Es ist schon klar, wo das Problem steckt:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 7 Absatz 3:
Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.
Gilt das dann eigentlich nicht mehr für Niedersachsen mit seinem "CRU"? Und was bedeutet eigentlich "mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen"? Viele öffentliche Schulen haben ja das evangelisch oder katholisch im Namen, meistens nur, weil es schon immer so war... Aber viele eben auch nicht, sind diese dann "bekenntnisfrei" und nicht zum Religionsunterricht verpflichtet? Und wie klappt das überhaupt mit der staatlichen Aufsicht?
Kein anderes Fach, weder Deutsch noch Mathematik, ist auf diese Weise grundrechtlich verankert. Warum gerade Religion?
Ich weiß, das sind Fragen, die provozieren können. Aber da gibt es keine einhellige Meinung im "Volk", und der Absatz 3 oben wurde auch schon oft angefochten.