Das ist jetzt endgültig eine Sache für den Anwalt.🤷
Da Klagen keine aufschiebende Wirkung haben. Würde ich zeitgleich darüber nachdenken im Fall des Falles auch ein e Schadensersatzklage einzureichen. Lass Dich auch in dieser Richtung beraten
Das ist jetzt endgültig eine Sache für den Anwalt.🤷
Da Klagen keine aufschiebende Wirkung haben. Würde ich zeitgleich darüber nachdenken im Fall des Falles auch ein e Schadensersatzklage einzureichen. Lass Dich auch in dieser Richtung beraten
Und bitte kein Wald und Wiesen Anwalt der sonst Scheidungen macht. Kannst Du nichts mit anfangen.
Der Punkt ist spätestens jetzt erreicht, bei dem ich Dir empfehlen würde, Dich in die Hände eines im Beamtenrecht versierten Anwalts zu begeben.
Bitte beachten, es ist eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit.
Der Umfang darf also auch 20% der regelmäßigen Arbeitszeit nicht überschreiten.
Muss Dich leider enttäuschen. Die Verordnung von Cannabis auch an Minderjährige ist formal nicht zu beanstanden. Habe mich jetzt da extra Mal schlau gemacht. Es wird im Ärzteblatt zwar nochmals auf die besonderen Risiken bei Menschen unter 21 Jahren hingewiesen, jedoch obliegt es der Verantwortung des behandelnden Arztes. In dem Fall müssen auch wir als Schule dies als eine ganz normale Einnahme von Medikamenten betrachten.
007 hätte sich gefreut![]()
Und tâglich grüßt das Murmeltier. Ich begleite regelmäßig die Regelbegehungen des BAD, bzw. der BGprevent (hat sich umbenannt🙈). Fast mantraartig Frage ich hier nach, ob es im Sommer denn nicht Räume gibt in denen es zu warm wird. Erst dann sprudelt es, manchmal auch tröpfchenweise aus den Kollegen heraus, dass es Probleme gibt.
Hier kann ich nur empfehlen, wenigstens diese Chance der Regelbegehung zu nutzen. Schön eäre es, wenn dann zu den kritischen Räumen ein Messprotokoll geführt wurde.
Das wird dann im Bericht der Regelbegehung fest gehalten und der SL schickt diesen Bericht zum Träger. Passiert dann nichts, vor dem nächsten Sommer, dann muss die SL den Träger mit Frist auffordern den Mangel zu beseitigen. Passiert dann nichts muss folgendes passieren;
Meldung an die Dienststelle und zwar an die Generalie Arbeits und Gesundheitsschutz und den Personaldezernenten. (Zweck: die Bezirksregierung schaltet dann das Dezernat Arbeitsschutz der Bezirksregierung ein)
Beteiligung des Personalrates
Information an die Unfallkasse
Darüber hinaus sollte dann noch jeder betroffenen Kollege eine Überlastungsanzeige/Gefährdungsanzeige schreiben.
Und erst wenn das alles passiert ist, und immer noch nichts passiert, dann habt ihr allen Grund die Schrauben anzuziehen.
Aber selbst dieses Mindestmaß an Beschwerdemanagement findet nicht statt.
Liebe Lehrerräte werdet aktiv, wir waren viel zu lange viel zu lieb.
Na mit Botox lässt sich richtig Geld machen. Wenn der 5 Patienten (soviel kann man ungefähr mit einem vial Botox therapieren), dann nimmt der pro Patient mit Sicherheit so etwas un die 500 Euro. Dann bleiben ihm immer 1500 Euro für eine Stunde Arbeit. Das kann der Mit dem normalen Tagesgeschäft nicht rein bekommen.🤷
Normalerweise gebe ich Dir Recht. In meiner Schulform ist es so, dass chronisch Kranke, ich denke z.b. an Migräne Patienten öfter Mal für zwei Tage ausfallen. Die bekommen dann die Auflage schon ersten Tag ein Attest beizubringen. Normalerweise weiß die Hausarztpraxis Bescheid und das geht telefonisch. Falls die aber zum Quartalsende zufälliger Weise Mal wieder für eine Woche die Praxis zu haben, kann das im Notfall eine interessante Alternative sein, bevor man stundenlang im Wartezimmer bei einer einem selbst nicht bekannten Vertretung hockt.
Das Interessante bei der Krankschreibung mit Hilfe von Teleklinik ist folgender Aspekt:
Während bei der klassischen AU dem Arbeitgeber zwar keine Diagnose mitgeteilt wurde, war auf der AU der krankschreibende Arzt ersichtlich und eben ggf. auch die Fachrichtung. Mit der elektronischen Krankschreibung hingegen sind diese Informationen dahin. Die Bezirksregierung kann nur noch in Erfahrung bringen von wann bis wann eine AU vorliegt. Wer sie ausgestellt hat bleibt im Verborgenen. Also selbst wenn man die Absicht hätte Teleklinik AUs nicht zu akzeptieren, man erfährt es erst gar nicht.
Ja, ob die elektronische Unterschrift des Arztes/ der Ärztin auch gilt, wenn man verbeamtet ist. Weiß das jemand?
Im Prinzip ja, nur sind die privaten Kassen an diesem System nicht angeschlossen. Spätestens wenn der Koalitionsvertrag greift und in NRW die oauschalisierte Beihilfe greift, gilt das natürlich auch für die GKV versicherten Ärzte, bzw auch jetzt schon für die wenigen die den full House Beitrag bezahlen.
aufliefe sollte es heißen, hätte Hunger.🤷
Und je nach Krankheit/persönliche Situation kann sogar Brief schicken oder andere Person bitten sie abzugeben zu anstrengend sein.
Also bei meiner Praxis wäre es kein Problem für solche Fälle vorfrankierte Bruefumschläge zu hinterlegen, damit die dann die AU direkt zum SL schicken🤷. Solange die Praxis das Porto nicht bezahlen muss🤷. Wäre denen lieber, als das ich mit Triefnase da Aufläufe.
Es gibt Kollegen, die haben eine Attest Pflicht von ersten Tag an auferlegt bekommen.
Das ist zumindest in NRW in der Urlaubs und Freistellungs VO so festgehalten .
Notwendige Arztbesuche, die auch nicht anders terminiert werden können berechtigen zum bezahlten Zeitversäumnis. Nötigenfalls die Rechtslage nochmal durch den Personalrat bestätigen lassen.
"die "gemeinsame Entscheidung" auf Fahrtkosten zu verzichten... usw"
Den Beteiligten war hoffentlich klar, dass ein rechtswidriger Beschluss für niemanden verbindlich ist.?.
Unfassbar
Ich wäre da rein gegrätscht versprochen.
So einen pro Etage kommt hin, jedoch haben die die besten Tage schon länger hinter sich und liefern ein äusserst bescheidenes Bild.
Gibt's noch Schulen die funktionierende OHPs haben?
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