Beiträge von chemikus08

    Wie beantragt man die zeitweise Versetzung/ Abordnung in diese Abteilung? Zählt die Arbeit dort als Reha mit Arbeitstherapie oder tatsächlich als Arbeit? Ich habe Fragen..

    Man schaut auf Stella nach und bewirbt sich. Es gibt beispielsweise zahlreiche Stellen bei den kommunalen Integrationszentren. Aber auch Funktionen wie Lehrer im Zoo oder in einem Umweltamt sind möglich. Alles Stellen die in Stella veröffentlicht werden. Die Abordnung ist meist auf zwei Jahre begrenzt und wird aber häufig regelmäßig verlängert. Und dann gibt es auch noch die Stellen bei der Bezirksregierung selber unterhalb der schulfachlichen Dezernenten. Auch das Ministerium schreibt gelegentlich Stellen aus.

    Hängt ein bisschen von dem amtsärztlichen Gutachten und den Anforderungen des Ausbildungsberufes ab. Wenn. Du "kaputtgeschrieben" bist, weil Du körperlich absolut nicht mehr leistungsfähig bist und machst eine Ausbildung zum Feuerwehrmann, dann könnte das Fragen aufwerfen. Beruht aber die DU darauf, dass Du mit Schulbetrieb aus psychosozialen Gründen nicht mehr klar kommst und Du machst eine Ausbildung zum "Gelassenheit Trainer " in einer REHA Klinik dürfte das keine Probleme geben.🤷

    Ich warte noch auf ein Beispiel. s3g4 , da dich der Beitrag verwirrt hat, kennst du offenbar viele Minderjährige, deren Ärzte ihnen med. Cannabis verschrieben haben?

    Das ist selbstverständlich eine medizinische Entität. Aber das fängt eben schon mit der Grunderkrankung. Jugendliche mit chronischen Schmerzen sind schon eine nicht so große Gruppe. Wenn aber alles mögliche durchprobiert würde dann kann ich mir das vorstellen. Habe im TV einen Beitrag gesehen, da kinnte ein Jugendlicher mit Cannabis sein Tourette in den Griff kriegen.

    Hinweis auf einen weiteren möglichen formalen Fehler:

    Hat der AA sich auch zur Einsatzfähigkeit einer anderweitigen Verwendung geäußert?Wenn nein warum nicht? Vor einer zur Ruhesetzung hat die Behörde umfassend zu prüfen, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist. Unterbleibt dies, sehe ich einen Verfahrensfehler. Das wäre dann Numeri drei

    Sowohl die Nichteinhaltung des Maßnahmenplans wie auch die Missachtung der amtsärztlichen Empfehlungen werden für das Gericht harte Kriterien darstellen. Insofern Ohren steif und durch und ansonsten das Leben genießen und erst Mal nicht weiter drüber nachdenken.

    Ich weiß, ich habe gut reden. Aber Versuch es zumindest

    Vielleicht machen sie da auch eine Ausnahme. Es ist aber auf jeden Fall der Behörde anzuzeigen.

    Das kann natürlich schlafende Hunde wecken und die Behörde auf die Söder bringen eine erneute Untersuchung zwecks Reaktivierung anzuordnen.

    Würde derjenige aber DU, weil er einfach das Umfeld Schule nicht mehr erträgt aber anderweitig durchaus einsatzfähig war, kann das kaum zum Verhängnis werden

    Rechtsgrundlage §1 Abs. 2 des rezitierten Cannabisgesetzes

    Hiernach gilt das Gesetz nicht für Cannabis welches legal durch eine Apotheke abgegeben wurde.

    Allgemeiner Hinweis:

    Wenn Ihr ein Gesetz verwendet immer erst in die ersten §§ schauen, ob gerade Euer Anwendungsfall nicht ausgeschlossen ist

    Das zitierte Cannabisgesetz und der Hinweis auf die Rechtslage ist problematisch und ihr behebt Euch in Teufels Küche. Das Cannabisgesetz findet in dem Moment keine Anwendung mehr, wenn die Einnahme als Medikament erfolgt.

    Andetes Beispiel gleiche Baustelle. Methylphenidat bekannt als Ritalin wird auch missbrächlich als Aufputschmittel verwendet. Dies ist ein Verstoß gegen das BtmG . In dem Moment wo es legal verordnet ist, kann ich den Schüler nicht mehr wegen Konsum von Betäubungsmitteln auf dem Schulgelände belangen. Es liegt eine rechtlich erlaubte Medikamenteneinnahme vor.

    Dabei ist gleichgültig welcher Arzt das Cannabis wie verordnet hat. Da Cannabis bei der Verordnung nicht mehr unter das BtmG fällt, wird es auf normalem Rezept verordnet und das darf auch über die Teleklinik sein. So ist die Rechtslage.

    Quittengelee

    Muss Dich leider enttäuschen. Die Verordnung von Cannabis auch an Minderjährige ist formal nicht zu beanstanden. Habe mich jetzt da extra Mal schlau gemacht. Es wird im Ärzteblatt zwar nochmals auf die besonderen Risiken bei Menschen unter 21 Jahren hingewiesen, jedoch obliegt es der Verantwortung des behandelnden Arztes. In dem Fall müssen auch wir als Schule dies als eine ganz normale Einnahme von Medikamenten betrachten.

    Und tâglich grüßt das Murmeltier. Ich begleite regelmäßig die Regelbegehungen des BAD, bzw. der BGprevent (hat sich umbenannt🙈). Fast mantraartig Frage ich hier nach, ob es im Sommer denn nicht Räume gibt in denen es zu warm wird. Erst dann sprudelt es, manchmal auch tröpfchenweise aus den Kollegen heraus, dass es Probleme gibt.

    Hier kann ich nur empfehlen, wenigstens diese Chance der Regelbegehung zu nutzen. Schön eäre es, wenn dann zu den kritischen Räumen ein Messprotokoll geführt wurde.

    Das wird dann im Bericht der Regelbegehung fest gehalten und der SL schickt diesen Bericht zum Träger. Passiert dann nichts, vor dem nächsten Sommer, dann muss die SL den Träger mit Frist auffordern den Mangel zu beseitigen. Passiert dann nichts muss folgendes passieren;

    Meldung an die Dienststelle und zwar an die Generalie Arbeits und Gesundheitsschutz und den Personaldezernenten. (Zweck: die Bezirksregierung schaltet dann das Dezernat Arbeitsschutz der Bezirksregierung ein)

    Beteiligung des Personalrates

    Information an die Unfallkasse

    Darüber hinaus sollte dann noch jeder betroffenen Kollege eine Überlastungsanzeige/Gefährdungsanzeige schreiben.

    Und erst wenn das alles passiert ist, und immer noch nichts passiert, dann habt ihr allen Grund die Schrauben anzuziehen.

    Aber selbst dieses Mindestmaß an Beschwerdemanagement findet nicht statt.

    Liebe Lehrerräte werdet aktiv, wir waren viel zu lange viel zu lieb.

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