Ich weiß nicht, ob das die richtige Gruppe ist, oder die Coronaferien (unglückliche Bezeichnung) aber ich habe ein Anliegen, dass mir insgesamt zu kurz gekommen ist.
Die gesamten Massnahmen dienen u.a. dazu, gerade besonders gefährdete Personengruppen zu schützen. Auch wir beschäftigen besonders gefährdete Kollegen. Ich meine damit solche Vorerkrankungen die zu einer besonderen Gefâhrdung bei Infektion führen. Hier erwarte ich im Rahmen des Arbeitsschutzes eine klare Aussage, wer aus Fürsorgegründen dienstbefreit ist. NRW schliesst derzeit diese Personengruppe für die Notdienste aus. Klar umrissen ist das m.E. jedoch nicht. Ich kann nur jedem Betroffenen empfehlen, diesen Schutz vom Arbeitgeber einzufordern. Sollte der Arbeitgeber dies nicht machen, setzt Euch über Eure Arbeitnehmervertretung und/ oder Schwerbehindertenvertretung zur Wehr. Da die Gefâhrdungslage durch das RKI mittlerweile als hoch eingestuft wurde, besteht für besonders gefährdete auch noch die Möglichkeit ärztliche Expertise einzuholen. Eine Krankschreibung ist nämlich nach den Krankschreibung Richtlinien auch dann erlaubt, wenn bei Verbleib im Arbeitsprozess eine Erkrankung droht. Dies zu entscheiden ist dann zunächst einmal eine rein ärztliche Entscheidung.