Mein Gott Leute, Ihr streitet Euch inzwischen über zig Seiten , ob ich mich um 07.00 krank melden muss.
Nach dem Gesetz habe ich ein Krankmeldung unverzüglich zu erstatten. Unverzüglich heißt im Rechtsdeutsch. "Ohne schuldhaftes verzögern". Wenn ich also um 06.00 weiß, dass ich mich sauelend fühle, ab ans Telefon. Wenn ich aber erst um 1100 Schule habe, Stelle ich mir nicht für 0700 den Wecker. Stelle ich dann um 0900 fest, dass ich die Kloschüssel beidseitig nutze, werde ich mich daraufhin unverzüglich krank melden. Falls ich gefragt werde warum erst jetzt, Seil ich es erst jetzt bemerkt habe. Dann ist auch nichts schuldhaft verzögert. Und wenn ich eben weiß, dass das in der Schule zeitkritisch ist, dann muss ich eben bei leichten Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit, um 0700 melden.
Wäre bei meinen Panikattacken blöd, die könnten um 0700 kommen, falls ich mir dafür den Wecker Stelle. U.u. geht mir aber um 0900 wieder gut, insbesondere wenn ich direkt eine Lorazepam genommen habe. Kann aber genauso auch umgekehrt passieren, dass ich die Tür raus gehe und nichts geht mehr. Das wäre dann aber eben auch um 1000 .