Man kann sicherlich das Eine tun ohne das Andere zu lassen. D.h. ich würde unabhängig von bereits getroffenen eigenen Maßnahmen alles tun, damit solche Maßnahmen künftig von meinem Arbeitgeber bezahlt werden. Was kann ich tun?
Teilweise ist nicht bekannt, dass der schulpsychologische Dienst der jeweiligen Gebietskörperschaft entsprechende Hilfsangebote vorhält. Schulleitungen und Lehrerräte sollten sich hier proaktiv informieren und in den Schulen diese Angebote transparent machen. Teilweise gibt es auch Hilfsangebote der Bezirksregierungen, die nur von der SL angefragt werden müssen. Fragt bitte bei Euren Personalräten nach. Darüber hinaus gibt es in NRW eine psychologische Notfallhotline des BAD die 24/7 zur Verfügung steht (Stichwort: Sprechzeit). Ggf. können auch hierüber Hilfsangebote angeschoben werden. Last but not least erinnere ich an den Topf für schuleigene Fortbildungen. Auch hieraus können Supervisionen finanziert werden.
Stehen keine Maßnahmen zur Verfügung so erinnere ich daran, dass Lehrerräten in 'Teilen auch Mitbestimmungsrechte nach dem LPVG wahrnehmen. Hiernach wäre es möglich einen Initiativantrag zu stellen, der dem Dienstherrn verpflichtet, eine entsprechende Maßnahme zu finazieren. Hat der SL Mittel und hilf dem Antrag ab ist alles gut. Hat er keine Mittel, so geht der Antrag in die Stufe. Dh. die Bezirksregierung muss entscheiden, ob sie Mittel hierfür zur Verfügung stellt, hier ist der BPR im Boot. Gibt es auch hier keine Mittel so landet der Antrag beim HPR und damit beim Ministerium. Wird man sich hier auch nicht einig, so muss sich das Kabinett mit dem Fall beschäftigen. Leider ist zu wenigen diese Methodik bekannt und wird viel zu wenig verfolgt. Nur, wenn wir uns alle intensivst vernetzen und wirklich energisch vorgehen, können wir auf Dauer etwas erreichen. Ich weiß, hier werden dicke Bretter gebohrt, aber jeder Erfolg ist ein Schritt in die richtige Richtung.