Die Lehrkraft ist wohl am Ende auf den Kosten sitzen geblieben.
Ich würde niemals einen Vertrag mit dem Veranstalter unterschreiben. Die SL muss unterschreiben. Damit ist auf jeden Fall die Schule, die im Zweifel auf den Kosten sitzen bleibt. Keinesfalls die Lehrkraft. Verursache ich als Lehrkraft einen Schaden können die Eltern nicht mich sondern nur das Land zum Schadensersatz heranziehen. Das Land kann dann nur bei grober Fahrlässigkeit die Kosten von mir zurück verlangen. Das Schöne ist, selbst wenn das passiert, dann geht der Vorgang an meine Berufshaftpflicht der GEW die dann entweder zahlt oder den Prozess mit dem Land führt. In keinem Fall meine Baustelle.