Beiträge von chemikus08

    Diese freiwilligen Höhergruppierungen aufgrund der Tätigkeit gibt es überall im öffentlichen Dienst, nur nicht bei Lehrern.

    Nochmal nachgefragt, das ist also kein FH oder Uni- Abschluss? Dann wird es schwierig bis unmöglich.

    Die Eingruppierung ist fragwürdig. Normalerweise werden Menschen mit einem Bachelor Abschluss mindestens mit Eg 10 vergütet. Je nach Einsatz kommt auch eine höhere Vergütung in Betracht. Eine Vergütung mit 9b entspricht der Vergütung für Menschen mit normaler Berufsausbildung. Ich würde:

    a.) den für mich zuständigen Personalrat kontaktieren

    b.) einen Antrag auf Neufeststellung der Gruppierung über den Dienstweg

    an die Dienststelle richten.

    Mit dem von Schule zu Schule pendeln:

    Das muss aber ohne Auto machbar sein in der Zeit. Ich bin nicht verpflichtet mein Auto einzusetzen noch eins zu haben

    Im Übrigen empfehle ich mit der Abrechnungsstelle für Fahrtkosten Kontakt aufzunehmen. Meist entstehen nicht unbeachtliche Fahrtkostenabsprüche bei Abordnungen. Besonders, wenn man dann doch gnädigerweise seinen PKW einsetzt.

    Nach meiner ganz persönlichen Meinung war das nicht korrekt. Ich würde da aber kein Fass aufmachen, weil der Output wahrscheinlich gleich Null ist. Alle ärgern sich und die Stimmung ist mies. Der Weg über die Akteneinsicht jedoch zeigt, dass sich da jemand nicht alles gefallen lässt und seine Akte sauber hält. Das wird einem dem Grunde nach auch keiner Übel nehmen und trotzdem dürften die Grenzen abgesteckt sein.

    Wenn ich sowas lese, gruselt es mich jedes Mal. Vielleicht denkt ihr drüber nach eine Schule in freier Trägerschaft als Arbeitgeber zu wählen, keine Fessseln a

    Dann kann man aber auch alternativ erst gar nicht ins Beamtenverhältnis gehen. Als Angestellter komme ich überall weg. Notfalls via Kündigung und Neu Bewerbung. Die Fessel ist das sogenannte Dienst- und Treueverhältnis und das besteht in freier Trägerschaft ja auch nicht🤷

    Ich würde um Einsicht in die Personalakte bitten. Sollten da entsprechende Berichte auftauchen, so würde ich um Entfernung dieser Berichte aus der Personalakte bitten. Und immer schön den Personalrat in CC.

    Und das halte ich dann auch nicht für überzigen, denn wenn tatsächlich Kollegen über Dich was geschrieben haben, weil der SL im Rahmen eines BEM Verfahren danach fragt, dann haben diese Daten nichts in der PA verloren.

    Und als Personalrat sind wir weder befugt noch zuständig irgendwas der Dienststelle zum Kollegen mitzuteilen. Wir werden nur informiert dass dem Kollegen xy ein BEM Verfahren angeboten wurde. Wir setzen uns dann in Verbindung und bieten unsere Hilfestellung an. Sowohl das BEM Angebot selber als auch unsere Hilfestellung ist für den betreffenden Kollegen freiwillig. Er kann dem BEM zustimmen, ablehnen, den Personalrat beteiligen oder nicht sowie weitere Personen beteiligen. Alles die persönliche Entscheidung. Keinesfalls wird innerhalb eines BEM diskutiert, welche negativen Auswirkungen die Erkrankung aufs Kollegium hat. Das ist nicht Thema. Thema ist, was kann Schule tun um den Wiedereinstieg besser zu gestalten.

    Weil in NRW der Bezirkspersonalrat in der Zuständigkeit ist bzw. bei Schulen die dem Schulamt unterstehen (Grundschule z.b) ist der örtliche Personalrat zuständig. Dieser ist nicht gleich dem Lehrerrat sondern ein aus Stadt oder Kreisebene zuständiges Personalvertretungsgremium.

    Herr des BeM Verfahrens ist die jeweilige Schulaufsicht also entweder Schulamt oder wie bei der Realschule Bezirksregierung. Und nur die auf gleicher Ebene tätige Personalvertretung ist dann auch für das BEM Verfahren zuständig.

    Wie wir an der diametral entgegengesetzten Reaktion von k_19 und state of Trance sehen, da gibt es kein gut oder schlecht. Daher finde ich es ja schon spannend, dass der Schüler selbst für jedes Fach entscheidet und wer es furchtbar findet, dass im Seblbstlermodus zu machen, wählt halt den anderen Weg.Ich hätte früher auch mich meist für den Selbstlernweg entschieden.

    Na dann sag das doch gleich. In diesem Fall wäre es auch eine Option, die Dienststelle auf eine Versetzung aus Fürsorgegründen anzusprechen. Das wäre dann eine Versetzung ganz am jährlichen Versetzungsverfahren vorbei. Hier empfiehlt sich jedoch den zuständigen Personalrat mit ins Boot zu holen. Du wärst nicht der erste Fall wo so etwas funktioniert. Einstufungen etc. bleiben hierbei natürlich erhalten, da der Arbeitsvertrag fortbesteht.

    Es ist auf jeden Fall Vorsicht angebracht. So kann z.b. auch Folgendes passieren:

    Du hast vor 2015 angefangen und wurdest nach damaligem Recht in die Eg 11 eingestuft (Diplom kein Lehramt) und unbefristet beschäftigt. Wenn Du jetzt kündigst, um dann woanders anzufangen gehts mit Eg 10 weiter.

    Umso wichtiger, dass man klagen darf, ohne gemaßregelt zu werden.

    Das kann man nicht oft genug deutlich hervorheben. Während man in der freien Wirtschaft zusammen mit der Klageeinreichung schon mal besser die Stellenanzeigen mit nach Hause nimmt, ist das bei uns ganz anders. Erstens klagt man ja nie gegen den Schulleiter, d.h. die handelnden Akteure sitzen fern ab vom Tagesgeschäft. Zum anderen sitzen da Juristen. Die haben eine ganz andere Denke. Für die es normal, dass man bei divergierenden Rechtsauslegungen sich an eine dritte Stelle wendet, die das dann entscheidet. Insoweit ermutigen uns unsere Personalstellen sogar, im Streitfall die Gerichte anzurufen.

    Das kannst du so pauschal gar nich

    Ja , es gibt die förderlichen Zeiten, jedoch habe ich keinen Anspruch darauf. Es ist dem Einsteller überlassen, ob er das anwendet oder nicht. In NRW geht man mittlerweile sehr rigoros vor und erkennt es normalerweise nur noch dann an, wenn die in der Stellenausschreibung bereits festgestellt wurde. Und dennoch kann es passieren, dass es n einzelnen Dienststellen grsosszügiger gehandhabt wird. Das geht aber auch nur solange gut, bis der richtige Sachbearbeiter vom Landesrechnungshof vorbeigeschaut hat.

    Überall, wo es keinen Gefahrstoffbeauftragten gibt, sind dies automatisch die Aufgaben des Schulleiters (NRW). Durch die schulgesetzlich verankerte Übertragung aller mit der Arbeitssicherheit verbundenen Zuständigkeiten, haben sich die übergeordneten Dienststellen einen schlanken Fuss gemacht.

    Sieh Dir mal den Einstellungserlass an. Danach ist es ein grundsätzliches Einstellungshindernis, wenn Du Dich in ungekündigter Stelle beim Land NRW befindest. Du müsstest erst kündigen und dann, falls die Zeiten sich nicht überlappen, kannst Du Dich bewerben. Anderenfalls ist Deine Bewerbung, wie heißt das so schön im Amtsdeutsch, eine nicht zugelassene Bewerbung und damit bist Du im Normalfall raus.

    Ggf. könntest Du versuchen, Dir von Deinem Dezernenten eine Freigabeerklärung zu besorgen, vielleicht reicht das demjenigen, der den Vertrag schliesst. Ich hatte letztlich einen Fall, da hat es nicht gereicht.

    Also in NRW gibt es eigentlich an jeder Schule einen Gefahrstoffbeauftragten, der/die für die Tätigkeit eine besondere Forbildung bekommen hat. Eigentlich wird auch der Aspekt biologischer Präparate in dieser Fortbildung besprochen, wenn der betreffende Kollege zum Forbildungszeitpunkt nicht gerade mit Tiktok beschäftigt war, sollte er das wissen.

Werbung