Beim Rauchtopf handelt es sich im Übrigen um einen pyrotechnischen Gegenstand. Die austretenden Gase haben am Austritt eine Temperatur von 130 Grad Celsius. Nein damit möchte ich nicht beworfen werden.
Beiträge von chemikus08
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Es stört mich allerdings immer, dass so getan wird, als seien Poizist*innen besonders schützenswert rechtlich gegenüber anderen Menschen. (
Die GEW und auch die anderen Lehrerverbände setzen sich derzeit verstärkt dafür ein, dass Gewalttaten gegenüber Lehrern auch von der Dienststelle zur Anzeige gebracht wird. Warum? Um genauso diese von Dir angesprochene besondere Beachtung zu erhalten. Ich halte es für vollkommen korrekt, wenn sogar ein schärferes Strafmaß gefordert wird. Warum? Weil die Kollegen von der GdP ihren Kopf hinhalten müssen, wenn irgendwo wieder eine Familienfeier mit Stuhlbein stattfindet. Es kann nicht sein, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sich von jedem Vollpfosten bespucken, beleidigen oder sonstwie malträtieren lassen müssen, ohne das die Gesellschaft sagt, Stopp bis hierhin und nicht weiter. Denn sonst wird sich irgendwann keiner mehr für diesen Job bewerben und dann gilt Faustrecht. Weil wir genau das nicht wollen. stellen wir entsprechende Forderungen. Dies gilt für Lehrer die Gewalt erfahren genauso wie für Polizisten.
Leute, leute irgendwie schafft Ihr es Heute, dass ich auf dem Sonntag noch mein Green Arrow Kostüm anziehen muss.
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aber warum haben wir dann Kündigungsfristen, wenn ich sie für mich (AN) so auslege, wie es mir passt, es aber dem AG nicht zugestehen würde?
Genau das mache ich nicht, sondern ich habe in meinem Ausgangspost gesagt, dass es auf den Kündigungsgrund ankommt und der reine Wunsch an einer anderen Schule zu wechsel ist für sich alleine kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Wenn aber beispielsweise durch Wegzug des Ehepartners aus beruflichen Gründen die familiäre Situation nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, wenn man nicht mitzieht (Betreuung der Kinder usw.) dann liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach BGB vor. Denn hier kommt es in der Tat zu einer Rechtsgüterabwägung zwischen Schutz der Familie einerseits (grundgesetzlich garantiert) und der vertraglichen Gestaltungsfreiheit des Arbeitsvertrags andererseits. Auch gesundheitliche Gründe können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Und wenn dann solche Gründe vorliegen, und der Arbeitgeber sich dennoch nicht willig zeigt, dann macht es durchaus Sinn seinern Rechtsanwalt nach möglichen Exitstrategien zu befragen.
Die außerordentliche Kündigung ist ein Recht das im Übrigen auch dem Arbeitgeber zusteht.
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Na aus meiner Sicht habe ich ja woanders keinen Nebenjob, da ich ja fristlos gekündigt habe und tatsächlich eben nicht mehr für diesen Arbeitgeber tätig bin, auch wenn dieser das anders sieht. Sieh es doch bitte mal aus umgekehrter Richtung, wenn main Arbeitgeber mich fristlos kündigt, dann kann ich zwar versuchen via Kündigungsschutzklage meinen Job zurückzubekommen. Ich kann den Arbeitgeber jedoch nicht davon abhalten zwischenzeitlich jemand neuen für diesen Jpb zu beschäftigen. Das gilt in beiden Richtungen.
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Mit der Steuerklasse kann man keinen erpressen, die kann ich einmal im Jahr wechseln. Wenn ich dann von drei nach sechs gehe dann ist das so, ob das dem Arbeitgeber passt oder nicht. Da kann er dann auch nochmal abmahnen, dass der Kollege woanders angefangen hat.
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Der Normalfall bei den öffentlichen Schulen, wo die Kündigungszeit je nach Länge des Beschäftigungsverhältnisses ja auch sehr lang sein kann, ist dass man sich auf einen Auflösungsvertrag einigt.
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Es hängt ein klein wenig auch vom Kündigungsgrund ab. Willst Du nur die Schule wechseln um an einer staatlichen Regelschule anzufangen, dann hast Du wohl schlechte Karten. Anders sieht es aus, wenn Dein Partner weiter wegzieht und Du zum Familienzusammenhalt mitziehst oder aber Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr "Schule" kannst, dann ist immer zu prüfen, ob nicht auch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde möglich ist. Hierzu sollte man sich aber vorher arbeitsrechtlich von einem Fachanwalt beraten lassen.
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Dur ist aber schon klar, dass von Gewerkschaftsseite die GEW die kleinste Kerze ist die auf der Torte brennt. Und auch eine IGMetall würde es kaum besser hinkriegen. Denn dann müsste man sich von der restlichen Tarifgemeinschaft abspalten und die Lehrerinteressen alleine durchsetzen. Welche Streiknacht hätten wir denn für einen wochenlangen Erzwingungskampf?
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Der eine Markt ist weggebrochen und da tut sich ein neuer auf. Die meisten Kollegen, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden, wären besser beraten, wenn sie damit zum Facharzt gehen und erstmal eine stationäre Therapie absolvieren. Und danach sollte Klarheit bestehen, in welche Richtung es geht. Vorher sind die Betroffenen in einer sehr vulnerablen Situation und daher für vermeintlich einfache Lösung empfänglich
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Die damaligen Befragungen sind ein typisches Beispiel. Hier wurde häufig der Antragsteller durch billige Rabulistik ausgetrickst. Hier musste man die Behörde mit ihre eigenen Waffen schlagen. Weiß gar nicht, ob er sich zu dem Zeitpunkt schon um Lehrer gekümmert hat. Jedenfalls ist er durch die Bundeswehr Aktion in der Presse so richtig bekannt geworden
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So würde ich auch Schwerbehindertenvertretung kontaktieren. Deren Beratung kann auch weiterhelfen.
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Meine Klientel im Rahmen meiner SbV Arbeit ist a.) häufig Ü50 und b.) häufig gesundheitlich angeschlagen. Und wenn Du dann auf einmal nur noch auf drei Töpfen läufst ja dann merkst Du wie anstrengend das Ganze wirklich ist. Aber auch für die Kollegen gilt Inklusion. Man kann nicht alle in Frührente schicken, sonst stehst Du übermorgen mit 60 Kindern in einem Raum.
Die Arbeit muss auch für diese Kollegen noch leistbar sein und das ist sie an vielen Schulen bereits nicht mehr.
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Ich habe dennoch den Eindruck, dass Du an einer Schule arbeitest, wo die Randbedingungen vielleicht nicht ganz so extrem sind. Jedenfalls kann ich nur feststellen, dass immer mehr Kollegen ein BEM Verfahren angeboten bekommen und der Belastungssituation nicht gewachsen sind. Die Kollegen, die dann in stationärer Therapie aufgenommen werden können berichten, dass sie dort in guter Gesellschaft sind. Die Hälfte der Anwesenden sind wohl Lehrer. Wir können so nicht mehr weitermachen, sonst kommt irgendwann der ganz große Knall, wenn nur noch Aushilfslehrer vor den Klassen stehen.
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Für den verbeamteten Lehrer gehe ich da voll mit. Was allerdings Tarifler anbelangt, da sehe ich schon auch die Gefahr an inkompetente Gutachter zu geraten. Und es gibt durchaus solche, die mit fachlich nicht fundierten Fangfragen meinen, vermeintliche Vortäuscher zu überführen. Ich nenne Mal ein Beispiel. Da kommt die Frage nach Deinem Appetit. Bei der Depression ist die vermeintlich richtige Antwort, dass Du keinen Appetit hast. Es gibt aber bei den Depressiven auch die Kategorie, die man gemeinhin als Frust Esser bezeichnen kann. Eigentlich sollte sich dies bei den Ärzten mittlerweile rumgesprochen haben, dass dies kein Kriterium ist. Aber genauso,wie einige Ärzte meinen Homöopathie sei Medizin gibt es leider auch Gutachter, die an solch veralteten Modellen festhalten. Da kann man dann entweder lernen, sich nicht aufs Glatteis führen zu lassen oder aber einen langwierigen Prozeß vor dem Sozialgericht zu führen. Da kommt man dann auch zum Ziel, doch kann es bis zum ersten Verhandlungstermin auch schon Mal zwei Jahre dauern.
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Dem Grunde nach kann ich das alles nachvollziehen. Und ja, Inklusion kann gelingen. Ich habe es selber mir in Schweden anschauen können. Allerdings sage ich Dir jetzt auch die Randbedingungen. Eine Klasse hätte maximal 20 Schüler. Zwei Lehrer hätte jede Klasse. Außerdem gab es Förderpädagogen, Psychologen und eine Krankenschwester. Das Ganze für eine öffentliche Schule mit insgesamt 150 Schülern. In jedem Unterrichtsraum gab es einen Nebenraum um ggf. einzelne oder eine kleine Gruppe rauszuziehen und im Nebenraum zu heschulen. Gib mir das alles hier und ich sage ja. Unter unseren Rahmenbedingungen läuft es leider gar nicht.
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Ich lese Gerade Zusatzversicherung? Bist Du vielleicht doch angestellt? Dann investiere das Geld. Den härtesten Kampf dürftest Du dann aber mit der Zusatzversicherung vor Dir haben. Viel Glück.
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Ich bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher, ob Du Dir das Geld nicht sparen kannst. Wärst Du tarifbeschäftigt und die Erwerbsminderungsrente anstreben würde ich sagen mach, da man hier häufig auf widerspenstige Gutachter trifft. Der Grund ist einfach der, dass diese Gutachter von der Rentenversicherung bezahlt werden, die nachher auch zahlen muss. Deren Interesse liegt klar auf der Hand. Die Beamten habe ich in dieser Hinsicht ehe ein klein wenig beneidet. Wenn Du eine Therapie vernünftig angehst und nicht ein Wald und Wiesen Druide an die rumdoctert, sollte das eigentlich auch ohne Zickenroth problemlos über die Bühne gehen. Wir haben schon viele Kollegen begleitet, die aus psychischen Gründen nicht mehr konnten und wollten und das lief alles ziemlich problemlos. Sobald man drei Monate AU ist und dann eine REHA besucht und immer noch AU ist wird der Amtsarzt eingeschaltet. Wenn bis jetzt der Hausarzt nur involviert war wirds kritisch. Dann fordern die Amtsärzte häufig ein psychiatrisches Zusatzgutachten und dass leider häufig von Psychiatern die sehr skeptisch eingestellt sind (sind halt auch auf Gutachten spezialisiert, weil das mehr Geld bringt als die Therapie von Kassenpatienten). Liegt dem Amtsarzt aber die Expertise eines pychiatrischen Kollegen vor, dann ist meist Ruhe im Karton. Selbst bei Einschaltung eines Zusatzgutachters wird der vorsichtig, sobald ein Fachkollege den Fall schon bearbeitet hat.
Um es kurz zu machen. Ich habe schon viele Kollegen begleitet. Ich habe auch erlebt, dass Kollegen gegen ihren Willen zur Ruhe gesetzt wurden. Was ich nicht erlebt habe sind Kollegen, die wirklich nicht mehr konnten und wollten, dass die aufgrund ärztlicher Weisung gegen ihren Willen weiter arbeiten sollten. Dafür ist unsere Tätigkeit zu komplex. Selbst bei leichten Störungen in der Psyche funktionieren die für Kommunikation wichtigen Faktoren nicht mehr. Bei einer Bürotätigkeit würde man einen Gang zurückschalten. In Schule funktioniert das nicht. Da gibt es nur funktionieren oder nicht funktionieren. Das macht die Entscheidung des Amtsarztes eigentlich ziemlich einfach.
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Das Problem sehe ich zur Zeit weniger in der Inklusion an sich, sondern in der Inklusion unter den derzeitigen Bedingungen.
Wir haben noch nicht einmal eine annähernd befriedigend zu nennende Situation in der Versorgung mit Förderpädagogen. Noch nicht einmal eine doppelte Besetzung der Inklusionsklassen ist gesichert. Es sind viele zu viele Kinder in einer Klasse. Wie soll indviduelle Föderung gelingen, wenn eine einzelne Lehrkraft, manchmal ein Seiteneinsteiger vor 32 Kindern steht und keinerlei förderschulpädagogische Expertise bekommt. Den GEW wurden Fälle berichtet, bei denen eine halbe Förderpädagogenstelle für die Betreuung von 56 Kindern in 10 Klassen verantwortlich ist. Das nenne ich Alibi Förderpädagogen. Die Räumlichkeiten sind nicht auf Inklusion ausgerichtet. Die Kollegen sind teilweise fix und foxi. Auf diese Weise vergehen wir uns zur Zeit an einer ganzen Schülergeneration und zwar sowohl an den Regelschüler als auch denen mit Förderbedarf.
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Ich fürchte, dass mit festen Schulbezirken sich die Segregation noch eher verstärkt. Jetzt schon gibt es bei uns Stadtteil die als Wohnort gemieden werden. Wenn dann noch hinzukommt, dass ich an eine bestimmte Schule gebunden bin, dann werden diese Familien alles mögliche unternehmen, um bis zur Einschulung eben nicht mehr in diesem Stadtteil zu wohnen.
In letzter Konsequenz wir damit die Ghettobildung in diesen Stadtteilen vorangetrieben.
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Für NRW sind derzeit alleine 9 Vertretungsstellen für Chemie ausgeschrieben
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