Die rechtliche Wertung ist aus meiner Sicht relativ einfach. Es ist die Aufgabe des Fachlehrers für die einzelnen Versuche eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Ggf. komme ich dabei zu dem Ergebnis, dass bei Berücksichtigung der eigenen Einschränkungen bestimmte Versuche wegfallen. Ein Verbot in Fachräumen als Lehrkraft mit Gehbehinderung nicht eingesetzt zu werden, kann ich in der Risu nicht erkennen.
Beiträge von chemikus08
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@Antimon
Ja ich konfrontieren Euch mit einem unangenehmen Thema, unangenehm weil es vielleicht Bauch erforderlich macht den eigenen Standpunkt nochmal zu überdenken. Ich habe jetzt aber wirklich versucht nicht anzuklagen, sondern in Anbetracht der vorausgehenden Diskussion erstmal nachzufassen. Denn auch hier stand ganz zu Anfang die These, dass Personen mit Bewegungseinschränkungen im Chemieraum nicht eingesetzt würden. Und als Schwerbehindertenvertreter läuten da bei mir alle Alarmglocken. Daher meine Nachfrage, ob nur temporäre Störungen gemeint sind. Und ja, ich kenne Menschen die trotz Einschränkungen im Bewegungsbereich in Fachräumen unterrichten.
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Also mit Gehilfe wäre ich persönlich wahrscheinlich mit beiden Möglichkeiten vergleichbar eingeschränkt.bDu bleibst mir die Antwort schuldig, ob auch dieser Personenkreis mitgemeint war. Und auch, wenn Du selber keinen kennst, kann es Euch morgen treffen uns die Positionierung würde mich schon interessieren.
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@Antimon
Beziehst Du Dich mit Deiner Aussage nur auf temporäre Behinderungen oder schliesst Du auch dauerhaft schwerbehinderte Menschen ein. Also konkret gefragt, ihr habt einen Seiteneinsteiger fest für den Chemieunterricht eingestellt und der erkrankt sagen wir Mal an MS, verbunden mit einer dauerhaften Einschränkung der Gehfähigkeit. Mich würde da doch sehr interessieren, wie Eure Schule damit umgehen würde.
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Nein ich habe nichts reininterpretiert. Klare Aussage von Dir: "Einen einbeinigen Physiklehrer im Fachraum, würde es bei uns nicht geben".
Einbeinig ist man eben nicht Mal vorübergehend. Irgendwie komisch, wenn damit jetzt nur eine vorübergehende Verletzung gemeint ist, aber schön wenn die Aussage nicht so gemeint war.
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"Einen einbeinigen Physiklehrer im Fachraum würde es bei uns nicht geben"
Wow! Das nenne ich gelebte Inklusion! Really?
Sorry, aber als Mitglied einer Schwerbehindertenvertretung macht es mich wütend, wenn hier Kolleg:innen zu solchen Statements kommen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso ein Physiklehrer im Rollstuhl nicht im Fachraum unterrichten soll. Hier ist es Aufgabe aller Beteiligten, die Arbeitsbedingungen für die Lehrkraft so einzurichten, dass die Tätigkeit möglich ist. Ehrlich gesagt, finde ich, dass wir gesellschaftlich an einem bedenklichen Punkt angekommen sind, wenn solche Schlussfolgerungen, wie von Andrew in den Raum geworfen, als selbstverständlich zur Kenntnis genommen werden. Es macht mich fassungslos.
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Ich komme als Seiteneinsteiger und Tarifbeschäftigter aus einer anderen Welt.
In der freien Wirtschaft interessiert es den Arbeitgeber nicht die Bohne, wie du zur Arbeit kommst. Allerdings gibt es hier noch die Alternative sich kurzfristig Urlaub zu nehmen. Das geht im Schulbereich nicht. Auf eine Konfrontation würde ich es auch als Beamter nicht ankommen lassen. Der Schuss geht wahrscheinlich nach hinten los.
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Reizen täte es mich, aber mit Stent nach Herzinfarkt dürfte ich flugmedizinisch gegrounded sein.
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Es gab früher Mal diese Maserpartys. Wer als Ungeimpter unterrichtet erinnert mich sehr stark an dieses Phänomen.
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Noch nicht infiziert, kann aber nicht mehr lange dauern.
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#26.161Du willst uns also sagen, dass du nicht geimpft und nicht infiziert bist. Dann genieße es.
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Kündigung von angestellten Lehrern.
Betriebsbedingte Kündigungen habe ich noch nicht erlebt. Die wären im Gegenzug nur möglich, wenn zeitgleich keine neuen Kräfte auf absehbare Zeit eingestellt würden. Zu betrachten wäre dann der gesamte Einzugsbereich und das schulformübergreifend. Ansonsten kassiert das Land beim Arbeitsgericht eine Abfuhr.
Risiko zur verhaltensbedingten Kündigung ist in der Probezeit gegeben. Im Normalfall lâuft das auf einen Aufhebungsvertrag hinaus. Ansonsten ist das Thema Aufsichtspflicht sehr wichtig.
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Hilfestellung zur Beurteilung der Luftqualität
Kleiner grüner Frosch, vielleicht hilft der Link weiter
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Um einen Anhaltspunkt zu haben, ob die betriebene Art des Lüftens hinreichend ist unter Hygienegesichtspunkten. Die CO2Konzentration steigt proportional mit dem Anteil an ausgeatmer Luft und damit proportional zur Aerosolbelastung. Ab 1000 ppm CO2ist umgehend zu lüften.
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1 CO2 Messgerät für eine ganze Stadt.
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Jugendliche sind per definitionem Schüler, da ja Schulpflicht besteht🤣(Zynismus erleichtert den Umgang mit dem Thema sehr, vordergründig)
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@Swingingphone
Stimmt für die Schulform Gesamtschule oder Gymnasoum ist das möglich.
Ist aber eine Kann Vorschrift. Da Deine Stelle explizit für Sek1ist könnte es sein, dass die dann davon keinen Gebrauch machen. Ich würde sowohl beim Sachbearbeiter als auch beim Personalrat nachfragen!
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Ich sehe im Moment das zweite Fach nicht. Das Studium muss aber das zweite Fach mit hinreichend CTS Punkten abbilden damit es für Obas reicht.
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Ist eine Frage der Perspektive. Für Menschen um die 50 mit Diplom war die Massnahme eine interessante Alternative, insbesondere wenn man sich im Realschulkapitel beworben hat. In Ermangelung einer Perspektive zur Verbeamtung war die Vergütungsaussicht identisch, nämlich EE11.
Derzeit ist die Vergütung auf EE10mit Zulage gesunken. Das muss dann jeder für sich selbst ausrechnen. Rein inhaltlich war ich für mich froh diesen Weg gewählt zu haben. Im Gegensatz zu den OBASlern die ihren Mentoren ausgesuchte Lerngruppen präsentiert haben, hatte ich die Möglichkeit real existierende Klassen mit all ihren verhaltensoriginellen Schülern präsentieren zu dürfen. Auf diesem Wege waren mir die Unterrichtsbesuche dann auch eine wirkliche Hilfe für den Schullalltag. Die Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis ist bei überstehen der Probezeit garantiert, da PE Stellen nur für feste Stellen ausgeschrieben werden, hört sich bei Gong nämlich sehr vage an.
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Schaut Euch den Einstellungserlass an. Es gibt im Seiteneinstieg,z.b. auch an der Realschule, sehr wohl die Möglichkeit unterhalb der Masterqualifikation in den Seiteneinstieg zu kommen. Dann jedoch regelmäßig nur zur PE und nicht zur Obas zugelassen.
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