Beiträge von chemikus08

    Die Verwendung medizinischer Masken ist mittlerweile in Klassenräumen vorgeschrieben. Für Lehrkräfte würden FFP2 Masken in erheblichem Umfang beschafft. Ich gehe daher davon aus, dass es auch Absicht ist, dass diese durchgehend getragen werden. Dies ist auch gut so,da dies der einzige verbleibende wirksame Schutz gegen die Aerosole ist. Sowohl die Erkenntnis der physikalischen Gesellschaft, dass Querlüften nur bedingt hilft und die neuen Mutationsvarianten das Risiko nochmal erhöhen unterstreichen die Notwendigkeit des Schutzes. Aber hierbei geht man wieder Mal halbherzig vor. Als Arbeitsschützer hätte ich erwartet, dass man in diesem Zusammenhang dann aber auch die Schulleitungen darauf hinweist, dass beim durchgängigen Tragen von FFP2 Masken auch die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften zum Einsatz dieses Atemschutzes einzuhalten sind.
    DGUV 112-190

    Diese besagen, dass nach 75 Minuten (kann bei leichter Arbeit auch auf 90 gedehnt werden) eine maskenfreie Zeit von 30 Minuten außerhalb des Gefährdungsbereiches einzuplanen ist. Schwerer wiegt, dass nach zwei Einatztagen ein maskenfreier Einsatztag eingeplant werden muss. Diese Forderungen sind hart, jedoch in den Arbeitsschutzvorschriften festgeschrieben. Das Ganze nicht ohne Grund. Durch den erhöhten Atemwiderstand entsteht eine erhöhte Belastung die auszugleichen ist. Insbesondere Kolleg*innen die eh schon an Atemwegserkrankungen (Asthma, COPD...) leiden oder mir Herz- Kreislauferkrankungen zu tun haben, leiden hier besonders. Gerade deswegen sollten alle ein Interesse an der Einhaltung dieser Vorschriften haben, da dies die Kolleg*innen sind, die sich auch vom Präsenzunterricht befreien lassen könnten. Viele tun dies nicht und hier ist dann nochmal eine besondere Fürsorgepflicht gegeben. Die oberste Führungsetage macht es im Moment geschickt, ist doch die Umsetzung des Arbeits und Gesundheitsschutzes gem. Schulgesetz Aufgabe der Schulleitungen. Diese müssen selbständig ihre Gefährdungsbeurteilungen erstellen und die erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Daher sind auch die Personalräte aussen vor. Bei allgemeinen Anfragen wird auf die SL verwiesen. Übrigens unterliegen die Massnahmen der Mitbestimmung. Damit ist der Lehrerrat zuständig. Im Zweifel können diese das in die Sufe geben (Initiativantrag). Dann liegt

    es beim nächsthöheren Personalrat. Ein betroffener Kollge kann sich zudem beim Arbeitsschutz Dezernat der Bezirksregierungen beschweren (falls keine Einigung auf Schulebene möglich), Angestellte KuKs auch an die zuständige BG.

    @Lindbergh

    Ich kann nur hoffen, dass die Nachverfolgung diesmal gelingt, aber bitte nicht erst, wenn die Kontaktpersonen auch schon wieder zehn neue Kontakte hatten. Das muss zeitnah passieren. Sonst kriegt man eine Infektionskette nie zu packen. Außerdem ein klares Verwertungsverbot von Kontaktlisten durch die Polizei. Sonst häufen sich wieder die Anwesenheit von Micky Mouth und Darth Vader.

    @O.Meier Haftpflicht

    Die private Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nicht bei Schäden, die im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Möchte ich diese absichern, muss ich gegen einen Aufpreis das extra absichern.
    Oder ich bin Mitglied in der GEW da ist das neben der Schlüsselversicherung includiert🤣

    Das Problem ist die Nutzungsvereinbarung. Sobald ich eine Regelung unterschreibe, die eine Haftung auch unterhalb der für ÖD Mitarbeiter geltenden Regelungen liegt, wird die Rechtsabteilung sich erst Mal darauf berufen. Also unterschreibe ich eine Nutzungsvereinbarung nur, wenn sie mit geltenden Recht übereinstimmt! Also keine Haftung meinerseits, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Auch meine Diensthaftpflicht wird nicht begeistert sein, wenn ich schriftliche Zusagen dieser Art mache. Den die Aufgabe einer Diensthaftpflicht ist auch die Abwehr unberechtigter Forderungen!

    Ja dann bitte auch bis zum Schluss lesen::

    Zitat

    Erweitertes Angebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13)

    Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen.

    Die Teilnahme an diesem Angebot wird den Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diesen selbst, durch die Schulleitung unterbreitet. Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ggf. auch die Ausbildungsbetriebe, erklären sich mit der schulischen Betreuung nach Möglichkeit schriftlich einverstanden. Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden.

    Leute ich versteh das aber auch nicht, wenn eine Diskrepanz zwischen Lehrerrat und Schulleitung im Raume steht, dann mach ich doch nicht treu brav meine Stunden und hoffe auf Bezahlung. Lässt sich das nicht klären ab damit in die nächste Stufe sprich Bezirkspersonalrat (NRW). Da wird auch niemandem der Kopf abgerissen sondern nach einer Lösung gesucht.

    Ich habe eher den Eindruck, sie ist selbst überrascht. Hoffe auf eine harten Lockdown bis Februar und dann vielleicht Wechselunterricht. Wäre für das Kollegium a) zu leisten und b) infektionstechnisch am ehesten zu beherrschen

    Was ich in der laufenden Diskussion vermisse, Ihr geht so gut wie gar nicht darauf ein, dass wir vor einer neuen Situation stehen. Wenn sich die in England ausbreitende Mutation auch in Deutschland im gleichen Maße sich häuslich niederlässt müssen alle Massnahmen neu durchdacht werden. Leider fliegen wir, wiedermal, auf Sicht, da Herr Spahn es vor einem Jahr versäumt hat, eine systematische Sequenzierung in Auftrag zu geben. Das hat man jetzt nachgeholt, aber die Massnahmen müssen erst Mal anlaufen, so dass es zur Verteilung der Mutationsvarianten demnächst Erkenntnisse gibt. Bis dahin ist erhöht Wachsamkeit angebracht. Insbesondere wo sich abzeichnet, dass gerade jüngere Menschen dieser Variante eher zum Opfer fallen. Und um es auch nochmal deutlich zu machen, es geht nicht um die 1000 Toten die wir jetzt schon zu beklagen haben (obgleich schlimm genug). Es geht darum eine exponentielle Explosion bei den Fallzahlen zu vermeiden. Dann reden wir von 10000 neuen Intensivpatienten täglich. Damit könnte dann auch unser Gesundheitssystem nicht mehr vernünftig umgehen. Dies wiederum würde die Todesfallraten, sowohl durch Corona als auch als Kollateralschaden (keine Kapazitäten für normale Notfälle) nach oben schnellen lassen.

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