Stimmt,damit bist Du bei drei Regelermässigungen und ggf. drei Zusatzermäßigung Stunden.
Beiträge von chemikus08
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Wobei vier aber auch die absolute Ausnahme ist. Wenn Du nur einen GdB von 50 hast, wird man Die neben den zwei Regelstunden noch zwei Zusatzerklärungsstunden genehmigen, wenn Dein Arzt dies bestätigt. Willst Du in dem Fall die volle Zusatzermässigung ausschöpfen kommst Du um den Amtsarzt nicht herum.
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In NRW gilt, dass Du (volle Stelle vorausgesetzt) drei Grundermäßigung Stunden ab GdB 70 bekommst. Darüber hinaus kannst Du bis zu vier weitere Ermässigungsstunden bekommen. Also insgesamt 7. Dies ist aber von der Schwere der Einschränkung abhängig. Du solltest Dich mit der für Dich zuständigen Schwerbehindertenvertretung in Verbindung setzten, da diese bezüglich des Umfangs der Ermässigung gehört wird. Was Du auf jeden Fall brauchst ist ein ârztliches Attest. Aber auch dazu bitte die SbV befragen. Die vollen vier zusätzlichen Stunden werden nur im Ausnahmefall gewährt und dann meist auch erst nach amtsärztlicher Prüfung.
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Meines Wissens kann der Schulleiter dies machen.
Was ich aus der Elternrolle raus nicht toll finden würde.
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Ich trinke, wenn mein Körper danach fragt und das kann auch während des Unterrichts sein. Da ich dieses Recht für mich beanspruche gestehe ich es auch meinen Schülern zu, auch wenn sie dafür Mal kurz vor die Tür gehen (Fachraum). Bei mir kommt es auch öfter vor, dass ich auf einmal einen Räusperzwang habe, den ich mit einem Schluck trinken ganz gut in den Griff kriege. Und wäre ich Schüler, wäre es auch meinem Lehrer wahrscheinlich lieber das ich einen Schluck trinke, als dass ich die nächsten 30 Minuten unruhig röchelnd auf meinem Platz sitze. Darüber hinaus bewirken manche meiner Medikamente, dass ich einen wahnsinnig trockenen Hals bekomme. Dies ist eine typische Nebenwirkung von Medikamenten mit anticholinerger Wirkung. Das ist wirklich heftig und erfordert , dass man zwischendurch immer Mal was trinkt.Falls Ihr Schüler mit ADHS habt, Ritalin und Co machen diese Nebenwirkung ganz gravierend. Auch da, kann ich das ganz gut nachvollziehen. Damit wäre ich dann auch am Ende meines Plädoyers für befreites trinken. In diesem Sinne Prost und gutes Nächtle.
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Die Frage ist: Sind solche Kleidervorschriften überhaupt zulässig
Das frage ich mich indem Zusammenhang auch. In Verbindung mit der Schulpflicht finde ich daher zusätzliche Einschränkungen in den höchst persönlichen Bereich der Schüler:innen unverhältnismäßig. Schade, dass es da noch keine Urteile zu gibt. Zumindest kenne ich keine.
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Ich selbst bin auch Seiteneinsteiger.Mir ist als solcher aber auch klar, dass von Anfang an (und das trifft für alle BL zu) der gewollte Weg zum Lehramt über die klassische Ausbildungsschiene führt. Alles was es dann an anderen Wegen gibt, wurde geöffnet, aufgrund jahrelanger eklatanter Fehlplanung. Also hat man aus der Not heraus andere Wege geöffnet . Je nach Not hat man die Scheunentore mal mehr und Mal weniger weit geöffnet, dem sogenannten Schweinezyklus folgend. Du kannst sicher sein, dass indem Moment, wo genügend Regelbewerber zur Verfügung stehen, der Seiteneinstieg geschlossen wird. Zumindest für Mint Absolventen scheint dieser Zustand jedoch in weite Ferne gerückt zu sein.
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Unsere Hausordnung z.B., wo auch das Nichttragen von Käppis im Unterricht drin steht, ist ja nicht dadurch entstanden,
Wenn's mehrheitlich so beschlossen wurde, dann ist das so. Beschlossen und verkündet. Allerdings würde ich regelmäßig einmal im Jahr mich in der LK nochmal erkundigen, ob die Mehrheitsverhältnisse noch die Gleichen sind. Bei der Fluktuation kann sich ja auch Mal was ändern. Gleichzeitig gibt das nochmal Gelegenheit auch die Nicht Befütworter zu überzeugen. Denn wenn ich selbst überzeugr bin, ist es für mich einfacher auch die Schiüler zu überzeugen. Btw. was stört Dich denn jetzt wirklich daran, wenn ein SuS die Kappe anbehält. Es ist für mich ein Mode Assesoir das zum entsprechenden Schüler möglicherweise genauso gehört, wie seiner Zeit die blank geputzten schwarzen Schuhe zum Lagerfeld. Überzeuge mich!
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Das ist halt so!
Das haben wir immer schon so gemacht
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Das sind die Denkblockaden, die bei Diskussionen die zielführend sein sollen im Weg rumstehen, genauso wie die Menschen die sie vertreten. Man schaue sich bitte Mal Berichtssendungen aus den 60ern an, was wurde da über junge Menschen und ihre Mode hergezogen, als wären es die letzten Menschen. Heute sind alle (fast alle) froh über die erzielten Änderungen. Kann es sein, dass wir heute mit den Käppis eine heisse Diskussion führen, die in zehn Jahren keinen mehr interessiert. Und nein,vein Käpoi aufzuhaben bedeutet nicht gleichzeitig Null Bock. Da haben unsere Schüler andere Möglichkeiten entwickelt, dies unmissverständlicher auszudrücken.
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Solange Du das Höchstalter für eine Verbeamtung nicht überschreitest, sollte auch der Wiedereinstieg, Bedarf vorausgesetzt, möglich sein. Nach dem Höchstalter dann nur noch als Tarifbeschäftigter.
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Das ist die Darstellung von WhatsApp. Die Datenschutzbeauftragten der Länder sehen es höchstwahrscheinlich anders. Zumindest habe ich von einem Kommando zurück noch nichts gehört. Bis dahin bleibt, wenn Du mich offiziell fragst, alles beim Alten.
Unabhängig davon, dass ich rein privat gefragt meine datenschutzrechtliche Beeinträchtigung für sehr gering. Wenn mich jemand per WhatsApp anschreibt, hat derjenige sich mit Nutzung der App im Übrigen mit den Regelungen einverstanden erklärt. Trotzdem würde ich von einer dienstlichen Beteiligung an irgendwelchen offiziellen schulischen WhatsApp Gruppen die Finger lassen.
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http://schiering.org/arhilfen/arzeit/freizeitmassnahmen.htm
Den o.g. Artikel finde ich interessant. Sie ist von einer kirchlichen Arbeitnehmervertretung und beleuchtet zwar keine Klassenfahrten sondern Ferienfreizeitmassnahmen kirchlicher Arbeitgeber, also die Jugendlager und Ferienfreizeiten die so angeboten werden. Letztlich ist das hier gesagte m.E. vollumfänglich auf die Situation von Lehrern übertragbar. Wird Zeit das das umgesetzt wird. Und jetzt haut nicht auf die GEW, die anderen packen das Thema auch nicht an, weil jeder Angst hat die Kollegen zu vergrätzen, die dann mit heulenden Augen im Klassenzimmer stehen, weil die Gewerkschaft ein fürs alle Mal der Ausbeuterei ein Ende gesetzt hat.
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Ok Sorry, das ist für NRW. Allerdings bezieht sich die Begründung auf die möglicher Weise vorhandene Vorteilsnahme und die gilt in allen Bundesländern.
Und die Staatsanwaltschaften sind da gnadenlos. So gab es diverse Fotoinstitute, die jedes Schuljahr Schülerfotos geschossen haben. Sowohl Gruppenaufnahme als auch Einzelporträts. Jeder, also sowohl Schüler als auch Lehrer hatte die Möglichkeit Fotos kostenpflichtig zu erwerben. Soweit so gut. Bis hierhin alles in Ordnung. Nun gab es aber als Dankeschön eine Fototapete mit allen geschossenen Schüler und Lehrer Fotos. Und schon schnappt die Falle zu. Irgendein emsiger Staatsanwalt war dann unter den Elter und hat dann ein Verfahren eröffnet. Und in seiner Ermittlungswut dann auch gleich die gesamte Kundenliste beschlagnahmt und seine Ermittlungen auf alle umliegenden Schulen ausgedehnt. Hat den SL jeweils einige tausend Euro gekostet, obgleich sie persönlich von dem Diel gar nichts hatten.
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Ok folgendes Problem:
Bei gewissen Konstellationen konnte es jetzt schon zu sogeneannten Expektanzverlusten kommen, da es in der Tat bei einer Höhergruppierung auf eine Beförderungsstelle, tatsächlich eine Rückstufung geprüft wird. Die Rückstufung findet immer dann statt, wenn Du trotz Rückstufung immer noch mehr verdienst als vorher. Mindestens steht Dir ein mehr von ich glaube 150 Euro zu. Dieses ggf. erforderliche mehr wird dann als Zulage gezahlt bis die nächste Hochstufung wieder greift.
Allerdings sieht Hamburg das beim A13 Verfahren anders. Lt. Hamburg ist dies keine Beförderung sondern eine normative Anpassung. Diese erfolgt dort stufengleich. Ich kann nur hoffen, dass die TdL diese Problematik in der nächsten oder übernächsten Tarifrunde klärt. Ansonsten bleibt mir nur, ich gehöre auch zu den Betroffenen, der Klageweg.

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Da erscheint mit das Angebot der Privatschule mit E12 (ohne Umzug, ohne PE) wesentlich attraktiver.
Dann nimm es doch erst mal an. Die eierlegende Wollmilchkuhsau wirst Du als Berufseinsteiger (in unserem Beruf) leider nicht finden.
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Aber wo (in welchem Gesetz) steht, dass die Kosten der Lehrer nicht auf die Eltern umgelegt werden dürfen? Zur Vollständigkeit: ich bin angestellte Lehrperson.
"Nein, Zuschüsse einzelner Eltern zu den Reisekosten der Lehrkräfte anlässlich der Teilnahme an Klassenfahrten sind nicht statthaft. Hier könnte die Gefahr bestehen, dass die neutrale, unvoreingenommene Amtsausübung der Lehrkräfte beeinflusst würde. Eine Umlage der Reisekosten der Lehrkräfte auf alle Eltern ist ebenfalls nicht möglich."
Auf der Seite des Ministeriums zu ergoogeln unter http://www.gidf.de mit den Stichwörtern "Schulfahrt Umlage Lehrerfahrtkosten auf Eltern" und dann mal die FAQ s durchscrollen. Da es eine Veröffentlichung meiner obersten Behörde ist betrachte ich das mal als verbindlich.
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