Klassenfahrten nach UK unter den derzeitigen Rahmenbedingungen

  • Ehrlichkeit und Aussageverweigerung schließt sich nicht aus.

    Inwiefern hat sie sich denn selbst belastet durch ihre Aussage, hat das jemand parat? Oder steht das schon irgendwo in diesem Thread?

    Die beiden Damen haben sich in der Form eingelassen, dass sie vorhandene Krankheiten in einer Versammlung mündlich abgefragt haben und nicht schriftlich.
    Bei Schriftformerfordernis dieser Information hat dies der Richter als Geständnis dieses Versäumnis gewertet (und so in der Verhandlung kommuniziert). Ob dies letztlich zur Verurteilung geführt hat (und ansonsten keine Verurteilung erfolgt wäre), lässt sich wegen bisheriger Nichteinsehbarkeit des schriftlichen Urteils noch nicht sagen.

  • Hier wird jetzt sehr viel herumspekuliert, daher schreibe ich mal was als ehemaliger Schöffe.

    Für ein Urteil muss die E'rfüllung eines Straftatbestandes mit hinreichender Sicherheit bewiesen werden. Einlassungen der Angeklagten können hierbei als Geständnis gewertet werden. Ursprünglich waren wesentlich mehr Verhandlungstage angesetzt. Hätte die Damen sich nicht eingelassen, dann wären weitere Zeugenbefragungen hinzugekommen. Dies kann auch der Grund sein, dass man im Urteil auf die meines Erachtens nach noch wesentlich schwerwiegendere Verfehlung, nämlich erst 48 Stunden nach Kenntnis vom Krankenstand der Schülerin dort aufgeschlagen zu sein, gar nicht weiter eingegangen ist. Man an dieser Stelle schlichtweg den Sack zu gemacht, da man genug Material für eine Verurteilung zusammen hatte. Ansonsten hätte man sicherlich noch weitere Aussagen zusammengetragen, verbunden mit dem Risiko, dass auch das Strafmaß noch nach oben hätte gehen können.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Fortsetzung folgt

    Die zunächst verurteilten LehrerInnen haben beide Revision eingelegt.

    Es geht also weiter

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das einzig richtige was die Beiden machen konnten.

    Und auf sehr vielen Threads wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass es nicht stimmt, dass auf das Mädchen 48h nicht geschaut wurde.

    Donnerstags abends sei man Essen gewesen.. Freitags dann in der Jugendherberge (hostel whatever) geblieben, da es dem Kind nicht gut ging. Dann wäre Freitag nachts der Krankenwagen gekommen.

  • Hier wurden inzwischen eine Vielzahl an unbelegten Tatsachenbehauptungen gepostet, die irgendwer irgendwo gehört hat, so dass sich jeder das passende zu seiner Meinung raussuchen kann.

  • @NRW-Lehrerin

    Nur zur Info. Das ist kein Berufungsverfahren sondern ein Revisionsverfahren. Eine erneute Tatbestandsfeststellung findet beim Revisionsverfahren im Gegensatz zu einem Berufungsverfahren nicht statt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ich kenne mich nicht aus, aber ich würde auch versuchen meinen Job zu retten.. die Frau ist 30.. sprich nicht lange im Dienst.. da wären all die Jahre umsonst gewesen.



    Während Berufung nur gegen Urteile des Amtsgerichts eingelegt werden kann, kann Revision gegen alle Urteile eingelegt werden. Das auf eine Berufung ergehende Urteil kann im Nachhinein mit der Revision angegriffen werden.


    das fand ich jetzt spontan..

  • Für ein Urteil muss die E'rfüllung eines Straftatbestandes mit hinreichender Sicherheit bewiesen werden

    Wir müssen jetzt hoffentlich nicht so tun als sei die deutsche Justiz unfehlbar. Hier werden gerade Meinungen ausgetauscht, mehr als das haben wir alle nicht. Ich wünsche den beiden Kolleginnen viel Erfolg und Durchhaltevermögen auf dem weiteren Weg.

  • Während Berufung nur gegen Urteile des Amtsgerichts eingelegt werden kann, kann Revision gegen alle Urteile eingelegt werden. Das auf eine Berufung ergehende Urteil kann im Nachhinein mit der Revision angegriffen werden.


    das fand ich jetzt spontan..

    Vielleicht hättest du statt „spontan“ etwas rauszusuchen, was nichts an Chemikus korrekter Darstellung ändert einfach dessen deutlich präzisere Darstellung noch einmal durchlesen und dieser Glauben schenken sollen. Der Mann war selbst Schöffe, sollte also wissen, wovon er schreibt, was er in dem Fall auch nachweisbar tut (wie auch sonst meist).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich wollte überhaupt nichts „ besser wissen“, oder etwas „ anzweifeln“.. ich habe einfach geguckt was das ist.

    Und wenn ich das Recht verstehe ist es die einzige Möglichkeit eine Änderung evtl. zu erwirken.


    Von daher verstehe ich die Verwirrung immer nicht. Ich kenne mich nicht aus und schaue nach.


    PS: es ist schon recht anstrengend sich immer zu erklären, weil Leute sich ständig persönlich auf den Schlips getreten fühlen …

  • PS: es ist schon recht anstrengend sich immer zu erklären, weil Leute sich ständig persönlich auf den Schlips getreten fühlen …

    Wenn ich mich immer wieder in der Situation finde, dass ich mich unterschiedlichen Menschen erklären muss, weil sie sich auf den Schlips getreten fühlen, liegt es vielleicht dran, das ich immer wieder Leuten auf den Schlips trete.

  • Es ist in der Tat die einzige Möglichkeit,. Der wesentliche Unterschied aber ist, dass ich bei einer Revision nicht inhaltlich gegen das Urteil angehe, dass wäre dann nämlich eine Beriulung sondern ich muss dem Gericht formale Fehler nachweisen. Ein solcher Fehler könnte beispielsweise das nicht berechtigte Fehlen eines gesetzlichen Richters sein (also die Schöffen die tasächlich für das Verfahren vorgesehen waren) oder aber die Verwertung von Beweisen, die einem Verwertungsverbot unterliegen. Und nur wenn das Revisionsgericht zu der Entscheidung gelangt, dass die Rechtsfehler gravierend genug sind kann es das Urteil aufheben. Dann muss eine andere Kammer des Landgerichts das Verfahren erneut eröffnen.

    Es kann aber auch zu der Aufgassung gelangen, dass eben solche Rechtsfehler nicht vorliegen,dann bleibt das Urteil bestehen. Das Revisionsgericht wird jedoch nicht erneut in die Beweiserhebung gehen, dies bleibt einer anderen LG Kammer vorbehalten, wenn der Revision statt gegeben wird.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Es ist in der Tat die einzige Möglichkeit,. Der wesentliche Unterschied aber ist, dass ich bei einer Revision nicht inhaltlich gegen das Urteil angehe, dass wäre dann nämlich eine Beriulung sondern ich muss dem Gericht formale Fehler nachweisen. Ein solcher Fehler könnte beispielsweise das nicht berechtigte Fehlen eines gesetzlichen Richters sein (also die Schöffen die tasächlich für das Verfahren vorgesehen waren) oder aber die Verwertung von Beweisen, die einem Verwertungsverbot unterliegen. Und nur wenn das Revisionsgericht zu der Entscheidung gelangt, dass die Rechtsfehler gravierend genug sind kann es das Urteil aufheben. Dann muss eine andere Kammer des Landgerichts das Verfahren erneut eröffnen.

    Es kann aber auch zu der Aufgassung gelangen, dass eben solche Rechtsfehler nicht vorliegen,dann bleibt das Urteil bestehen. Das Revisionsgericht wird jedoch nicht erneut in die Beweiserhebung gehen, dies bleibt einer anderen LG Kammer vorbehalten, wenn der Revision statt gegeben wird.

    Ein Revisionsgericht hebt zwar in der Regel ein Urteil auf und verweist das Verfahren zurück ans Landgericht, wenn Rechtsfehler bestehen, es kann aber auch selbst das Urteil anhand der festgestellten Tatsachen sprechen. Das kommt nur selten vor, die Möglichkeit besteht aber.

  • In den Berichten über die Anhörungen werden Bemerkungen und Fragen des Richters zitiert, die nicht neutral wirken, sondern die mediale Vorverurteilung befeuert und den Druck erhöht haben, z.B. ob sie nicht meinen, man sollte sich mal kümmern, wenn sich ein Kind die ganze Nacht übergibt. Er soll auch die vorbereiteten Erklärungen der Lehrerinnen als "seltsam" kritisiert haben und kommentiert haben: "Als Lehrer würde ich sagen, Thema verfehlt, Sechs." Er hat ihnen "Pluspunkte" in Aussicht gestellt, wenn sie aussagen. Nachdem sie es dann getan haben, hat er gesagt, sie hätten gestanden, "womöglich ohne es zu ahnen". Das war wohl auch der Plan. Sie sollten sich entschließen auszusagen, damit sie etwas sagen, was ansonsten schwierig gewesen wäre nachzuweisen, nämlich dass sie anders gehandelt hätten, wenn sie von der Erkrankung gewusst hätten. Dieser Punkt ist wichtig, weil sie damit der Begründung widersprochen haben, warum zunächst kein Verfahren eröffnet werden sollte, dass es nämlich egal sei, dass die Gesundheitsdaten nicht (schriftlich) erhoben wurden, weil die Lehrer als medizinische Laien nicht unbedingt anders gehandelt hätten, wenn sie von Emilys Diabetes gewusst hätten.


    Die Erläuterung des Gerichts: "Beide hatten eingeräumt, keine schriftlichen Abfragen getätigt und somit nicht sorgfaltspflichtgemäß gehandelt zu haben. Als sie während der Fahrt am Freitagmorgen erfahren hätten, dass es Emily „übel“ sei, hätten sie daher nichts unternommen, da sie keine Kenntnis von der Diabetes-Erkrankung gehabt hätten. Dadurch sei in diesem Fall eine Kausalität gegeben und eine Verurteilung möglich."


    Das ist richtig blöd gelaufen, weil sicher viel dafür spricht, dass sie tatsächlich nicht anders gehandelt hätten. Als beschlossen wurde, kein Verfahren zu eröffnen, war die Akte schon über 1000 Seiten dick. Da steht z.B. drin, dass Emilys Mutter einmal telefonisch Kontakt mit ihr hatte, sie gesagt hat, dass sie sich nur einmal übergeben hätte und dass es ihr gut geht. Oder dass die Lehrer abends um 21 und 23 Uhr Zimmerkontrollen gemacht haben und ihnen nichts Ungewöhnliches aufgefallen ist. Und sicher noch allerhand mehr, an dem sich aufzeigen lässt, wie uneindeutig die Lage war. Auch sind die Symptome bei Überzuckerung lange Zeit total unauffällig (Kopfschmerzen, Durst) und unspezifisch (Übelkeit, Erbrechen). Deshalb wollte man ja auch die Garantenstellung bemühen, was aber ein schwankendes Brett gewesen wäre.

  • Möglicherweise sind sie für etwas verurteilt worden, wofür sie gar nicht verantwortlich sind. Die Schulleiterin hat ausgesagt, schriftliche Abfragen seien an der Schule nur bei Klassenfahrten, nicht aber bei klassenübergreifenden Studienfahrten, bei denen die Teilnahme freiwillig war, vorgesehen gewesen. Sie hat also die Fahrt nach London und wahrscheinlich weitere Fahrten genehmigt, obwohl sie wusste, dass keine schriftlichen Abfragen durchgeführt wurden. Das fällt in ihren Verantwortungsbereich. Ob sie diese Verantwortung verschieben darf, wie sie es getan hat, indem sie sagt, die Lehrerinnen hätten ja in die Akte schauen können, halte ich für fraglich.

  • Also obgleich ich dir ganz deutlich gemacht habe, dass deine Interpretation meiner Aussagen nicht zutreffend ist, meinst du mir erklären zu müssen, was ich gemeint habe? Interessant. Um das Mal höflich zu kommentieren. Da wäre allerdings auch noch Spielraum für andere Kommentare meinerseits. Die darfst du in dem Fall aber total gerne einfach phantasievoll reininterpretieren ganz nach deinem persönlichen Geschmack.

    nein, das hast Du falsch interpretiert oO
    Ich habe erläutert, warum man das, was Du geschrieben hast, begründet so verstehen kann, wie ich das verstanden habe - undzwar ganz ohne Verrenkungen. Warum ich das gemacht habe? Weil ich dachte, dass es Dich interessiert. Ich hatte den Eindruck gewonnen, dass Du sonst recht zugänglich für die Tatsache bist, dass Botschaft bei SenderIn und EmpfängerIn unterschiedlich ankommen können und Dir viel Mühe dabei gibst, verständnisvoll und tolerant rüberzukommen. Das ist Dir jetzt dann doch leider nicht so gut gelungen, aber ich bin nicht nachtragend.

  • Findest du das echt so abwegig, sich erklären zu wollen? Vielleicht hat ihr Anwalt sie nicht gut beraten.

    nein, ich finde den Gedanken nicht abwegig. es ist nur unfassbar dämlich, diesen Gedanken in die Tat umzusetzen - wie gesagt: die Systemlogik vor Gericht ist eine völlig andere. Und dass die Anwälte keine StrafverteidigerInnen waren, sondern irgendwie ArbeitsrechtlerIn und weissnichtgenau ist eben auch dämlich. Wahrscheinlich haben die auch gedacht, wenn man nen Strafverteidiger nimmt, dann gesteht man ja auch irgendwie ein, dass man zu den Kriminellen gehört, die es nötig haben, oderso. Auf der anderen Seite habe ich auch öfters schon ZeugInnen/Angeklagte erlebt, die entgegen besseren Anwaltsrat ausgesagt haben (und die entsprechende Quittung bekamen) - den Mund zukleben kann man den Mandanten auch nicht. Aber es geht hier nicht um ne Bagatelle und da find ich, sollte man sich auch mal zusammenreissen können.
    Ich finde aber Chemikus Erklärung hierzu auch interessant - vielleicht haben sie doch Schlimmeres verhindern können dadurch. Aber irgendwie glaub ich es nicht und der Antrag auf Revision deutet imho auch darauf hin.

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