Auszug aus dem TV L:
Protokollerklärung zu § 17 Absatz 4 Satz 1 2. Halbsatz:
1Für nachstehend aufgeführte Lehrkräfte im Sinne der Entgeltordnung Lehrkräfte (Anlage zum TV EntgO-L) gelten folgende Höhergruppierungen nicht als „Eingruppierung
über mehr als eine Entgeltgruppe“:
- Lehrkräfte nach Abschnitt 1 von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13,
- Lehrkräfte nach Abschnitt 2 Ziffer 1 von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13,
- Lehrkräfte nach Abschnitt 2 Ziffer 2 von der Entgeltgruppe 10 in die Entgeltgruppe 12,
- Lehrkräfte nach Abschnitt 5 Ziffer 1 von der Entgeltgruppe 11 in die Entgeltgruppe 13.
Für Dich bedeutet das, das von 10/4 direkt auf 12/3 geschaut wird, ob allerdings hierbei dem Bruttogehalt von 10/4 noch Deine Zulage hinzugefügt wird ist strittig. Falls die Zulage mitzählt würdest Du stufengleich von 10/4 nach 12/4 gehen, falls nicht von 10/4 nach 10/3.
Allerdings: Falls Du in 12/3 weniger als 180 Euro mehr ehältst, wird der Differenzbetrag aufgestockt. Da 180 Euro der Garantiebetrag ist.