Beiträge von chemikus08

    Ich drehe den Spieß mal rum. Wo zum Teufel steht, das man eine Stelle als tarifbeschäftigte Lehrkraft, ganz egal ob befristet oder unbefristet, nur als hauptberufliche Tätigkeit ausüben kann. Bei allen unterhälftigen Beschäftigungen muss der Arbeitgeber doch vielmehr davon ausgehen, dass sie die Lehrertätigkeit nicht im Hauptberuf sondern als Nebenjob ausübt. Yoah, dass ist der Moment, und deshalb wickelt es im Konflikfall unbedingt über den Personalrat ab, wo ich gerne sehen würde, wie dem schulfachlichen Dezernenten die Kinnlade nach hinten wegklappt. Eigentlich könnte sogar der andere Arbeitgeber, falls Du eine halbe Assistentenstelle hast, sogar argumentieren, dass er der Hauptarbeitgeber ist und diese Fünftel Regelung bei weiterer konsequenter Auslegung für die Schule gilt. Also demnächst vielleicht doch besser nur 8 Unterrichtsstunden im Gymnasium?

    Es ist für mich wirklich nicht verständlich, wie jemand bei 10/28 Stunden von einer hauptberuflichen Verpflichtung ausgehen kann.

    Und jetzt kommt noch was anderes. Die Bezirksregierung möge doch mal in sich gehen und sich ihre gesamte Stellensituation einmal anschauen. Dann wird sie feststellen, dass sie nicht nur einige sondern hunderte Kolleg:innen beschäftigt, bei denen sie von dieser Prozent Regelung keinen Gebrauch macht. Da besteht die hauptberufliche Tätigkeit in einem Studium und das macht mehr als ein fünftel der 'normalen Arbeitszeit aus. Gibt es nicht so etwas wie einen Gleichbehandlungsgrundsatz. Und eins noch: Der tarifbeschäftigte Mitarbeitende braucht keine Genehmigung. Er zeigt die Nebentätigkeit nur an. Wenn dann die Dienststelle Einwände hat, kann sie die Nebentätigkeit mit einer rechtzeitigen Vorlaufzeit versagen. Dies bedarft dann aber der Zustimmung des Personalrates. So und alles oben war gewerkschaftliches Vorgeplenkel, jetzt käme die Zuständigkeit des Personalrates. Denn der könnte, hinsichtlich der ganzen von mir auf geworfenen Fragen erst mal Informationsbedarf anmelden. Dann hat die Dienststelle zwei Wochen Zeit darauf zu antworten, bzw. hierzu in der Sitzung Stellung zu beziehen, warum sie doch der Ansicht ist, trotz der vorgebrachten Argumente, die Nebentätigkeit zu versagen. Danach können wir ablehnen oder zustimmen oder für Verzicht auf Stellungnahme votieren. Falls wir ablehnen, gelangt das Ding in die Stufe und das Ministerium und der Hauptpersonalrat treten miteinander in Aktion. Ich könnte mir bei so einem Fall dann jedoch eher vorstellen, dass die Dienststelle bei dieser Konstellation die Vorlage zurückzieht. Alles andere wäre ein Gourmet Schmauß für jedes Arbeitsgericht.:)

    Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung beiderseits möglich, sogar ohne Angabe von Gründen. Würde allerdings den Sachbearbeiter bei der Bezreg anrufen und nachfragen, ob sie nicht einen Auflösungsvertrag mit Dir schließen könnten. Macht sich im Lebenslauf besser.

    Das ist die dubiose Vorstellung, dass ein Arzt bei persönlichem Kontakt die Simulanten durch Hand auflegen aussortieren kann. Das kann er/sie aber nicht. Letzten Endes ist auch der Arzt ein Gefangener der Angaben seiner Patienten. Dies gilt ganz besonders bei Patienten mit chronischen oder bekannten immer wiederkehrenden Erkrankungen wie z.B. einer Migräne. Hinzu kommt, dass Menschen ganz unterschiedlich beispielsweise mit Schmerz umgehen. Während der eine gute Mine zum bösen Spiel macht, spielt der anderen schon beim Einstich einer Nadel den sterbenden Schwan. Soll ich jetzt den Schwan krank schreiben und den anderen nur weil er keine Mine verzieht trotz massiver Beeinträchtigung zur Arbeit schicken? Die Standard Frage bei meinem Orthopäden lautet: "Brauchen Sie eine Krankschreibung?". Hierbei gibt er quasi die Entscheidung zurück. Nur beim Schmerz ist es auch so, dass der eine noch Hochleistungen erbringt während der andere sich bei zwei plus drei noch vertut.

    Tom123

    Und ich kenne bislang noch keinen Kollegen, der wegen Grippe vorzeitig in den Ruhestand gegangen ist. Mit Long Covid kenne ich mittlerweile mehr als einen. Ist zwar nur anekdotisch aber schon auffällig, insbesondere weil ich bezüglich Grippe diese Aussage für die letzten 10 Jahre treffen kann.

    Bevor Ihr jetzt alle die neue Kollegin verhaut. Sie ist neu im System und muss sich erstmal mit dem System auseinandersetzen. Sie war von ihrer OBAS Ausbildung gewohnt, dass es für ihre regelmäßige Ausbildung Zsfl einen Erlass von ich glaube fünf Unterrichtsstunden gab. Wahrscheinlich hat sie daher vermutet, das das für alle Fortbildungen gilt. Jetzt haben wir ja zur genüge erklärt, dass dem nicht so ist .

    Friedenspfeife😂

    Na ja, die SL müssen auch bei den Vertretungsstelle mal zumindest einen Unterrichtsbesuch gemacht haben. Denn falls die Lehrkraft nach mehreren Befristungsverträgen mit dem Wunsch der Entfristung um die Ecke kommt, kannst Du arbeitsrechtlich nach sechs Jahren nicht mehr damit um die Ecke kommen, dass die Kraft sich nicht bewährt hat, das nimmt Dir dann kein Arbeitsrichter mehr ab.

    Na das Ganze ist schon sehr abenteuerlich. Auch wenn die Rechtsprechung die Anforderungen an eine solche Prognoseentscheidung sehr hoch gehängt hat, kommt es dennoch immer wieder zu negativen Prognosen, bei denen ich manchmal denke, dass die betreffenden Amtsärzte besser bei Astro TV Tarotkarten auslegen sollten, damit richten sie weniger Schaden an .

    Ich empfehle grundsätzlich, dass Menschen mit irgendwelchen chronischen Beschwerden vor ihrer Untersuchung Kontrakt mit ihrer Schwerbehindertenvertretung aufnehmen sollten. Selbst mit einem GdB unter 50 gibt es da Optionen. Ist das Kind in den Brunnen gefallen, sollte man sich auf jeden Fall fachanwaltlich beraten lassen, ob man gegen die Entscheidung angeht.

    Ich finde es unmöglich, Dich in dieser Form zu verheizen. Mit 10 Stunden bist Du quasi in einem Nebenjob, dies sollte die Schulleitung auch berücksichtigen. Passiert das nicht, würde ich mich an den Lehrerrat wenden (NRW). Und wenn das alles immer noch nicht hilft, es gibt Schulen die suchen händeringend und sind sicherlich auch in der Lage, Dich zusammenhängend zu beschäftigen. Als Tarifbeschäftigter kann man sich seinen Arbeitsplatz aussuchen🤷

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