peinlich-blöde Frage zur gesetzlichen KV...

  • hallo,
    wer kann mir unwissendem Privat-Versicherten mal eine Frage zur GKV beantworten:
    ich habe zwei Informationen:
    der Beitrag beträgt monatllich 13,x Prozent des Bruttoeinkommens
    die Beiträge wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.


    jetzt die Frage: wie kombiniere ich die beiden Aussagen?


    zahlen ergo Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen die 13,x Prozent, also jeder mit 6,x Prozent die Hälfte...


    oder: zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeder je 13,x Prozent, also zusammen ca. 27 Prozent?


    ?(?(


    Und die Zusatzfrage :D : wenn ich mich als Beamter doch wieder zur GKV zurückbegeben will, zahlt das Land dann die Hälfte der Beiträge statt Beihilfe, oder wie???


    danke im voraus
    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • Hallo,


    als Beamter bekommst du vom Land NIX für die gesetzliche Krankenversicherung!


    "...Für versicherungspflichtig Beschäftigte sind die aus dem Brutto-Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge je zur Hälfte vom Mitglied und
    vom Arbeitgeber zu tragen. Sie werden prozentual nach o. g. Beitragssätzen vom Brutto-Arbeitsentgelt berechnet. In der Pflegeversicherung ist der Zuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,25 v.H. vom Versicherten allein aufzubringen." (Quelle: DAK.de)


    Gruß Mel

  • danke,:)
    also 6,nochwas für den Arbeitnehmer.., wenn ich das Bürokratendeutsch richtig verstanden habe...:D


    mfg
    der unbekannte Lehrer

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  • Hi Lehrermann!


    Die Ges. Krankenversicherung zahlst Du als Beamter allein, nur bei der Pflegeversicherung werden 50% von der Beihilfe übernommen (das macht bei mir 6 Euro und ein paar Zerquetschte aus, aber egal...).


    Dudelhuhn

  • Unknown-Teacher,


    ja, das ist richtig so: Arbeitnehmer bezahlt also 6,5% (also die Hälfte vom KV-Beitrag) und Arbeitgeber bezahlt die andere Hälfte.
    Ist bei allen Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) so. Außer bei der Unfallversicherung, die bezahlt zu 100% der Arbeitgeber. Ist gesetzlich vorgeschrieben.
    Diese Regelung gilt für alle Arbeitnehmer - Ausnahme Beamte, Selbständige.
    Die Beiträge werden automatisch vom Bruttolohn abgezogen.
    Gruß
    Super-Lion

  • danke nochmals allen antwortern :)

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  • Hallo Dudelhuhn,


    echt? Man bekommt 50% für die Pflegeversicherung? Meine KV erzählte mir etwas anderes. X( Hast du eine Ahnung, wo das nachzulesen ist? Dann werde ich nämlich direkt Montag bei denen auf der Matte stehen.


    LG MEl

  • Guckst du z.B. hier:
    http://www.lis.uni-bremen.de/lis/aus/apr/x021.html


    In der Regel fährst du als privat Versicherter besser, weil z.B. in Ba-Wü nur 20% (für Kinder) bzw. 30 % (verh. mit Kind für sich selbst) bzw. 50 % der Restkosten (allein stehend) abgesichert werden müssen. Den Großteil übernimmt die Beihilfe.
    Zudem werden von Beihilfe und PKV viele Kosten noch übernommen, die von der GKV längst gestrichen sind (Heilpraktiker etcpp.)


    Falls du jedoch VIELE Kinder hast, kann sich die GKV wieder rentieren ... denn die sind ALLE in 1 Beitrag abgesichert, während du in der PKV für jeden Kopf extra bezahlen musst.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hallo,
    als Beamter (auf Wiederruf) ist das noch ein bisschen anders:
    Wenn du in die gesetzliche KV gehst, kannst du dich als Beamter nur freiwillig versichern (nicht pflichtversichert sein) und dann zahlst du ALLES.
    Bei mir waren das damals, weil ich nicht in die private KV rein gekommen bin, so um die 140€ im Monat.
    Viele Grüße
    Jasmin

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