Beiträge von chemikus08

    Man muss an der Stelle auch unterscheiden. Handelt es sich um eine normale Versetzung, bei der einfach nur der Wunsch gegeben ist woanders zu arbeiten. Oder gibt es schwerwiegende Gründe, die eine Arbeit an der derzeitigen Schule so gut wie unmöglich machen. Im letzteren Fall hat die Dienststelle die Möglichkeit einen Mitarbeiter auch außerhalb des Versetzungsverfahrens aus dienstlichen Gründen zu versetzen. Allerdings legt die Bezirksregierung hier strenge Maßstäbe an, weil sonst Hinz und Kunz mit dieser Begründung gleichsam versetzt werden wollen 🤷

    Paraibu

    Das Ziel der Umstellung ist richtig. Das Problem bei den Grünen ist auch nicht deren Absicht, nur sie denken manches nicht zu Ende durch oder ziehen nicht die notwendigen Konsequenzen. Das mit dem Fracking Gas ist ein gutes Beispiel. Die Verflüssigung und der Transport kosten eine Unmenge an Energie . Hinzu kommt eine erhebliche Freisetzung von Methan in der gesamten Verarbeitungskette. Und Methan ist 23 Mal klimawirksamer als CO2. Im Übrigen bin ich der Überzeugung, dass ein Fracking in Deutschland wesentlich umweltverträglicher verläuft als in den USA.

    Und wenn man dann schon Mal dabei ist. Deutschland hat erkannt, dass es ganz ohne fossile Brennstoffe nicht geht. Daher die Gaskraftwerke. Und alle müssen sie H2 ready sein, um dann kostbaren Wasserstoff zu verheizen. Warum um Himmels Willen beteiligt sich in dieser Situation Deutschland nicht an Anlagen mit Carbon Capture Verfahren? Noch nicht mal Versuchsanlagen sind derzeit geplant. Und so hätte ich noch eine ganze Liste von Fragen.

    Die Verwendung des Begriffs Deindustrialisierung halte ich in der Diskussion für überzogen. Dennoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der derzeitige wie auch der mittelfristige Strompreis um Faktoren höher liegt als beispielsweise in den USA aber auch im Vergleich zu anderen europäischen Staaten. Das führt dazu, dass der Standort Deutschland für energieintensive Betriebe immer weniger interessant ist. Und was ist die Konsequenz? Wir können es beispielsweise bei der BASF beobachten. Während in Deutschland ganze Blöcke abgeschaltet und stillgelegt werden, baut BASF in großem Stil Produktionsanlagen in China. Hier sehe ich unsere Politiker schon in der Verantwortung, den energetischen Umbau so zu gestalten, dass unsere Schlüsselindustrien nicht die Flucht antreten. Denn die Prozesse sind energieintensiv, da lässt die Thermodynamik sich nicht austricksen. Ziel müssen konkurrenzfähige Strompreise sein. In diesem Zusammenhang sollte auch nochmal die Preisfindung diskutiert werden. Das Prinzip der Merrit-Order könnte sonst tatsächlich dazu führen, dass bei einigen Betrieben das Licht ausgeht, allerdings nur in Deutschland, anderswi geht dafür vielleicht eine Lampe an

    Ähnlich wie es im Bereich der Entsorgungswurtschafz den sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang gibt, könnte man sich dies natürlich auch für die Fernwärmeversorgung vorstellen. Allerdings wäre dann die öffentliche Hand auch für angemessene Preise verantwortlich oder ich sage besser sollte sie verantwortlich sein. Beim Abfall hat das ja auch schon nicht geklappt. 18 Cent pro kWh ist im Übrigen auch ein stolzer Preis.

    Um genau diesen Mittelweg geht es. Kein blinder Aktionismus um uns selbst auf die Schulter zu klopfen sondern eine nachhaltige vernünftige Energieplanung. Bislang wissen die meisten Menschen immer noch nicht, ob für ihren Bereich ein Fernwärmenetz geplant ist. Nur um Mal ein Beispiel zu nennen. Ohne dieses Wissen jetzt Maßnahmen zu fordern macht keinen Sinn.

    Paraibu

    Im Prinzip wäre es gut die Emissionen zu senken. Wirklich Sinn macht das Ganze jedoch erst, wenn die Mehrheit aller Staaten dem auch folgt. Zur Zeit sieht es leider so aus, dass in Summe die Emissionen nach wie vor steigen und jede Tonne, die wir einsparen anderswo (China, Indien) in die Luft gepustet wird. Wir verlagern derzeit nur den Ort der CO2 Erzeugung. Wenn dann in Deutschland Aluminiumwerke in Deutschland schließen und dafür die gleiche Menge Aluminium aus China geordert wird ist das nicht besonders sinnig

    Du musst zwei Sachen unterscheiden.

    1.) Die von Seiten der Schulbehörde freiwillige Entpflichtung von LK der Sek 1

    Hier gibt es im Rahmen des Handlungskonzeptes zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung die Möglichkeit, dass das Land Dich freiwillig entpflichtet. Dieses Angebot richtet sich an LK mit mindestens Bachelor, die sei drei Jahren unterrichten. In diesem Fall einfach einen Antrag stellen, es entscheidet letztlich die Behörde.

    2.) Entpflichtung wegen rechtsmissbräuchlichem Gestaltungsmissbrauch. Dieser liegt immer dann vor, wenn eine erhebliche Anzahl von Kettenverträgen oder eine erhebliche Beschäftigungszeit zu Grunde liegt. Es gibt hier keine exakte Zahl sondern vage Angaben die zwischen sechs und Acht Jahren Beschäftigungszeit und über sechs Verträgen losgehen. Eine Vorschrift hierzu gibt es nicht, sondern es ist eine individuelle Einzelfallprüfung. Auch Verletzungen im Vertragsrecht gehören dazu. Falls eine LK beispielsweise Mehrarbeit geleistet hat, dann wäre diese ein Abweichen vom Teilzeitvertrag und damit käme automatisch ein neuer unbefristeter Vertrag zu Stande.

    Uns so gibt es eben auch weitere Gründe, z.b. kein ausreichender Nachweis der Vertretungskette, die letztlich dazu führen können, dass ein solcher Gestaltungsmissbrauch vorliegt. Desto näher Du Dich an der o.g. Grenze herantastest, desto eher ist die Behörde geneigt, dem Antrag auch ohne Prozess statt zu geben. Desto weiter Du entfernt bist, umso mehr hängt es davon ab, wie die Chemie zwischen Dir und Deinem Chef sowie die Chemie zwischen Deinem Chef und dem Einstellungsbüro aussieht. Falls die Dienststelle das Begehren abweist, bleibt nur die Möglichkeit der Klage, in dem darauf folgenden Prozess wird sich dann der Einzelfall genau angeschaut.

    Aufgrund der Vielzahl von Verfahren in der Vergangenheit ist die o.g. Grenze entstanden, die so ein Orientierungsrahmen für die Behörde geworden ist. Festgelegt ist der nicht, dass es dazu noch kein Grundsatzurteil gibt.

    Du hast damit kein Lehramt sondern nur ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Du bist damit in NRW mit Bachelor derzeit in die Eg 10 mit Master in die Eg 10 mit Zulage eingruppiert. Ab August 2026 rutschst Du aufgrund der Anhebung des Eingangsamtes damit auf Eg 11 für Bachelor und Eg 12 mit Master.

    BlackandGold

    Ein ungenügend Bedarf einer negativen Zukunftsprognos er. D.h. die Fertigkeiten müssen so unterirdisch sein, dass das Defizit nicht in angemessener Zeit aufgeholt werden kann. Ferner besteht in der Sek 1 keine Bringpflicht. D.h. es obliegt Dir durch regelmäßige Einbeziehung des Schülers den derzeitigen Stand zu ermitteln und falls der Schüler da nicht nur Blödsinn erzählt wirs schwierig die sechs zu rechtfertigen.

    Die Einforderung von Schadensersatz würde ich aber nochmal anwaltlich prüfen lassen. Ich hoffe es war kein Wald und Wiesen Anwalt, der auch Scheidungsprozesse macht. Du brauchst einen der sich speziell in diesem Rechtsmillieu auskennt.

    Was das Sitzenbleiben auf den Kosten anbelangt. Ich weise immer wieder die angehenden Referendare daraufhin, dass Rechtsschutz im Lehrerberuf essentiell ist, entweder als Rechtsschutz- oder durch die Mitgliedschaft in einem Lehrerverband (oder beides). Man kommt manchmal unverhofft in bescheuerte Situationen. Wenn ich dann sagen kann, komm Anwalt mach und ich habe kein Kostenrisiko, dann ist das ein verdammt gutes Gefühl.

Werbung