Mitbringen von Haustieren

  • Hi! Kann mir jemand sagen, welche rechtlichen Vorgaben es für das Mitbringen von Haustieren in die Schule (S.-H., HSU) gibt? Angeblich soll ein neuer Erlass existieren, den ich jedoch nirgends entdeckt habe.. Wäre für jeden Tipp dankbar! ?(

  • Von dem Erlass habe ich noch nichts gehört, aber hast du schon im Lernnetz gesucht?
    Ich kann mir vorstellen, dass die Tiere frei von ansteckenden Krankheiten sein müssen. Vielleicht ist ein Attest vom Tierarzt notwendig? Eventuell brauchst du aber auch das Einverständnis aller Eltern, wegen Allergien o.ä.


    LG, Silja

  • Ja, im Lernnetz habe ich bereits gesucht.. Die Information über den Erlass kommt von meinem Prof, aber auch der kann sich ja irren?! Aber irgendwo müssen doch klare Richtlinien für das Mitbringen von Haustieren festgeschrieben sein - brauche die genaue Info übrigens für mein Examen

  • So, jetzt habe ich die Antwort selbst gefunden :O) An alle, die das auch wissen müssen:


    www.schooloffice-sh.de/index.htm


    Tierschutz;
    Durchführung von Tierschauen in Schulen


    Das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten hat aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam gemacht, dass für die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erforderlich ist.
    Bitte lassen Sie sich diese Erlaubnis, die bundesweite Gültigkeit hat, im Original vorlegen, bevor Sie eine Tierschau gem. § 49 Abs. 3 SchulG genehmigen.


    In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, wenn Sie sich in einem Vermerk auch den Namen und die Anschrift des Tierhalters notieren könnten, um ggf. gegenüber den Ordnungsbehörden auskunftsfähig sein zu können.


    Jörg Warthenphul



    Liebe Grüße

  • Betrifft ja nur die gewerbsmäßige Durchführung von Tierschauen... Aber das hat ja im Normalfalle nichts mit dem Mitbringen von Haustieren zu tun.


    Du musst dich natürlich absichern, dass keine Allergiker direkt mit dem Tier in Berührung kommen. Außerdem sollten die Tiere (insbesondere Hunde) nicht gefährlich sein. Möglichst an der Leine führen.

  • "Hausherr" ist der Schulleiter.
    Wenn du seine Zustimmung hast, bist du rechtlich abgesichert.
    Ohne seine Zustimmung würde ich keine Tiere in den Unterricht mitbringen. Falls irgendwelche Beschwerden von Eltern kommen -Allergien, Ängste etc. - hat er auch den breiteren Rücken...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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