Beiträge von chemikus08

    Wie immer noch, den Nachteilsausgleich, weil man nicht verbeamtet wird, den gibt es doch erst neu und ich wüsste nicht, was da gegen den TVL verstoßen sollte.

    Nicht falsch verstehen. Ich gönne diese den Berliner Kollegen von Herzen. Das Problem sehe ich darin , dass es eine Mehrleistung ist, die über dem was der Tarifvertrag hergibt gewährt wird. Genau das war aber schon das Problem bei der generellen Vorabgewährung von Stufe 5. Deswegen hat es doch zwischen Berlin und TdL geknirscht. Denn das weckt natürlich auch Begehrlichkeiten in den anderen Bundesländern. So würde Ich unseren Verhandlungsgruppen dringend anraten in der nächsten Tarifrunde diesen Zuschlag für angestellte Kollegen die aufgrund von Alter oder Gesundheit nicht verbeamtet werden können diesen Zuschlag zu gewähren. Die Tatsache, dass dies in einem Bundesland praktiziert wird gibt dem Ganzen zusätzlichen Trieb.

    Das mag in anderen Bundesländern klappen, Berlin ist da etwas merkwürdig. Die erkennen kaum etwas an, bei Stufe 5 die sie früher gezahlt haben, haben sie z.B. gar nichts anerkannt, man fing immer mit Stufe 1 an,

    Soweit die Berufserfahrung einschlägig ist, ist der Passus im Tarifvertrag eigentlich sehr konkret und bindend. Lediglich Erfahrungsstufen oberhalb von 3 liegen wieder im freien Ermessen des Arbeitgebers. Da würde ich im Zweifel klagen. Hat das mal jemand versucht?

    Wenn ich sehe was es an Bürgergeld gibt, dann weiß ich das es mir als angestellter Lehrer auch nicht schlecht geht.

    Nein aber im ernst. Mir würde es sehr sehr schwer fallen mit diesem Geld auszukommen. Und ich bin schon der Auffassung, dass man dadurch auch sozial abgehängt ist. Die Tätigkeit in einem Verein wäre schon schwierig, weil man sich dann immer abkoppeln müßte, sobald die Vereinskollegen zusammen iregendwelche Freizeitaktivitäten planen. Selbst einmal Pizza essen gehen, müsste man sich dann schon dreimal überlegen.

    Außerdem gilt:

    Wenn Ihr in der Praxis bekannt seid. So besteht, wenn es nur um die Krankmeldung geht, die Möglichkeit einer telefonischen Krankmeldung, wenn der Kinderarzt damit einverstanden ist. Diese ist bis maximal 5 Tage möglich.

    Für 2024 und 2025 gilt für Tarifbeschäftigte nun folgende Regelung:

    • Elternteile in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen (statt 10),
    • Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage (statt 20).
    • Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (statt 25)
    • und für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).

    pepe

    Aber so schmerzfrei kann doch dann keiner sein? Ich kenne bei uns wirklich keinen Kollegen der behaupten würde, dass die Inklusion an den Regelschulen ein funktionierendes Modell sei. Selbst wir von der GEW Fraktion sagen ganz klar, Inklusion ja, aber die personellen, materiellen und baulichen Voraussetzungen müssen stimmen.

    gingergirl

    Gesucht sind Lehrkräfte die verdammt nochmal die Fähigkeit haben sich an den eigenen Haaren aus dem Sumpf zu ziehen.

    Anschliessend dürfen sie dann noch, neben der nebensächlichen Unterrichtsverpflichtung, im Arbeitskreis zur Reanimation toter Pferde mitwirken.

    Nachtrag :

    Und was ich dann gar nicht verstehe. Die Gymnasien sind bei uns in NRW raus. Die bekommen keine Inklusionskinder. Mit der Begründung, dass dieses Niveau einfach nicht zu schaffen sei. Ja sorry, haben wir auf den Realschulen kein Niveau mehr was zu halten ist? Bei genauer Betrachtung widersprechen sich Inklusion und ein dreigliedriges Schulsystem. Wenn wir aber schon ein dreigliedriges Schulsystem haben, dann bitte auch die Förderkinder an die Gymnasien.

    Möglicherweise liegt es ja auch an der Schulform. Tibos Focus sind ja wahrscheinlich die Grundschulen. Mein Focus sind die Realschulen. Und hier sind die Rahmenbedingungen, auch ohne Inklusion, schon besch.... . Als man mit der Inklusion angefangen hat, da war es dann eine Förderpädagogenstelle für eine Schulklasse. Da haben dann auch die Skeptiker gesagt, ja könnte funktionieren. Zwei Jahre später waren dann schon alle Klassen im Schuljahr 5 mit Förderschulkinder bestückt. Da konnte man nicht mehr in der GL kLasse etwas weniger Schüler stecken und dafür die anderen Klassen mit voller Stärke bestücken, jetzt waren alle Klassen GL Klassen. Und wieviel Förderpädagogen? Ach ja, man hatte wohl schlecht kalkuliert, statt einer nur noch eine halbe Förderpädagogenstellen. Wohlgemerkt für alle Klassen.

    Wenn man als Lehrkraft keine keine selbstzerstörerischen Selbstausbeutungstendenzen hat, führt das zwangsläufig dazu, dass die Gesamtqualität des Unterrichts leidet.

    Hinzu kommt, und jetzt sind wieder beim Sozialindex, dass ein eklatanter Unterschied besteht zwischen den Schulformen. Wenn ich z.B. in meiner Stadt schaue, da liegen alle RS bis auf einer bei einem Sozialindex von 8-9. Bei den Gymnasien gibt es keins mit schlechter als 5.

    Dies bedeutet, dass neben den anderen Herausforderungen wie Inklusion und Integration die Schüler auch noch andere Probleme mit zur Schule bringen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Mono Besetzung schon ohne Inklusionskinder schwierig. Wenn dann noch drei ESE Kinder in die Klasse kommen, dann gibt es Stunden, wo nur 10 Minuten Unterricht möglich sind, weil die ESE Kinder so richtig "Schwung in die Bude" bringen.

    Irgendwie habe ich den Eindruck wir reden aneinander vorbei. Ein Problem der Haltung ist es nicht, sondern es sind die real existierenden Unterrichtsbedingungen die dazu führen, dass es Schulen gibt wo sowohl die Regelschüler als auch die Förderschüler im Nachteil sind. Wobei ich weiß, dass es den ein oder anderen Leuchturm gibt. Allerdings muss man auch da hinter die Kulissen schauen.

    Evtl. kann man z.b. auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Sozialgerichts verweisen. Hiernach darf vom Arbeitsamt bei einer Eigenkündigung aus diesem Grunde keine Sperre verhängt werden. Analog dieser Gewichtung könnte man die auf das Arbeitsrecht übertragen, zumindest steckt die gleiche Begründung dahinter, nämlich der besondere Schutz von Familie durch das Grundgesetz.

    Es stört mich allerdings immer, dass so getan wird, als seien Poizist*innen besonders schützenswert rechtlich gegenüber anderen Menschen. (

    Die GEW und auch die anderen Lehrerverbände setzen sich derzeit verstärkt dafür ein, dass Gewalttaten gegenüber Lehrern auch von der Dienststelle zur Anzeige gebracht wird. Warum? Um genauso diese von Dir angesprochene besondere Beachtung zu erhalten. Ich halte es für vollkommen korrekt, wenn sogar ein schärferes Strafmaß gefordert wird. Warum? Weil die Kollegen von der GdP ihren Kopf hinhalten müssen, wenn irgendwo wieder eine Familienfeier mit Stuhlbein stattfindet. Es kann nicht sein, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sich von jedem Vollpfosten bespucken, beleidigen oder sonstwie malträtieren lassen müssen, ohne das die Gesellschaft sagt, Stopp bis hierhin und nicht weiter. Denn sonst wird sich irgendwann keiner mehr für diesen Job bewerben und dann gilt Faustrecht. Weil wir genau das nicht wollen. stellen wir entsprechende Forderungen. Dies gilt für Lehrer die Gewalt erfahren genauso wie für Polizisten.

    Leute, leute irgendwie schafft Ihr es Heute, dass ich auf dem Sonntag noch mein Green Arrow Kostüm anziehen muss.

    aber warum haben wir dann Kündigungsfristen, wenn ich sie für mich (AN) so auslege, wie es mir passt, es aber dem AG nicht zugestehen würde?

    Genau das mache ich nicht, sondern ich habe in meinem Ausgangspost gesagt, dass es auf den Kündigungsgrund ankommt und der reine Wunsch an einer anderen Schule zu wechsel ist für sich alleine kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Wenn aber beispielsweise durch Wegzug des Ehepartners aus beruflichen Gründen die familiäre Situation nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, wenn man nicht mitzieht (Betreuung der Kinder usw.) dann liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach BGB vor. Denn hier kommt es in der Tat zu einer Rechtsgüterabwägung zwischen Schutz der Familie einerseits (grundgesetzlich garantiert) und der vertraglichen Gestaltungsfreiheit des Arbeitsvertrags andererseits. Auch gesundheitliche Gründe können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Und wenn dann solche Gründe vorliegen, und der Arbeitgeber sich dennoch nicht willig zeigt, dann macht es durchaus Sinn seinern Rechtsanwalt nach möglichen Exitstrategien zu befragen.

    Die außerordentliche Kündigung ist ein Recht das im Übrigen auch dem Arbeitgeber zusteht.

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