Beiträge von chemikus08

    Engeltfortzahlung und Krankengeld Teil 1

    Die Kuh geht aufs Eis bis das sie bricht, so oder zumindest so ähnlich verhält es sich, wenn tarifbeschäftigte Kolleg:innen länger erkrankt sind. Im schlimmsten Fall landet man als tarifbeschäftigter Lehrer (m,w,d) beim Bürgergeld. Daher möchte ich mit diesem Beitrag ein etwas Licht ins Dunkel bringen.

    Entgeltfortzahlung

    Erkrankt ein Tarifbeschäftigter, so setzt die Lohnfortzahlung ein. Entsprechend gesetztlicher und Tarifvertraglicher Regelungen besteht diese für exakt sechs Wochen, also genau 42 Tagen. Die Wochenenden werden dabei mitgerechnet. Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung. Damit der Geldfluss nicht abrupt abbricht, sollte man sich bereits eine Woche vorher (spätestens) mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese benötigt nämlich vom Arbeitgeber eine Entgeltbescheinigung. Erst nach Erhalt derselbigen kann die Krankenkasse das Krankengeld berechnen und den Krankengeldbescheid rausschicken.

    Soweit so gut. Was aber ist, ein solcher Verlauf findet sich häufig in der ersten Phase psychischer Erkrankungen, wenn man sechs Wochen krank geschrieben war und nach sagen wir mal zwei Monaten erkranke ich erneut an dieser Erkrankung bzw. an einer Erkrankung, die mit meiner ursprünglichen Erkrankung zusammenhängt? Jetzt kommt für viele die große Überraschung. Man ist dann bereits vom ersten Krankheitstag an im Krankengeld und bereits vom ersten Tag an endet die Lohfortzahlung. Da diese aber noch im Lauf ist, kommt es u.U. zu einer Überzahlung die der Arbeitgeber dann zurückfordert. Alle Krankheitstage des gleichen Typs werden zusammengerechnet, es sei denn eine der nachfolgend genannten Fristen sind abgelaufen. Das erste ist die sechs Monatsfrist. Findet über sechs Monate keine erneute Krankschreibung mit der ursprünglichen Erkrankung statt ist die Zusammenrechnung beendet. (Nur die für die Lohnfortzahlung nicht die fürs Krankengeld!!) Wer jetzt erneut an dieser Erkrankung erkrankt, ist wieder in der Lohnfortzahlung. Das zweite ist die Jahresfrist. Auch wenn man immer wieder wegen "Rücken" krank geschrieben wurde und man nie auf die sechs Monate kommt, weil der Rücken daziwschen funkt, gibt es eine zweite Frist. Es handelt sich um die Jahresfrist. Sind seit der ersten Krankschreibung insgesamt 52 Wochen verstrichen, so setzt bei einer erneuten Krankschreibung wieder eine neue Jahresfrist ein (Gilt aber nur, wenn man zwischendurch arbeiten war. Bei Folgebescheinigungen bleibe ich erstmal im Krankengeld bis zur Gesundung.

    Bei 5379 Brutto und 3200 Netto (Eg 11 Stufe 6, ledig) beläuft sich der Auszahlungsbetrag des Krankengeldes auf 88,60 Euro täglich. Das wären in einem Monat 2658 Euro, also in unserem Beispiel rund 550 Euro pro Monat weniger.

    Zum Glück haben wir im Tarifvertrag eine Zuschuschuss-Regelung, die zwar nicht ganz so günstig ist, wie seiner Zeit der Zuschuss beim BAT. Jedoch wird ungefähr der hälftige Beetrag nochmal als Zuschusss vom Arbeitgeber gewährt. (Allerdings ist die Laufzeit begrenzt, je nach Zugehörigkeitsdauer). Allerdings muss der Zuschuss beantragt werden, hierzu ist der Krankengeldbescheid der lohnabrechnenden Stelle zuzusenden.

    Ein Hinweis noch: Das Krankengeld ist prinzipiell zwar steuerfrei, jedoch wird es herangezogen zur Berechnung des Grenzsteuersatzes. Das bedeutet, dass man u.U. bei der Steuererklärung auch noch mal kräftig nachzahlen darf.

    In einer weiteren Fortsetzung zu diesem Artikel, schreibe ich dann auch noch etwas zur Begrenzung des Krankengeldes und welche Fristen hier massgeblich sind.

    So wie ich das verstanden habe, hat sie ihre Schwester im Krankheitsfall vertreten. Ich gehe Mal davon aus, dass der SL der Bezirksregierung für den Zeitraum eine Vertretungsstelle aus dem Kreuz geleiert hat. Es ist durchaus üblich, dass Studierende als Vertretungskraft beschäftigt werden. In dieser Eigenschaft machen sie alles was Aufgabe der ausgefallenen Lehrkraft gewesen wäre. Auch Klassenarbeiten und Notenvergabe. So zumindest in NRW.

    Ich kann meine Vorredner nur bestätigen. Gib alles an und dann warte mal ab. Falls es Dir zu niedrig erscheint nimm noch mal Kontakt mit Deinem Personalratsmitglied auf (das geht dann auch ohne Gewerkschaft) , ob Die noch was tun können. Manchmal ist es noch zu verhandeln, in anderen Fällen ist man da sehr zurückhaltend. Hängt u.a. auch davon ab, ob Deine Stelle vorher leer gelaufen war und in den Ausschreibungsbedingungen drin stand, dass auch förderliche Zeiten anerkannt werden. Aus familienpolitischen Gründen kann man auch weiterhin reduzieren.

    Auch das Völkerrecht ist bei genauer Betrachtung ethisch nicht in allen Punkten einwandfrei. In diesem Zusammenhang finde ich beispielsweise unerträglich, dass ukrainische Männer m.W. nach nicht die Chance haben auf Kriegsdienstverweigerung umgekehrt aber wohl auch nicht die Chance auf Asyl in Deutschland haben.

    Die Genfer Abkommen wurden eigentlich nur deswegen von den Vertragsstaaten ratifiziert, weil sie kriegerische Auseinandersetzungen unter Wahrung einer Resthummanität ermöglichen. So pervers dies jetzt auch klingen mag.

    Finnegans Wake

    Das basiert auf einer Meldung von Human Rights Watch. Die entsprechende Originalmeldung habe ich verlinkt.

    Diese Meldung wurde bislang auch nicht korrigiert oder zurückgezogen..

    Unterdessen schreibt der Stern, das Israel den Einsatz bestreitet.

    Moebius

    Ich fürchte wir liegen in unserer Meinung soweit auseinander, dass ich es einfach Mal als Dissenz stehen lassen muß. Den Vorwurf, dass ich mit meinen Ausführungen auf Seite acht Legenden forcieren weise ich zurück.

    Das Israel die Wasserhoheit nutzt um die Hamas unter Druck zu setzen ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern wird vom israelischen Energieminister genauso geäußert. Das Wasser ein lebenswichtiges Gut ist und man sicherlich mehrere Tageohne Essen aber nicht ohne Wasser auskommt, setze ich mal als Allgemeinwissen voraus. Jetzt kommen wir zur Bewertung. Ich habe gesagt, dass die Verwehrung überlebenswichtiger Güter gegenüber der Zivilbevölkerung als inhuman einzustufen und mit Volkerrechtlichen Bestimmungen nicht zu vereinbaren sei. Das ist meine Meinung und hat mit Urban Legends nichts gemein. Auch nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern eine nachzulesende Tatsache ist, dass der UN Generalsekretär diese Sichtweise stützt. Und jetzt kommen wir nochmal zu einer Wertung nämlich, dass ich von einem Staat der westlichen Wertegemeinschaft erwarte, dass er sich daran hält.

    Offensichtlich ist das der Punkt wo ein Dissenz besteht, den bitte ich hinzunehmen., denn ich nehme Deine Sicht der Dinge ja auch hin. Und es ist durchaus menschlich, dass moralische Bewertungen voneinander abweichen können. Es muss dennoch möglich sein dies zu diskutieren ohne hierbei in eine bestimmte Ecke gestellt zu werden. Dem habe ich nichts hinzuzufügen, was auch bedeutet, dass ich auf weitere Angriffe diesbezüglich nicht weiter eingehen werde.

    "Hier beteiligen sich einige Forenteilnehmer aktiv an Legendenbildung mit dem Ziel, die Israelis zu diskreditieren."

    Bitte sei konkret, welche konkrete Behauptung hat wer gemacht und wenn sie wiederlegt werden kann ist das auch für den der etwas behauptet wünschenswert. Denn nur so kann einer Legendenbildung vorgebeugt werden. Ansonsten ist mir das zu schwammig und Du läufst Gefahr der Rabulistik beschuldigt zu werden.

    Die vertun sich hin und wieder. Man muss dazu sagen, das sind Verwaltungsmitarbeiter die vorher vielleicht ganz was anderes gemacht haben und sich dann ggf. in einen ganz neuen Rechtsbereich einarbeiten. Der Personalrat hilft der Dienststelle gern, die Passagen zu finden. Also Irrtümer sind durchaus möglich.

    Die Seeseite wird von den Israelis kontrolliert und Abriegelung heißt bei denen Abriegelung. Was ist mit den Krankenhäusern? Sollen die Ärzte und Pfleger auch flüchten und die Kranken zum Sterben dalassen?

    Bolzbold

    Was Schmidt meint, ist das die Hamas in ihrer Allmachtsphantasie vielleicht solche Teäume hat, die einsatztaktischen Möglichkeiten einer der besten Armeen der Welt, dagegen kann die Hamas nicht wirklich was erreichen. Allerdings kann sie für Angst und Schrecken sorgen und das ist übelst und berechtigt durchaus zu Gegenmaßnahmen. Allerdings unter Einhalting des Völkerrechts in Bezug auf die Zivilbevölkerung.

    Die politisch besonders informierten unter Euch, wäre so etwas nichts für einen Blauhelm Einsatz. Um hier wirklich eine befriedete Region zu schaffen? Oder übrschätze ich da die Möglichkeiten ? Nur jetzt Mal als Idee in den Raum geworfen? Bitte nicht direkt den Gummiknüppel rausholen, wenn die Idee zu naiv ist?

    Also der Beamte muss , zumindest in NRW, die AU erst nach dem dritten Krankheitstag vorlegen. Danach hättest Du erst ab Mittwoch eine AU vorlegen müssen. Bei Angestellten zählt hingegen das Wochenende mit. Würde da auf jeden Fall nochmal beim Personalrat nachfassen, nur um die Akte sauber zu halten. Passieren wird da so rechtlich erst Mal gar nichts, außer ein kräftiges Du Du. Als Angestellter würde Dir schlimmstenfalls eine Abmahnung drohen.

    Die Existenz wird zwar nicht bedroht, aber eine massive Bedrohung liegt vor. Ob dies aber rechtfertigt die Todeszahlen der Hamas bei Weitem zu überbieten werden wir bei der Auffarbeitung dieser humanen Katastrophen noch erfahren, jedoch nur scheibchenweise, da die Wahrheit das erste ist, was in einem Krieg stirbt. Gilt für alle Seiten und in jeder kriegerischen Auseinandersetzung.

    https://www.hrw.org/news/2023/10/1…ed-gaza-lebanon

    Der o.g. link führt auf eine Seite von Human Rights Watch. Es gibt eindeutige Anzeichen für die Verwendung von Phosphorbomben. Auf dicht besiedeltem Gebiet hat diese mit gezieltem Angriff auf militärische Ziele nichts mehr zu tun.

    Für die Nichtchemiker. Weißer Phosphor entzündet sich an der Luft und brennt mit Temperaturen oberhalb 1000 Grad Celsius. Es verursacht auf der Haut tiefe nicht heilende Wunden. In Mengen oberhalb 200 mg wirkt es auf den menschlichen Organismus tödlich. Menschen die von dieser Waffe getroffen werden leiden in Vielfacher Hinsicht. Oft sterben sie einen langen siechvollen Tod.

    Das ist tief inhuman.

    Aufgrund der Toxizität des weißen Phosphors wird derzeit zusätzlich diskutiert, ob der Einsatz nicht sogar unter den Begriff chemische Waffen fällt. Was nach völkerrechtlichen Gesichtspunkten noch verheerender wäre.

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