Beiträge von SwinginPhone

    Ich kenne es aus den 80ern auch in erster Linie so, dass wir gemeinsam gesungen haben. Und auch heute lasse ich meist die ganze Klasse bzw. den ganzen Kurs singen. Eventuell mal geteilt in Jungen/Mädchen oder Wandseite/Fensterseite.
    Es kommen auch gerne in den letzten Stunden vor den Ferien mal Fragen wie „Können wir nicht was singen?“; vor allem vor Weihnachten.


    Ein bizarres Erlebnis war, dass unsere Musiklehrkraft in der siebten oder achten Klasse Kunstlieder behandelte und uns bat, wir mögen zum Einstieg „Sah ein Knab ein Röslein steh'n“ singen. Und wir taten es... auswendig!

    Bei den Fachleiterbesprechungen, die ich zur Zeit als Ausbildungslehrer erlebe, ziehen die Fachleiter einen vorbereiteten Stapel laminierter, bunter Karten aus der Tasche, fragen nach Dingen, die der Referendar besprechen möchte, wählen die passenden Karten aus und legen dann noch ein paar dazu. Am Ende nehmen die natürlich alle wieder mit und man hat nichts „in der Hand“.
    Aber immerhin ist es besser als das, was einer meiner Fachleiter zu Beginn der (jeweils zwei- bis dreistündigen) Nachbesprechungen immer sagte: „Lassen Sie uns doch einmal gemeinsam überlegen, in welche Situation Sie die Schüler an der Stelle gebracht haben.“ Gängige Antwort auf meine Reaktionen war „Das meine ich nicht.“ Es war schlimmste Ostereier-Didaktik.

    Aber ein Buch ist sicher etwas anderes als ein Zettel, oder?

    Natürlich. Aber es kann auch als unerlaubtes Hilfsmittel dienen; ebenso wie ein Mobiltelefon oder die Mitschüler. Solange ein Schüler sich dieser Hilfsmittel nicht bedient, kann ich ihn nicht belangen.


    Und zum Ursprungsthema: Jeder Referendar hat vor dem Examen andere Entwürfe gelesen. Manche sogar gezwungenermaßen in einer Seminarsitzung.
    So wie auch die meisten, die eine wissenschaftliche Arbeit verfassen, vorher andere wissenschaftliche Arbeiten gelesen haben (sollten sie zumindest). Allerdings gibt niemand an, dass er sich dieser Arbeiten bedient hat, solange er nicht aus ihnen zitiert. Keiner schreibt, dass seine Arbeit in Form und Struktur der hunderter anderer Arbeiten entspricht.
    Ob ich den Entwurf jetzt von einem Kollegen nehme, ihn bei 4teachers herunterlade oder ihn schreiben lasse, solange ich ihn regelkonform als Quelle behandle (und entsprechend angebe), habe ich den Vorgaben entsprochen.


    Damit will ich nicht das Verhalten der Referendarin legitimieren. Allerdings finde ich es schon bemerkenswert, wie einige hier die Möglichkeit eines Vergehens mit einem vollzogenen Vergehen gleichsetzen.

    Du meinst wenn er ihn zu Hause lässt? Kein Problem. Führt er ihn aber mit sich, hat er bereits eine Täuschungshandlung begangen, da er über die verwendeten Hilfsmittel täuscht.

    Warum darf er ihn nicht mitführen? Er kann doch auch das Physikbuch in der Tasche haben und seine Mitschriften.
    Oder meinst Du mit „mitführen“, dass er ihn einsatzbereit (im Ärmel, unterm Tisch, ...) angebracht hat?

    Bei den Prüfungen im Nichtschülerabitur, d.h. Abiturprüfungen für Absolventen von nicht prüfungsberechtigten Privatschulen, habe ich eigentlich nicht die Erfahrung besonderer Leistungsfähigkeit gemacht.
    Nebenbei bemerkt: im Normalfall ist der Weg in die Privatschule in Deutschland auch eher der Weg, den Berufsanfänger einschlagen, die im Regelschulsystem keine Stelle finden. Sind das immer die Besten?

    Meinst Du im zweiten Abschnitt auch die nicht prüfungsberechtigten Privatschulen?
    An der staatlich anerkannten und prüfungsberechtigten Privatschule, an der ich arbeite, laufen die Einstellungen normal über LEO und wir haben den gleichen Personalmangel wie andere Schulen auch, weil wir die, die an anderen Schulen keine Stelle finden, auch nicht nehmen. Und so kenne ich es bei vergleichbaren Privatschulen auch.

    Aber das sind doch zwei verschiedene Sachverhalte. Bei einer Gruppe von Menschen stimme ich Dir zu (wobei ich nichts gegen eine Dopplung wie „Kolleginnen und Kollegen“ habe).
    Was machst Du aber, wenn Du zur Aufsicht einer Mädchengruppe eingeteilt bist, weil Du als Frau „registriert“ bist? Wenn Du als Ansprechpartnerin für Schülerinnen dienen sollst?
    Und deswegen sollte man halt schon auf eine genaue Einordnung einer Einzelperson achten.

    Mal kurz zwischendurch:
    In NRW wurden in diesem Jahr Abitur-Aufgaben für evangelischen, islamischen, jüdischen, katholischen und orthodoxen Unterricht gestellt. All diese Fächer scheinen also in nennenswertem Umfang auf Abitur-Niveau (jeweils Grund- und Leistungskurse) unterrichtet zu werden. NRW lässt also eine gewisse Vielfalt zu...
    Weiß jemand, ob es bei all diesen Lehrkräften interne und externe gibt?

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