Beiträge von Angestellte

    Ich denke, dass es eigentlich andersherum laufen müsste: Die Schulleitung erteilt schriftlich die Anweisung, dass in den Ferien ein Kurs erteilt wird, als Lehrkraft wird deine Frau eingesetzt (z B. über den Vertretungsplan). Dann könnte sie die Fahrtkosten auch steuerlich geltend machen. Oder sie stellt einen Dienstreise-Antrag, den die SL genehmigen muss. Das kommt mir allerdings selbst eigenartig vor, da die "Dienstreise" ja an die eigene Stammschule geht.


    Mit deinem Schreiben sollte es versicherungstechnisch wohl auch gehen. Es liest sich nur für mich so, als wolle deine Frau unbedingt in den Ferien arbeiten und die SL möge es doch bitte, bitte genehmigen.


    Schöne Ferien - trotzdem
    Die Angestellte

    Bei relativ einfachen Erziehungskonflikten, die mit höchstens einem Schriftlichen Verweis geahndet werden, sind bei uns Klassenkonferenzen im Umlaufverfahren erlaubt und gängige Praxis. Dazu wird der Fall geschildert und eine Ordnungsmaßnahme durch den/die KL vorgeschlagen. Das ist dann auch gleichzeitig das Protokoll. Dazu kommt ein Anhang, in dem jeder Teilnehmer "Stimme zu / stimme nicht zu / enthalte mich/" ankreuzt, mit Datum abzeichnet und weiterleitet. Elternvertreter werden telefonisch informiert und nach ihrer Zustimmung gefragt, oder persönlich in die Schule gebeten. So kann eine Ordnungsmaßnahme auch mal recht zügig erfolgen.


    Wenn es aber um schwerwiegendere Dinge geht, die z. B. einen Unterrichtsausschluss auf Zeit verlangen, reicht unserer SL diese Form der Klassenkonferenz nicht aus. Wahrscheinlich wäre sie letztlich doch rechtlich anfechtbar, weil nicht jeder persönlich gehört wird.


    Vielleicht aber doch ein Möglichkeit für dich? Auch bei uns wird für Klassenkonferenzen kein Stundenausfall (auch nicht AG) akzeptiert. Die/der KL muss eine Zeit ansetzen, zu der alle können. Das kann dann auch mal bedeuten, dass eine Teilzeitkraft an ihrem freien Tag kommen muss (wenn sie nicht einen dringenden und unaufschiebbaren Termin hat).


    Gruß Angestellte

    Zählt in Bayern wirklich die Rechtschreibung 50%? Das ist aber ganz schön heftig.


    Bei uns gilt (Fachkonferenzbeschluss angelehnt an die Bewertungsmaßstäbe für den Mittleren Bildungsabschluss) Inhalt 50%, Ausdruck 25%, Sprachrichtigkeit (Grammatik und RS 25%). Für die Rechtschreibung wird dann jeweils der Fehlerquotient ermittelt. Habe jetzt gerade die Tabelle nicht greifbar, aber es beginnt bei Note 1 = 0-1 Fehler auf 100 Wörter und endet bei Note 6 für 1 Fehler auf 20 und weniger Wörter. Das kann man dann entsprechend auf die Punkte umrechnen. Das ist für die meistens ganz schön hart und zieht viele eine Note runter.


    Das Zählen der Wörter ist immer die letzte Aufgabe der Arbeitsanweisung. Jeweils die 100-er lass ich an den Rand schreiben, dann müssen sie im Zweifelsfall nicht ganz von vorne anfangen. Dazu sag ich aber immer, dass sie diese Aufgabe nicht zulasten der anderen erledigen sollen. Aber Zählen kann man ja sowieso erst, wenn man fertig ist. Ich habe den Eindruck, dass meine 8. Klasse dieses Zählen geradezu liebt. Scheint der Entspannung nach getaner Arbeit zu dienen. Außerdem ist so auch wenigstens eine für alle lösbare Aufgabe dabei - auch wenn es dafür keine Punkte gibt.


    Manchmal zähle ich auch nach, aber große Abweichungen sind mir noch nicht untergekommen.

    Das kann doch nicht sein, dass wir Angestellten nicht vom PR vertreten werden?! Gilt das dann auch für andere Angelegenheiten? Als Angestellte war ich auch selbst für 7 Jahre im Örtlichen Personalrat tätig und habe über Versetzungen mitbestimmt. Das wäre dann ja wohl ein Witz (und ein rechtlich anfechtbarer dazu) gewesen. Ich war bisher sogar der Meinung, dass wir gar nicht einfach versetzt werden können, weil wir nicht dem Beamtenrecht unterliegen, sondern einen Vertrag mit einer Schule haben.



    Ich selbst bin bisher einmal auf eigenen Wunsch versetzt worden, habe 2 Schulen angegeben, an die ich gerne wollte, eine bekam den Zuschlag ;) vom Schulamt und ich musste einen neuen Vertrag für diese neue Schule unterschreiben. Kennt sich denn hier jemand gut aus und kann mich aufklären? Bin gerade etwas verwirrt.


    Habe jetzt nochmal nachgegoogelt Ich verstehe das so, dass wir Angestellten eindeutig mit zu den Beschäftigten gehören und somit sowohl vertreten werden als auch verteten können:


    § 71 Abs 4 Nr 3 LPVG

    Ist doch schön, dass der Kasper überhaupt noch kommt

    Na sicher soll auch der Kasper kommen dürfen, aber doch nicht im Theaterzelt - das soll er mal schön allein oder mit dem Seppel zu Hause machen!
    :pfeifen:

    @ Nettmensch


    Als VBE- Mitglied bin ich auch gerade etwas irritiert über die Berliner. Wenn wir Angestellten hier höhere Gehälter erstreiken sollen, ist das in Ordnung. Wenn ich es wage, darauf hinzuweisen, dass die gleiche Prozentzahl vom Brutto- ein höheres Nettogehalt für die Beamten ergibt, und für die Angestellten doch ein wenig mehr fordere, bekomme ich das Stichwort "Neiddebatte" nicht nur hier im Forum um die Ohren gehauen. Nun sind die verbeamteten VBE-ler in Berlin also neidisch auf die höheren Anfangsgehälter der Angestellten, mit denen Berlin versucht, die Lehrerabwanderung zu stoppen?


    Gerechtigkeit ist wirklich schwer herzustellen, wenn wir uns nicht einmal einig sind, was denn eigentlich gerecht wäre.


    Die Angestellte

    Dafür bekommen wir das pro Monat auf's Gehalt aufgeschlagen.

    Ich hab da mal ne Nachfrage: Ist das vielleicht nur in HH so? Ein beamteter Kollege versicherte mir heute, dass die Beamten in SH seit 2007 kein Weihnachtsgeld mehr erhalten und auch keinen Ausgleich dafür. Dagegen wollen übrigens einige Lehrer hier Einspruch erheben (ein Vordruck dafür hangt an unserem Schwarzen Kollegiumsbrett) mit der Begründung, dass diese Besserstellung der Angestellten ja nicht verfassungskonform sein könne :pfeifen: Der Kollege war sogar leicht verstimmt, weil ich meinte, dass es einen Ausgleich für das Weihnachtsgeld in Form einer Erhöhung der Bezüge gegeben habe. Deshalb würde ich es gerne genau wissen.


    Vielleicht weiß ja jemand mehr für S-H?

    3 Monate erscheint mir echt lange. Haben vielleicht nicht alle Unterlagen vollständig vorgelegen? Auf jeden Fall sollte auch dann eine Abschlagzahlung möglich sein. Eine Kollegin von mir hat im letzten Jahr nach Ablauf das Zahlungstermins (Achtung: Gehalt für Angestellte wird nachträglich bezahlt, nicht im voraus wie im Ref) im Schulamt angerufen. Sie hat auf ihre Verpflichtungen, wie Miete, Kindergartengebühren usw. hingewiesen und hatte nach wenigen Tagen eine Abschlagzahlung auf dem Konto. Das kann natürlich auch daran liegen, dass hier in Schleswig-Holstein alles ein bisschen kleiner und überschaubarer ist.


    Wenn man erst mal im System drin ist und eine Personalnummer hat, kann man ja auch direkt beim Landesbesoldungsamt anrufen und nachfragen.


    Möglicherweise heißen die zuständigen Stellen bei euch in NRW auch anders als bei uns in S-H.

    Das hört sich doch ganz logisch an. Ich selbst kenne zwar keine Fälle, in denen das Gehalt zu spät kam und auch keine Abschlagzahlung für Angestellte erfolgte, aber wenn es sogar auf einer Seite eurer Bezirksregierung steht, solltest du das auch einfordern können. Formlos, aber auf dem Dienstweg (bei uns an das Ministerium) habe ich z.B. immer die Zahlung eines ganzen Gehaltes für die Zeit von Klassenfahrten beantragt (bin Teilzeitangestellte). Hat immer ohne Nachfrage geklappt.


    Sicher ist der genannte Zinssatz aber der Jahreszinssatz. Für ein paar Tage wird da wohl leider nicht so viel rausspringen.

    Mich würde mal interessieren, ob es hier tatsächlich jemanden gibt, der bewusst die Verbeamtung (nicht die Planstelle) abgelehnt hat.

    Ich hatte eine Planstelle als unbefristet Angestellte. Als ich die Aufforderung vom Schulamt bekam, alle erforderlichen Unterlagen für die Verbeamtung einzureichen, habe ich einige Nächte schlecht geschlafen - und dann abgelehnt. Meine Planstelle habe ich selbstverständlich trotzdem behalten. Finanziell war die Entscheidung sicherlich falsch, trotzdem fühle ich mich grundsätzlich wohl damit. Darüber habe ich ja in einigen meiner früheren Beiträge bereits geschrieben.


    Wenn du Angst hast vor zu hohen Krankenkassenbeiträgen im Alter kannst du es doch einfach so machen: Kurz vor Erreichen des Pensionsalters kündigst du das Beamtenverhältnis. Wenn ich alles richtig verstanden habe, wirst du in der Rentenversicherung für die ganze Zeit nachversichert. Auf die Arbeitgeberanteile bekämst du sogar noch die Arbeitnehmeranteile geschenkt dazu. Dann arbeitest du einfach ein Jahr irgendwas unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze und schwupps bist du gesetzlich pflichtversichert in der GKV. Ob das nun wirklich so funktionieren würde, solltest du dir aber lieber von kompetenterer Seite bestätigen lassen.


    Jedenfalls denke ich mir jetzt schon manchmal, warum ich eigentlich meine Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung bezahle, wenn ich diese doch auch geschenkt hätte haben können. Dabei muss ich zugeben, dass ich die gesetzliche Rentenversicherung für außerordentlich sinnvoll halte und nicht ganz verstehe, dass der Staat diese verbindlich vorschreibt, seine eigenen Leute (Beamte) aber ausdrücklich davon ausnimmt. Wohlgemerkt, ohne eine entsprechende Vorsorge zu treffen.


    Eine Angestellte

    @ SteffdA: Dein letzter Beitrag kommt für mich sehr eigenartig rüber, als wäre es unsolidarisch mit einem besonderen Kind in die gesetzliche Krankenkasse, aber nicht auf die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenkasse verzichten zu wollen. Wer ein Kind hat, das mehr Kosten verursacht, soll auch mehr Beiträge bezahlen? Ich hoffe, dass er nicht so gemeint ist.

    Zitat von »Jule13«
    Weil ich als Beamtin dort den Arbeitgeberanteil mitbezahlen müsste. Das wäre mehr als das Doppelte des PKV-Beitrags.


    Und deshalb sollen jetzt andere deinen Beitrag(santeil) mitbezahlen?!?!

    Den eigenen Beitragsanteil bezahlt man immer selbst. Bei Angestellten werden 50 % (und niemals mehr) der Versicherungskosten übernommen, bei Beamten eben 50 % (oder auch mehr) der Krankheitskosten.

    Wie schön für die Solidargemeinschaft.

    Ja genau, die GKV ist eine Solidargameinschaft! Ich bezahle Beiträge abhängig von meinem Einkommen und nicht abhängig von meinem Status oder Gesundheitszustand. Das ist Solidarität und das empfinde ich als fair. Niemand wird aus Krankheits-, Alters- oder finanziellen Gründen ausgeschlossen. Die GKV selbst macht keine Gewinne, die nicht in irgendeiner Form an die Versicherten zurückflössen. Sie ist eigentlich keine Versicherung sondern eine "Kasse".

    Sprich mit denen, ruf doch mal an!

    Die Anträge müssen trotzdem ausgefüllt, Rechnungen ausgelegt und die Zahlungen überprüft werden.


    Damit die jeweils anderen dein Lebensrisiko tragen?

    Das ist doch der Sinn einer Krankenkasse. Ich zahle meine Beiträge und, wenn alles gut geht, unterstütze ich damit andere. Wenn nicht, hilft die Solidargemeinschaft mir. Die PKV würde liebend gern kranke Kinder ausschließen (und der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten zuschieben), zum Glück hat der Gesetzgeber dem (zumindest bei Neugeborenen) einen Riegel vorgeschoben. Zum Thema Solidarität: Obwohl ich als Angestellte in der GKV zu 100 % versichert bin, muss ich über meine Steuern die Krankheitskosten der Beamten (Beihilfe) mitbezahlen. Auch ich bin ein Fan der Bürgerversicherung, denn hier muss jede/r bezahlen, auch für Kinder wird ein Beitrag fällig. Nur würde das einkommensabhängig durch die Steuern wieder ausgeglichen werden. Tausendmal mehr Solidarität als eine gewinnorientierte PKV! Nur lebt Solidarität eben davon, dass sich alle an ihr beteiligen. Mir ist dabei bewusst, dass viele Beamte gerne in die GKV wechseln würden. Dass ich in dem Fall als Beamtin sowohl auf einen Arbeitgeberbeitrag als auch auf die Beihlife verzichtet hätte, war einer meiner Gründe, die Verbeamtung seinerzeit (gemeint ist hier die gute alte BAT-Zeit) abzulehnen. Nun gut, vielleicht war das unsolidarisch gegenüber meinem Arbeitgeber!

    und welche Pflichten müssen denn Angestellte nicht nachkommen, denen Beamte das tun müssen?

    In S-H: keine Überstunden (ohne Ausgleich)


    volles Gehalt während mehrtägiger Klassenfahrten für Teilzeitkräfte


    Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse


    und Streikrecht!

    Angestellte haben ja nicht wirklich eine Planstelle, sie ersetzen sie nur. Der Begriff Planstelle ist meines Erachtens fest an den Beamtenstatus gebunden.

    Ich habe eine Planstelle, ganz sicher! Den Beamtenstatus habe ich allerdings seinerzeit von mir aus abgelehnt.


    Ich kann mich schwach erinnern, dass mir seinerzeit (2009 oder so) mit dem Bescheid, dass man beabsichtigt mich zu verbeamten, auch ein Fragebogen zugeschickt wurde. Darin wurden Auskünfte über Schulden abgefragt. Als Beamter muss man eben jederzeit den Staat seiner Stellung entsprechend repräsentieren, und dazu passt es nicht, evtl völlig überschuldet zu sein. Wie viele Schulden jetzt aber "erlaubt" sind, weiß ich nicht. Auch von einer Schufa-Abfrage habe ich noch nie gehört. Da vertraut man doch sicher eher den Kandidaten, denn falsche Angaben können zur Aberkennung des Beamtenstatus führen.

    Hallo Sofie,


    an den Grundschule und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe gibt es Vordrucke, die man bis irgendwann im November ausgefüllt und an das zuständige Schulamt geschickt haben muss. Für Gymnasien ist aber ja das Ministerium direkt zuständig. Frag doch einfach mal eure Sekretärin oder den örtlichen Personalrat, nach den entsprechenden Vordrucken. Möglicherweise läuft die Frist ja auch bei euch bald ab.


    Viel Erfolg!

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