Beiträge von Ruhe
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LKW - Führerschein machen.
Und du?
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Ruhrgebiet
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Ich mache mal damit weiter, dass man Wörter aus einem Bestandteil des Vorwortes bilden soll:
Rufnummer
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Lauchcremsuppe
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Ich finde es trotzdem relevant, ob es um einen durchgeknallten 13-Jährigen geht, oder um einen ausflippenden Erstklässler, wie man weiter vorgeht.
Das kann ich so pauschal nicht unterstreichen (aus eigener Erfahrung). Das kommt auch immer noch darauf an, was genau passiert ist.
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Wird tatsächlich eine Akte angelegt, aus der das später noch ersichtlich ist?
Dazu habe ich mal eine Verwandte von mir befragt (Staatsanwältin). Diese sagte eindeutig ja. Auch, wenn das Kind dabei erst 8 Jahre alt ist. Um das Alter ging es in dem Beispiel um das wir uns unterhalten haben. Unter 14 Jahren wird bei dem Kind nichts folgen, aber später wird das tatsächlich noch mal hervorgeholt.
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Bei regnet es seit Wochen immerzu.
DUUM wünscht sich auch endlich mal Schnee.
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der fahrende Ritter
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Kasperletheater
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