Man sollte auch beachten, dass man auf die Achtung der Gesetze dieses Landes vereidigt ist. Es gehört daher zu den beamtenrechtlichen Pflichten (im besondeder Weise) solche Ehrenämter auszuüben. Der Versuch sich da rauszufinden bedeutet auh, dass man dem Angeklagten seinen gesetzlichen Richter entzieht. Ein Beamter mit rechtsfeindlicher Einstellung, geht eigentlich gar nicht. Man muss auch nicht erklären, wie man zu dem Amt gekommen ist und mittlerweile häufen sich die Fälle von Zwangsverpflichtungen, weil nicht genug Freiwillige zur Verfügung stehen. Das kann dann eigentlich auch kein SL übel nehmen, wenn man ihm das so erklärt, denn es bewegt sich ausserhalb der Gestaltungsmöglichkeiten des Referendars. Das gleiche gilt übrigens für Personen, die für die freiwillge Feuerweh o.a. tätig sind. Auch hier dürfen keine Nachteile entstehen. In Städten wo es keine Freiwillige FW gibt, kann der HauptverwaltungsbeAmte auch Pflichtfeuerwehren bestellen. In solchen Fällen greift man dann gerne auf öffentlich Bedienstete (auch Lehrer) zurück. Die dürfe aufgrund ihrer besonderen Gesetzestreue eine solche Tätigkeit ja nicht ablehnen damit würden sie, in der Tat, ihr Arbeitsverhältnis gefährden!