Ich wüsste von keinem Kollegen, dass er WhatsApp nicht nutzt.
Aus dem Grunde haben wir unsere Personalratsgruppe von WhatsApp auf Signal umgestellt, weil wir zwei Kolleginnen haben, die definitiv kein WhatsApp auf ihrem Handy wollen.🤷
Ich wüsste von keinem Kollegen, dass er WhatsApp nicht nutzt.
Aus dem Grunde haben wir unsere Personalratsgruppe von WhatsApp auf Signal umgestellt, weil wir zwei Kolleginnen haben, die definitiv kein WhatsApp auf ihrem Handy wollen.🤷
Es müsste eigentlich vor allem im AG-Interesse sein, wenn er irgendein Interesse auch an beruflich ambitionierten Arbeitnehmer hätte (was ich durchaus glaube
Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, wenn ich mir die letzten Äusserungen oder soll ich sagen Drohungen von Frau Ministerin zum Thema Arbeitszeiterfassung so anschaue.🤷🙈
Ich befürchte allerdings, dass Verhandlungsführer Verdi die überfällige stufengleiche Höhergruppierung mal wieder 'wegverhandeln' wird.
So wie ich das mitbekommen habe, ist es wohl auch im Interesse deren Klientel. Insoweit habe ich da Hoffnung. Letzen Endes hat Verdi dies im TVöD ja auch erstritten.
Spannen sind zumindest die Eckpfeiler die die Verhandlungsführer angegeben haben. Zumindest die stufengleiche Höhergrupptiat noch nicht vom Tisch. Das wäre im Zuge des A13 Verfahrens für viele Kollegen eine entscheidende Verbesserung.
Du hast Recht, wundere mich etzt selbst, dass der hier steht.
Der wirkliche Nachteil für Teilzeitkräfte ist weniger die Bagatellgrenze als vielmehr der Umstand, dass die Regelung, dass bis zum Erreichen des vollen Deputats der tatsächliche Stundenlohn gezahlt wird und nicht die geringere Überstundenvergütung wegfällt. D.h. unter dem Strich eine finanzielle Verschlechterung. Was das jetzt in Brutto oder Netto ausmacht, habe ich noch nicht ausgerechnet,
Aber so wie es aussieht wird die Regelung kommen.
Was habe ich nur angerichtet?😂
Man kann alles mögliche, wenn aber der Partner nach muslimischen Ritten bestattet werden möchte, (im Leichentuch ohne Sarg) dann geht das wohl, so habe ich mir sagen lassen, eben nicht überall und wenn dann der Partner ein gemeinsames Grab haben möchte, dann ist möglicherweise die Konvertierung die einfachste aller Lösungen.
oder es schon SIND.
Ein guter Freund von mir ist konvertiert um auf dem gleichen Friedhof später zu landen wie seine Frau. So profan kann das manchmal sein.
8 AZR 370/20 - Das Bundesarbeitsgericht https://share.google/rDBk4UlcbPQVtJugB
So jetzt ist es richtig
Also ich bin total Happy, dass ich mit diesem Problem als Angestellter aussen vor bin. Alleine mei e quartalsmäßigen Bmutuntersuchen wegen der CMML wären mehrere Tausend Euro. Aber was würde ich machen?
Zunächst würde ich mit jedem Rechnungssteller versuchen eine Vereinbarung zu erzielen, dass ich die Rechnung verspätet mit Zahlung der Erstattung begleichen darf. Was sich zunächst wie eine Zumutung für den Arzt anhört, relativiert sich schnell, wenn man dem gegenüberstellt, wann der Arzt für einen gesetzlich Versicherten bezahlt wird. Da bekommt er beim Beamten das Geld im Vergleich immer noch früh und der Betrag ist auch nicht gedeckelt.
Und die die nicht warten wollen, da würde ich die Bezahlung über mein Kreditkartenkonto laufen lassen und die fälligen Zinszahlungen in Kauf nehmen. Die Zinsen würde ich in Kauf nehmen, wäre aber bezüglich Liquidität "immer glatt". Das wäre mir das mehr an Zinsen bezüglich Psychohygiene wert.
Und würde man nach dem TVL gehen, so verweist dieser in § 44 auf das Beamtenrecht. Damit gäbe es eine Bagatellgrenze. Genau diese hat aber ein Grundsatzurteil bei Tarifbeschäftigten verneint, weshalb man dann es für alle Lehrer so festgesetzt hatte, dass Teilzeitlehrkräfte bis Erreichung des vollen Deputats von der ersten Stunde an bezahlt werden. Dieses Urteil kann man auch nicht aushebeln. Bevor also SL in vorauseilendem Gehorsam den § 61 umsetzen, können sie mit Fug und Recht erwarten, dass es hierzu eine Weisung aus dem Ministerium gibt. Dieses aber scheint selbst nicht zu wissen wie man damit umgeht, da die Verbände ja bereits nachgefragt haben und keine Antwort bislang erhalten haben.
Ja tut es, im Prinzip. Dennoch Bedarf es konkreter Handlungsanweisungen. Denn nach Gesetz würden tarifbeschäftigte und verbeamtete Teilzeitkräfte gleich behandelt und nicht von der ersten Stunde an bis zum erreichen eines Volkzeitseputats bezahlt. Da ist aber würde man im Angestelltenbereich gegen ein Urteil verstoßen. Die Nuss zu knacken kann jetzt nicht Sache der SL sein.
Auf jeden Fall hat die GEW vor zwei Monaten eine Anfrage ans Ministerium geschickt und wir warten auf die Antwort. Andererseits preschen jetzt sch einige SL vor und Versuchen das irgendwie Konform mit dem § 61 LBG umzusetzen, jedoch ohne hierbei die Sonderstellung der Angestellten zu berücksichtigen. Ich habe daher jetzt nochmals nachgefragt.
Kommt wahrscheinlich darauf an, welche EDV Technik die Kollegen dazu nutzen. Es gibt wohl auch solche, die es quasi händisch ausrechnen. Wenn die Programme einen komfortableren Weg zulassen umso besser.
Obwohl ich dazu eigentlich nichts sagen darf.
Nicht, wenn man bei McDonals schon ein Eis mit Schokosauce gespickt mit Pommes gegessen und das für gut befunden hat. Allerdings war das zu der Zeit als meine Frau schwanger war.
Ich habe schon mal von gehört aber mein innerer Monk schüttelt sich.
Für die Vollzeit kollegen gilt die gleiche Regelung wie für die verbeamteten Kollegen.
Diese Änderung im Landesbeamtengesetz gibt es tatsächlich. Die Auswirkungen auf den Schulbetrieb jedoch sind m.E. nach unklar. Ich habe unsere Rechtsabteilung um Klärung gebeten. Auch da ist man, nun ich sage mal irritiert.
Denn eine Umsetzung in den Lehrerbereich bringt Probleme mit sich. Zum Einen müssen hier Zeit und LWS immer gegengerechnet werden, um den aktuellen Wert zu ermitteln, da wäre die Herausgabe eine Tabelle durch das Ministerium hilfreich. Zum Anderen ergibt sich jedoch die Problematik, dass man dann auch noch zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften unterscheiden muss. Denn für die angestellten LK gibt es ein Urteil und die Neuregelung würde gegen genau dieses Urteil verstoßen. Es ist also kompliziert.
Werbung