Beiträge von chemikus08

    Ich weiß nicht, ob das die richtige Gruppe ist, oder die Coronaferien (unglückliche Bezeichnung) aber ich habe ein Anliegen, dass mir insgesamt zu kurz gekommen ist.

    Die gesamten Massnahmen dienen u.a. dazu, gerade besonders gefährdete Personengruppen zu schützen. Auch wir beschäftigen besonders gefährdete Kollegen. Ich meine damit solche Vorerkrankungen die zu einer besonderen Gefâhrdung bei Infektion führen. Hier erwarte ich im Rahmen des Arbeitsschutzes eine klare Aussage, wer aus Fürsorgegründen dienstbefreit ist. NRW schliesst derzeit diese Personengruppe für die Notdienste aus. Klar umrissen ist das m.E. jedoch nicht. Ich kann nur jedem Betroffenen empfehlen, diesen Schutz vom Arbeitgeber einzufordern. Sollte der Arbeitgeber dies nicht machen, setzt Euch über Eure Arbeitnehmervertretung und/ oder Schwerbehindertenvertretung zur Wehr. Da die Gefâhrdungslage durch das RKI mittlerweile als hoch eingestuft wurde, besteht für besonders gefährdete auch noch die Möglichkeit ärztliche Expertise einzuholen. Eine Krankschreibung ist nämlich nach den Krankschreibung Richtlinien auch dann erlaubt, wenn bei Verbleib im Arbeitsprozess eine Erkrankung droht. Dies zu entscheiden ist dann zunächst einmal eine rein ärztliche Entscheidung.

    Vielleicht sollten sich alle Verbände Mal zusammen tun und massiven Druck ausüben, was die Umsetzung des EU Urteils zur Erfassung von Arbeitszeiten anbelangt. Wohlwissen, das ein Teil der KollegInnen jetzt wieder die Hände über den Kopf zusammenschlägt, weil sie das aus irgendwelchen Gründen ablehnen. Ich halte es für die einzige Möglichkeit mit der Fakten (in Form belastbarer Zahlen) geschaffen werden, die die Politik zum Handeln zwingt. Auch die Probleme der Mehrbelastung von Teilzeitkräften würden erfasst.

    Ein schlechtes Gewissen darf ich haben, wenn ich gar nicht krank bin, sondern blau mache. Ansonsten gilt krank ist krank. Was sollen denn die Kollegen sagen, die chronische Leiden haben und immer wieder ausfallen. Um Mal ein typisches Beispiel zu nennen Migräne. Hier sind 20 bis 30 Krankheitstage im Jahr durchaus normal. Ein schlechtes Gewissen wäre ein schlechter Ratgeber, da nicht zielführend. Zielführend sind hier zwei stressfreie Tage, zugezogene Gardinen und die Gewissheit morgen wieder zur Arbeit zu gehen, ohne tuschelnde Kollegen im Rücken.

    Calmac, da muss ich Dich korrigieren. Auch bei begründeter Befristung. liegt nach spätestens fünf Jahren ein sogenannter Gestaltungsmissbrauch vor. Im Regelfall brauchst Du da auch nicht mehr zu klagen, sondern nur einen Antrag auf Entfristung zu stellen. Wer nur 14 h hat sollte schauen sich zunächst für eine volle befristete Stelle zu bewerben und dann den Antrag stellen.

    Catania, da muss ich Dir widersprechen. Es geht keine rote Lampe an. Auch hier gilt das Kriterium der Bestenauslese. Ist der Bewerber zulässig und ist er der einzige Bewerber, so ist dies kein Ablehnungsgrund. Würde er abgelehnt, könnte er sich einklagen. Und die Zahl derjenigen, die sich bei der GEW beraten lassen und diese Zeit um haben, nimmt deutlich zu. Und bei dem derzeitigen Lehrermangel könnte man sich eine solche Zurückweisung in NRW nicht leisten.

    AnnaLisa niemand muss sich hier rechtfertigen. Wenn ich für jemanden telefonisch erreichbar sein will gibt es dafür einen gewichtigen Grund und nicht weil ichKaffeeklatsch halten will. Und wenn man jemandem 28 Kinder anvertraut, sich aber noch nicht Mal sicher ist, dass der mit dem Telefon keinen Blödsinn macht, dann läuft grundlegend was falsch.

    Das gilt auch für Menschen ohne Studium und Ref,den diese Menschen haben auch Arbeitnehmerrechte. Gehen Kettenverträge, auch sachlich begründete, über ein gewisses Mass hinaus sieht das Arbeitsgericht einen Gestaltungsmissbrauch und damit war die Befristung dann unzulässig. Immer mehr der langjährigen Vertretungswanderer gehen diesen Weg. Aus dem Grunde gibt es eben auch fest Angestellte KuKs mit Eg9.

    Nachtrag:

    Was natürlich sein kann:

    Wenn der Kollege schon seit langem Vertretungen gemacht hat, kann es sein, dass er dann bei der nächsten Vertretungsstelle einen Antrag auf Entfristung stellt. Nach einer bestimmten Anzahl von Verträgen, ist die Dienststelle verpflichtet, dem nachzukommen.

    Wieso bei unserem Berufsstand die Tendenz besteht, dass Kollegen* immer wieder Arbeitgeberpositionen einnehmen, werde ich nie verstehen. Insbesondere dann nicht, wenn komplett sinnlose Verbote diskutiert werden. In Zeiten von Finanzknappheit wird das Konzept BYOD propagiert und gleichzeitig soll ich einen Ar....tritt kriegen, wenn ich mein selbst mitgebrachtes Arbeitsgerät benutze. Mag verstehen wer will, ich verstehe es nicht und, bei genauer Betrachtung, möchte ich es auch nicht verstehen.

    In NRW trifft der SL die Einstellungsentscheidung. Was viele nicht wissen, diese Massnahme bedarf der Zustimmung des Personalrates bzw in diesem Fall des Lehrerrates. Hier müsste der Lehrerrat seine Zustimmung verweigern und den Personalrat in Kenntnis setzen damit dieser auch seine Zustimmung verweigern kann. Allerdings müssten hierzu dann auch Bewerbungen von besser geeigneten Kandidaten zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

    Das sind im Beamtenland NRW dann noch etwas anders aus. Und bei Kündigung von Tarifbeschäftigten fehlt der Dienststelle die Erfahrung, so dass ich bis auf wenige Extremfälle keine Situationen kenne, wo wegen normaler Dienstverfehlungen gekündigt worden wäre.

    Fossi74
    Das mit den gut ausgebildeten Kollegen, die Schlange stehen für eine Planstelle bzw. sich von Vertretung zu Vertretung hangeln trifft aber in NRW nur für den Sek 1 Bereich. Im Realschulbereich sind wir mittlerweile froh, wenn man zum Bewerbungsgespräch überhaupt jemanden sieht. Die Hälfte der ausgeschriebenen Planstellen dürfte an OBAS Kandidaten gegangen sein.

    Kalle 29
    Das ist übrigens gar nicht so einfach. Insbesondere, wenn man ein gutes Verhältnis hat, neigt man dazu die halbe Krankengeschichte zu erzählen. Wer kennt es nicht, ' Habe mir wohl den Magen verdorben.....'
    Seit Beginn meiner gewerkschaftlichen Tätigkeit, habe ich mir daher, entsprechen Deiner Überlegungen mit gutem Beispiel voran zu gehen. Seitdem habe ich mich gezwungen das telefonisch formal korrekt zu gestalten. ' Hallo, hiermit melde ich mich krank für heute, alternativ ab heute bis auf weiteres, melde mich, wenn ich das näher einschätzen kann'
    Ich war gespannt, wie man das aufnimmt.
    Natürlich kamen als ich wieder da war, vorsichtige Nachfragen nach dem Motto geht's Dir wieder besser ..?
    Bei einem schlechten Verhâltnis kurz und knapp ...ja geht schon wieder...
    Bei einem guten Verhältnis: Du hast Dich bestimmt über meine kurze Krankmeldung gewundert..... Kurz die Problematik ansprechen und ehrlich sagen " habe mich daher entschlossen mit gutem Beispiel voran zu gehen und melde mich nur noch formal korrekt krank. Reaktionen waren bisher anerkennend positiv.
    (Zynismus on) Sollte dies Mal anders sein, so ist dies ein erstes Signal, darüber nahzudenken, ob man an der richtigen Schule ist.

    Zeile 13
    Leider gar nichts, weil der\ die Betreffende diesen Schritt nicht gehen wollte. Die KuKs lassen sich alles gefallen, trauen sich aber nicht Ross und Reiter zu nennen. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Es gibt leider Schulen, da gehört dies zur Schulkultur. Besonders dann, wenn einzelne Kollegen die aufmucken dann über kurz oder lang eine andere Schule finden.(oder gefunden wird?)

    Cdl ok, diesmal waren doch etwas mehr arbeitnehmerfreundlichere Kommentare dabei. Aber eben auch andere und zusammen mit dem, was ich in letzter Zeit so an Ausserungen und Handlungen von Vorgesetzten erlebe (Klausuren werden zur Korrektur ins Krankenhaus gebracht) wollte ich an dieser Stelle die rechtliche Grenze deutlich aufzeigen. Wenn ich dabei dem Falschen auf den dicken Zeh gestiegen bin. Sorry!

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