sie ihren ersten Elternabend abhalten udn hat Fragen, was da alles genau zu beachten ist. Die Suchfunktion hat nichts Passendes für meine Fragen ergeben, von daher ein neuer Thread.
    Ich liste mal auf, was mir so einfiel und wäre für Ergänzungen dankbar.
    1) Der Elternabend muss innerhalb der ersten zwei Wochen des neuen SChuljahres stattfinden, da die KLassenpflegschaftsvorsitzende da gewählt sein müssen (stimmt die Zeitspanen, ich dachte immer es wäre mehr Zeit, die ersten 6 Wochen)
    - Wahl der Klassenpflegschaftsvorsitzenden in geheimer oder öffentl. Wahl (in zwei Durchgängen)
    - Stoffverteilungsplan / Material vorstellen, das eingesetzt werden soll
    - Tests, Arbeiten....
    - Klassenkasse
    - Bücheranschaffungen bewilligen lassen
    - Aktivitäten vorstellen
    Es gibt sicher noch mehr zu beachten, aber mehr fällt mir nicht mehr ein, hat noch jemand ERgänzugen?
    Danke, NOf.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

    • Offizieller Beitrag

    Ist eine Zensierung in Kl. 2 ausgeschlossen oder ist sie möglich? (Das ist in jedem Bundesland anders, bei uns muss Ende Kl. 1 oder Anfang Kl. 2 darüber abgestimmt werden.)


    Mich als Mutter würde noch interessieren: Was wird am Anfang des 2. Schuljahres erwartet von den Kindern an Leistungen? Was soll bis Ende des 2. Schuljahres erreicht werden? Wie kann ich meinem Kind helfen? Ändert sich grundsätzlich etwas in Kl. 2?


    Bei uns wird außerdem in Kl. 2 ein Test bzgl. LRS geschrieben und in Verdachtsfällen eine Sonderpädagogin hinzugezogen.


    Conni

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Hallo Conni,
    in NRW gibt es im zweiten Schuljahr noch keine NOten. Gruß Nof.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • hallo,


    bei uns gilt innerhalb der ersten sechs Wochen, aber mindestens zwei Wochen vorher ankündigen - ist aber vielleicht in NRW anders geregelt als in Ö


    ansonsten zur Ergänzung:
    ich habe am ersten Elternabend eine Liste durchgegeben, in die man sich eintragen sollte, ob man bei Bedarf als Begleitperson mitgehen könnte, und alle Termine bekanntgeben, die man schon weiß; ist für Eltern leichter zu planen

  • Hallo nofretete,


    Eines könnte man deiner Liste noch hinzufügen: das Thema Hausaufgaben. das ist, zumindest bei uns, immer wieder aktuell. vor allem, wie lange die Kinder an Hausaufgaben sitzen sollten und was zu tun ist, wenn diese Zeit oft überschritten wird.


    MvG ovli

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