VO-SF - welche Fristen in NRW??

  • Hallo Leute, wenn ich ein VO-SF beantragen will - welche Fristen muss ich da beachten?? Im Hinterkopf hatte ich irgendein Datum im November, kann aber auch im Netz nichts finden. Wie siehst es generell aus - das Gutachten an sich schreibt doch der Sonderpädagoge? Und den bekomme ich von Schulamt zugewiesen? Also muss ich um dieses Verfahren einzuleiten, nur einen formlosen Antrag stellen? Liebe Grüße, Jule

  • Es ist glaube ich, von Schulamt zu Schulamt unterschiedlich mit den Fristen. Wir müssen ungefähr Mitte Januar den Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Festellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.
    Dieser ist bei uns in der Form vorgeschrieben.
    Man muss bestimmte Punkte schon mal beschreiben, vor allem, welche Fördermaßnahmen eingeleitet wurden und warum sie nicht gegriffen haben.
    Wenn du bei euch nicht fündig wirst, kannst du mir gerne eine PN schicken - ich suche dann Näheres heraus (habe die Unterlagen aber leider nicht im PC).
    flip

  • Hallo Jule,


    bei uns ist es so, dass es 2 Fristen gibt; Februar und Oktober. Ich vermute aber, dass Flip Recht hat, und die jeweiligen Schulämter dies individuell regeln. Bei uns müssen wir uns nach Folgendem richten:
    Februar ist der "offizielle" Termin, d. h. für reguläre Anträge. Oktober für Ausnahmefälle, beispielsweise für Lernanfänger, oder wenn du im Verlaufe des ersten Schulhalbjahres feststellst, dass ein Kind nicht für die Regelschule geeignet ist.
    Auf jeden Fall musst du im Vorfeld (als Anlage zum Antrag, egal, ob die Schule oder die Erziehungsberechtigten das Verfahren einleiten) einen sehr (!) ausführlichen Bericht schreiben, in dem du die Schwierigkeiten des Kindes darlegst, damit das Schulamt dem Antrag stattgibt. Erst dann wird ja der Sonderpädagoge beauftragt, der bei dir im Unterricht hospitiert, das Kind beobachtet und es dann (meist in 2 zeitlich verschobenen Phasen) testet. Abschließend schreibt ihr dann gemeinsam ein Gutachten (in der Regel verfasst der Sonderpädagoge dies alleine, aber ihr müsst es beide unterschreiben) und führt ein gemeinsames, abschließendes Gespräch mit den Eltern.
    In deinem Gutachten im Vorfeld musst du ausführliche Aussagen zur häuslichen Umgebung des Kindes machen, Aussagen über das Sozial- und Arbeitsverhalten, sowie Aussagen zum Leistungsstand in den einzelnen Fächern. Hier gewichtest du je nachdem, welchen Förderbedarf das Kind deiner Vermutung nach hat (Lernbehinderung, Sprachbehinderung etc.).
    Wenn du genaueres wissen möchtest, dann schreib ruhig (auch per PN).


    LG Lea

    Carpe noctem!

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  • Hallo Jule,


    hier steht die Verordnung:
    http://www.vbe-bezirksverband-…de/FramesHTMLs/Recht.html


    ich kenne von meinem Schulamt keine Fristen. Es kommt nur häufig vor, dass gerade zum Halbjahr so viele Anträge gestellt werden, dass die Bearbeitung sehr lange dauert. Ich habe am letzten Tag vor den Sommerferien einen VO-SF-Antrag gestellt, der dann - dank günstiger Terminvereinbarung mit der Sonderschullehrerin noch vor den Herbstferien mit dem gemeinsamen Gutachten auf den Weg gebracht werden konnte. Die Sonderschullehrer müssen sich dafür ja auch frei nehmen bzw. Unterricht vertreten/ausfallen lassen. Deshalb kann es schon mal länger dauern bis man die Termine zusammen bekommt.
    Ich habe eine ausführliche Vorlage für den Bericht der Grundschullehrerin, den die Sonderschullehrerin bei mir nur noch zum Gutachten ergänzt. Eine einfachere Vorlage haben wir vom Schulamt bekommen - sogar als Word-Dokument!
    Beides kann ich dir gerne mailen (PN).


    Talida

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • Talida: Wärst du bereit, mir vielleicht auch per mail an meine PN die beiden Vorlagen zuzusenden ?


    Das wär echt super. :D


    Fabula

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