Beiträge von chemikus08

    Aus eigener Erfahrung würde ich eine stationäre Massnahme bevorzugen. Als Beamter drauf achten, dass es nicht als Reha verkauft wird, sondern der Doc eine Einweisung zur stationären Akuttherapie ausstellt. Das erspart unliebsame Genehmigungen durch die Beihilfestelle und garantiert die restliche Kostenübernahme der Zusatzversicherung.

    Hier hat man dann Psychiater und Psychologen an seiner Seite und kann auch diverse Therapieansätze austesten. Letzten Endes wird die Diagnose auch sicherer. Anpassungsstörungen gibt es zu war, wird aber gerne als Verlegenheitsdiagnose genommen, dann braucht man sich nicht die Zeit nehmen um zu.b. eine Depression auszuschließen.

    Wünsche Dir alles Gute und nimm Dir die Zeit, die erforderlich ist um für bDich Klarheit und Besserung zu erzielen. Und kündigen schon Mal gar nicht.

    misspoodle

    Im Übrigen habe ich den Eindruck,dass es dieser Einrichtung nur noch darum geht, die Schülerzahlen zu Puschen. Nur jeden Druck auf die SuS vermeiden, die könnten ja sonst wegbleiben. Der Tag wir kommen,wo diese "Shulleiterin" sich für s anspucken durch Schüler noch bedankt. Ich hatte im Übrigen gehofft, Du wärst bei einer kommunalen Einrichtung. Da hätte man noch Beschwerdeinstanzen gehabt. Bei privat ist ganz übel. Bei einem sozialen Verein könnte man sich wenigstens noch an den Vorstand wenden!

    misspoodle

    Joker13

    Joker 13, danke fürs anpingen.

    Das ist für misspoodle eine bescheidene Situation. Als Honorarkraft bist Du nicht Fisch und auch nicht Fleisch. Meist arbeiten diese Institutionen nur mit ganz wenig festangestellten MA. Als Honorarkraft hast Du eigentlich keinerlei Rechte. Ein solches Verhalten ist indes unter aller S...! Hier würde ich schon schauen, ob es da keine Beschwerdeinstanz gibt. Falls es sich um einen kommunalen Laden handelt, könnte ich mir sehr wohl vorstellen, dass der zuständige OB sich interessiert. Also einfach mal die Hierarchieebenen nach oben durchsuchen, wer da wohl in Frage kommt. Andererseits wüsste ich gar nicht, ob ich hier noch lânger arbeiten wollte. Ich habe auch Mal nebenbei für eine VHS als Honorarkraft gearbeitet. Die Wertschätzung war es, die mich dort eine längere Zeit gehalten hat. Aus gesundheitlichen Gründen musste ich die leider dran geben. Aber ohne diese Wertschätzung von Schülerseite und Seminarleitung hätte ich für das Geld dort nicht gearbeitet.

    Tom123

    Die Feuerwehr hat 12 Stundenschichten. Innerhalb dieser Zeit werden auch Wartumgearbeitet etc. erledigt. Sind diese erledigt und liegen keine Einsätze vor, kannst Du Dich auch Mal aufs Ohr legen, speziell in den Nachtschichten. Die gesamten 12 h zählen als Arbeitszeit. Im Monat hast Du dementsprechend ca. 15 Schichten.

    Das mit den alle 4 Jahe habe ich in der Sek 1 anders erlebt. Da Du nicht nur mit der eigenen Klasse fährst, sondern auch als zusätzliche Unterstützung bei anderen KuKs mitfährst, erwischt es Dich alle zwei Jahre. Je nachdem wie das Kollegium zusammengesetzt ist (z.b. bei vielen Schwerbehinderungen im Kollegium) auch öfter. Du erlebst es als Erholsam. Im späteren Alter kann sich dieses Blatt ganz schnell wenden, weil vielleicht irgendwann der Zeitpunkt kommt, wo Du nicht mehr mehrere Tage durchmachen kannst, sondern auf Erholungsphasen dringend angewiesen bist.

    plattyplus

    Thema Klaus Weselski und Generalstreik

    Zunächst einmal waren die Streiks von Weselskis Gewerkschaft juristisch wasserdicht. Es ging um einen Tarifvertrag der ausgelaufen ist und um gescheiterte Tarifverhandlungen. Damit war der Streikgrund zulässig. Ein Streik wegen der Luftfilter wäre schlicht grob rechtswidrig. Kann man machen, wird aber in der ersten Verhandlungsrunde zur einstweiligen Verfügung der Gewerkschaft um die Ohren fliegen. Darüber hinaus würde es nur wenige Bundesländer mit vielen Angestellten treffen, denn die Beamten dürfen nicht streiken. Aber dann kommt noch ein Grund, der betrifft die Einstellung des Kollegiums. Selbst bei den wenigen Warnstreik Tagen, die es bislang gab, sind von 10 Tarifbeschäftigten

    (unabhängig ob und welcher Vertretung sie angehören) vielleicht drei gekommen. Das ist der Unterschied zu den Lokführern. Die sind mehrheitlich organisiert und wenn zum Streik aufgerufen wird, stehen die geschlossen dahinter und haben kein schlechtes Gewissen. Würde Wiselski so Kollegen haben wie uns, würde der mit quietschenden Reifen vom Hof fahren und nie mehr wiederkommen🤣

    Karl-Dieter

    Nö, du trittst mir nicht zu nahe.Und an meiner jetzigen Schule ist das zum Teil Teil so. Allerdings war es an meiner ersten Schule mit gebundenem Ganztag eben nicht so und gerade in NRW wird dies bei den Realschulen gerade ausgebaut, also Mal schauen wie lange das an unserer Schule noch gut geht. Darüber hinaus gibt es auch bei uns an einzelnen Tagen Nachmittagsunterricht.

    Glückwunsch zu einer solchen Schulleitung. Es ist nämlich definitiv eine Grenze nicht nur erreicht sondern überschritten. Wobei ich hier eine Schulform vertrete, die mit einem Deputat von 28 Unterrichtsstunden sowieso schon ziemlich gekniffen ist.

    @ Karl Dieter

    Es ist ein typisches Merkmal psychischer Erkrankungen, dass diese vom Betroffenen häufig negiert werden und so unbewusst der Manifestation solcher Erkrankungen unbewusst Vorschub geleistet wird. Viele gehen erst dann zum Arzt, wenn Angehörige, Freunde oder Kollegen die es gut mit einem meinen, entsprechend einwirken. Ich erlaube mir nicht eine Ferndiagnose zu stellen. Bei Rückzugstendenzen oder bei bestimmten sich wiederholenden Beschwerden, erlaube ich mir jedoch den Hinweis, dass es vielleicht jetzt Mal eine gute Idee wäre, wenn Mal ein Facharzt von aussen drauf schaut, ob ein Krankheitswert gegeben ist oder nicht. Ich weiss wovon ich rede, da ich die Odysee selber hinter mir habe und in vielen BEM Gesprächen, die ich begleitet habe, immer wieder die gleiche Beobachtung. Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht. Hat man diesen Punkt erreicht, dann dauert die Wiederherstellung häufig lange. In vielen Fällen kommt es aber auch zu einer vorzeitigen zur Ruhesetzung, die bei rechtzeitiger Intervention vermeidbar gewesen wäre.

    Das Wahlrecht kann in einem Strafverfahren durch ein Gericht entzogen werden. Aber nur bei bestimmten Straftaten die Im Gesetz genau bestimmt sind. Die Vorbereitung eines Angriffkrieges wäre eine solche Straftat.Maximal für 5 Jahre.

    SteffdA

    Das wird aber durch die Regeln, wie mit den Wahlbriefen umgegangen wird, wieder anonymisiert (so übrigens auch bei der Personalratswahl). Die eingehenden Biefe werden mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen und die ungeöffneten Umschläge mit dem Wahlschein ungeöffnet erneut in eine Urne geworfen. Mehraugenprinzip

    Erst danach wird die nunmehr wieder anonymisierte Wahlurne in die Hand genommen, die Umschläge geöffnet und ausgezählt.

    Die korrekte Aussage wäre die:

    Eine Impfung reduziert die statistische Wahrscheinlichkeit für eine Corona Infektion im Vergleich zu Ungeimpften signifikant. Selbst im Falle einer Infektion ist das Risiko für einen schweren Verlauf ebenfalls signifikant reduziert.

    Oma würde sagen es schützt vor der Erkrankung, meistens jedenfalls🤣

    Interessanterweise scheint aber auch jede Krankenkasse andere Infos raus zu geben. Ich habe jetzt meine Daten rausgesucht. Ich kann Euch sagen, an welchen Tagen ich eine ärztliche Leistung in Anspruch genommen wurde, welche Abrechnungsziffern abgerechnet wurden. Ein ist jedoch durchgängig nicht angegeben und das ist eine Diagnose oder Diagnoseziffer. Insoweit wäre ich gegenüber Karuna keinen Schritt weiter. Ist schon lustig bei den gesrtzlichen🤣

    @ Möbius

    Wir Kassenpatienten kriegen im Normalfall gar keine Abrechnung und müssen auch nichts einreichen. Du gehst zur Therapiestunde und gibst dein Kärtchen ab, das war es. Nur die Patienten die es wirklich aus Eigeninteress emöchten, können mit einem gewissen Aufwand, dass bei der Kasse beantragen und kriegen einen elektronischen Zugang. Das macht aber kaum einer. Insoweit ist das bei Kassenpatienten nicht selbstverständliche. Sie werden auch in keinster Weise angehalten dies zu tun und sind auch in keiner Weise haftbar wenn sie es nicht tun. So ist die Rechtslage. Das ist ganz anderes als bei einem Beamten, der die Rechnung als sachlich richtig ja selber bei Beihilfe und Krankenkasse einreichen muss.

    @ Karuna

    Richtig Angststörungen sind in der Tat prinzipiell behandelbar. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir jedoch sagen, dass es bei mir lange gedauert hat, eine längere AU zur Folge hatte und auch eine mehrwöchige Reha mit anschliessender Wiedereingliederung notwendig war. Außerdem ist eine Residualsymptomatik verblieben, die immer noch zu Zeiten gelegentlicher AU führt (Trotz 25 Therapiesitzungen). Insoweit graust er mir, mir vorzustellen, dass man sich damit einer solchen Tortur aussetzt. Wenn dies hier der Fall ist! Dann würde ich wirklich erstmal mich um meine Gesundheit kümmern und den Arzt entscheiden lasssen, ob ich da mitfahren soll (und zwar den Facharzt). Der Rest ist Problematik der Schulleitung.

    OK jetzt kommt noch der Unterschied Schweiz und Deutschland zum Tragen, das macht die Sache nicht einfacher. Mich stört jedoch die Selbstverständlichkeit mit der bestimmte Aussagen zur Kenntnis genommen werden. Man muss sich bitte einmal vorstellen, was es in der Praxis bedeuten würde, wenn Kolleg:innen mit Rollstuhl in Fachräumen nicht unterrichten dürften. Dies käme einem Berufsverbot für schwerbehinderte Menschen gleich. Dies kann und darf nicht sein und wäre in Deutschland auch nicht mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vereinbar. Es ist dann Aufgabe der Schulleitungen, den Rechtsanspruch auf Beschäftigung einerseits und Einhaltung von Sicherheitsvorschriften andererseits zu gewährleisten. Wo ein Wille ist ist auch ein Weg. Zum einen lassen sich in vielen Fällen Alternativen finden um experimentelle Gefahren zu minimieren, zum Anderen ist es auch eine Möglichkeit bei nicht vermeidbaren Gefährdungen (Lehrplan) zusätzliche Unterrichtsassistenz zu gewährleisten.

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