Und bitte nicht vergessen, dass es unter uns Tarifis auch viele gibt, die immer noch weit unterhalb Eg 13 angesiedelt ist. Der Grossteil in NRW liegt bei Eg 10
Beiträge von chemikus08
-
-
Die Absurdität leuchtet mir nicht ein. Ich weiß wann ich in der Schule war. Ich weiß wann ich da wieder raus war und ich weiß, dass manches Wochenende hinüber war. Und ich weiß auch, dass es nicht wenige Abende waren, an denen ich noch was zu tun hatte.
-
Das sind immerhin 45 Zeitstunden pro Schulwoche. Also Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:30 inkl. Pause
Zu dem Zeitpunkt war ich bei n der Tat täglich von 0730 bis 1600 in der Schule, an manchen Tagen länger und irgendwie war ich kontinuierlich beschäftigt. Und ja, Korrekturen und Vorbereitung habe ich dann zusätzlich noch mit nach Hause genomnen. Kommt also hin. Das war übrigens eine Schule im gebundenen Ganztag.Passt also genau zu Deinen zeitlichen
Feststellungen
-
Ich empfehle Dir dringend wirklich mal ein Jahr die Arbeitszeit zu erfassen und nicht nur „retrospektiv“ eine Woche zu durchdenken und dann hochzurechnen
Ich hoffe, dass ich dies bis zum Renteneintritt in fünf Jahren nicht mehr muss, da ich aufgrund meiner Wahlämter zur Zeit dafür bezahlt werde, mich für die Belange des Kollegiums einzusetzen. Ansonsten habe ich es gemacht und es waren deutlich über 2000 Stunden.
Aber es sollte reichen, dass die Firma Mummert und Partner zu Zeiten wo die Belastung noch geringer war, Messungen im Auftrag des Landes durchgeführt haben. Die Unterlagen hierzu sind leise weinend in den Schubladen verschwunden, weil mit den Konsequenzen kein Politiker leben wollte. Und das obwohl besagte Fa. eher arbeitgeberfreundlich arbeitet
-
Ich weiß nicht worauf Du hinaus willst. Natürlich kommen da noch Vorbereitungszeiten hinzu, ich hatte bei 1800 nur aufgehört zu rechnen . Zu dem Zeitpunkt war ersichtlich, dass die 2000 locker geknackt wird und das ohne eine Aufgabe der Schulentwicklung. Dies zu plausibilisieren. Darum ging es.
-
Und selbst die reinen Arbeitszeiten, ich habe jetzt Mal so retrospektiv meine Schulwoche in meiner unterrichtsaktiven Zeit durchdacht. Alleine die Anwesenheitszeiten in der Schule(unter Berücksichtigung einer halben Stunde Pause, die es meistens nicht gab🙈🤷), der Korrekturzeiten für eine Matheklasse sowie Verwaltungsaufwand für eine Klassenleitung komme am ich auf 1800 Stunden. Da habe ich aber noch keine Stunde vorbereitet. Da brauche ich gar nicht weiter zu rechnen. Nun gehören wir mit einem Deputat von 28h aber auch zu den gekniffenen Lehrergruppen.
-
Da stimme ich vollkommen zu, die Frage bleibt dann aber trotzdem, warum der Tvöd signifikante Erhöhungen zu verzeichnen hat, die bei uns wohl kaum mehr zu erwarten sind oder anders:
Ich hoffe zwar immer noch darauf, dass wir einen entsprechenden Abschluss erzielen, die Frage warum das im TVöD einfacher ist, ist einfach zu beantworten. Die bringen mehr Streikpower auf die Straße. Wenn die wollen, steht eine komplette Stadt still.
Keine Müllentsorgung, Busse stehen still, die Schulen bleiben zu, weil die Heizungen nicht funktionieren, Kitas zu.....
-
Schulentwicklung gehört zu unseren Aufgaben "genauso" wie Beraten und Unterrichten.
Es sind eben keine Extra-Aufgabenunter Beachtung der Gesamtjahresarbeitszeit. Ansonsten gefährde ich meine Gesundheit. Das darf ich auch nicht. Eine tragische Konstellation bei der Juristen der Begriff Rechtfertigender Pflichtenwiderstreit einfällt.
-
Die Frage ist doch einfach, wieviel Zeit nimmt denn das "nur Unterricht" durchführen in Anspruch. Ein Mindestmaß sorgsamer Planung und Durchführung vorausgesetzt. Bei vielen Kollegen gehören Klausuren dazu. Wer dann noch das Vergnügen hat eine Klassenleitung zu haben, der kommt so schnell an die rund 2000 Stunden im Jahr, die für einen Beamten vorgesehen sind. Ist dies der Fall, dann bleibt kein Platz mehr für zusätzliche Aufgaben. Es sei denn, die Lehrkraft erhält entsprechende Freistellungen oder aber die SL erklärt der Lehrkraft, wir sie denn an anderer Stelle einsparen darf🤷.
-
Ich fürchte, und das ist jetzt einfach mein Bauchgefühl gepaart mit jüngsten Entscheidungen von Hr. Optendrenk, dass man versuchen wird, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen bei den Beamten einzusparen. Dafür spricht, dass nach letzten Ausführungen man wohl zukünftig nicht mehr bereit ist, Widersprüche gegen die Besoldung ruhend zu stellen. Dies würde bedeuten, dass jeder der nicht klagt, bei einer späteren Anassung leer ausgeht mit einfache Rechnung, wenn dann irgendwann ein Gericht rechtsgültig feststellt, dass die Besoldung angepasst werden muss, wird man das machen. Rückwirkend jedoch nur für die Klagemutigen. Unter dem Strich kann man so einiges einsparen. Schimpft mich Cassandra, aber ich habe da ein schlechtes Gefühl.
-
Das mit dem an die Wandklatschen hat den Zentralrat der Empörten auf den Plan gerufen🤣
-
CDL bist Du nicht verbeamtet? Denn da dürfte es relativ egal sein wer verordnet. Lediglich bei Kassenpatienten, wie meiner einer, müssen die Hausärzte mit enormen Regressforderungen rechnen.
-
Also für NRW gilt, Anträge auf Stundenerhöhung werden meist gerne durch die Dienststelle bewilligt.
-
Es wurde dazu alles gesagt, nur noch nicht von jedem.
-
Also ich habe mir das Urteil, auf das plattyplus sich beruft nun mal im Original durchgelesen. Dieses Urteil basiert auf dem Versuch in Firma x eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung zu implementieren, in der der gesamte Urlaubsanspruch an einem einheitlichen Betriebsferientermin gekoppelt wurde. Das würde durch den BR abgelehnt und ging zur Einigungsstelle.
An den wenigen Punkten wird schon deutlich, dass das Urteil für unseren Fall nicht zieht. Denn im Gegensatz gibt es bei uns eine Betriebsvereinbarung, nämlich die ADO. Diese wurde in unserem Fall auch nicht abgelehnt, sondern die HPR s haben zugestimmt. Auch wird hier kein bestimmter Term in gesetzt, sondern die Möglichkeit zu einem x beliebigen Termin den Urlaub zu nehmen wird eingeschränkt auf die Sommerferien. Daher würde in einem Klageverfahren das genannte Urteil wohl eher nicht zielführend für unseren Fall sein.
-
Ich habe Zweifel, ob dieses Urteil auch für Saison Betriebe aufrecht erhalten werden kann. Aber ich pfeiff mir das Mal rein, wenn das auch für uns greifen sollte wird's spannend.
-
Wobei wir dann auch wieder bei dem Punkt wären, daß der Arbeitgeber zwar einen gewissen Anteil des Urlaubs verplanen darf (aka "Werksferien"), aber ein nicht unerheblicher Teil der Urlaubstermine frei vom Arbeitnehmer planbar sein muß.
Da hängst Du Dich aber weit aus dem Fenster. Betriebsvereinbarungen zu Betriebsferien sind rechtswirksam. Unsere ADO, die ja durch die HPRs mitbeschlossen wurde, beinhaltet eine Bestimmung nach der Urlaub in den Ferien genommen werden muss. Drucks Dir aus und stecke es in die hintere linke Gesässtasche. Gratuliere zum Erwerb Deiner ganz persönlichen A....Karte:)
-
Wobei ich auch glaube, das viele meiner Kollegen keine Lust auf die Führung von Arbeitszeitnachweisen hätten. Persönliche hätte ich kein Problem damit
ich denke, dass die Führung eines Arbeitszeitnachweises auf Dauer unumgänglich ist, wenn man nicht dauerhaft Strafzahlungen an die EU in Kauf nehmen möchte. Ich kann nur hoffen, dass man diesbezüglich endlich zu Potte kommt.
-
Danke für die Rückmeldung. Ich kann nur hoffen, dass die SL dazu gelernt hat
-
Entfristung kommt aus dem Arbeitsrecht, hat mit Beamten nichts zu tun.
Werbung