Als erstes, ich bin absoluter Befürworter der Legalisierung. Das Gesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Gewünscht hätte ich mir aber auch, dass staatlich kontrollierte Coffee Shops genehmigt wären.
Als Schöffe bei Gericht habe ich beobachtet, dass eine Vielzahl der Verfahren vermeidbar gewesen wären. Es ist absolut lächerlich eine Person zu kriminalisieren, weil sie sich hin und wieder einen Joint gönnt. Es gibt Menschen, die betreiben dies gelegentlich und es gibt sicherlich auch solche, die sich die Birne wegkiffen. Das Gleiche gilt allerdings für Alkohol. Es ist für mich in keinster Weise einsehbar, warum ich eine der beiden Gruppen für ihr Verhalten bestrafen soll. Als Chemiker und ehemaliger Pharmaberater, der sich sehr genau mit Wirkungen diverser Substanzen im Gehirn auseinandergesetzt hat, kann ich nur sagen, dass, wenn ich denn nun unbedingt beide Drogen vergleichen möchte, Alkohol die weitaus schädlichere Substanz ist. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass Alkohol zahlreiche Neurotransmittersysteme im gehirn beeinflusst, während THC (Tetrahydrocannabinol Hauptwirkstoff) sehr selektiv nur bestimmte Neurotransmittersysteme tangiert.
Ein weiterer Punkt ist die Wirkstoffmenge, die in den Blutkreislauf gelangt. Bei Alkohol befinden sich bei 1,0 pro mille immerhin so um die 7g Alkohol im Blut. Diese Menge muss auch abgebaut werden, was überwiegend hepatisch geschieht. Die Abbauprodukte sind leicht lebertoxisch, so dass Alkohol eben auch zahlreiche Organschäden auf Dauer verursacht. Während beim Cannabis die Zufur über das rauchen. hauptsächlich zu zusätzlichen Schäden führt. Wer Nichtraucher ist, findet durchaus andere, organisch unschädlichere Varianten des Konsums. Grundsätzlich gilt für beide Gifte der alte Paracelsus Spruch: Die Dosis machts, ob ein Ding Gift ist oder nicht.
Allerdings gilt dies nicht für jugendliche Gehirne, diese befinden sich noch im synaptischen Vernetzungsaufbau. Daher ist bei unter 21 Jährigen der Genuss aller psychotropen Substanzen kritisch zu sehen. Hier hätte man mit Anpassung der Gesetzt durchaus die Grenze für beide Substanzen auf mindestens 18 hochsetzen können. Jedoch ist das sogenannte begleitende Trinken, also der Alkoholausschank an Minderjährige im privaten Bereich an 15 jährige erlaubt und gesellschaftsfähig. Dies halte ich für wesentlich problematischer.
Was mich auch sehr erschrocken hat, wenn Schüler die nach der Schule beim kiffen erwischt wurden, von der Schule verwiesen wurden. Alkohol auf der Klassenfahrt hingegen kein Problem. Der Schüler wurde zwar nach Hause geschickt, war danach aber immer noch auf der Schule. Aber sobald Cannabis im Spiel war. schnipp schnapp und weg. Diese Vorgehensweise dürfte nach einer entkriminalisierung auch nicht mehr möglich sein.