NRW:
ZitatSchriftliche Subtraktion Durch KMK-Beschluss war das Verfahren der schriftlichen Subtraktion über vier Jahrzehnte hinweg vorgeschrieben (Erweiterungsverfahren mit der Sprech- bzw. Denkweise des Ergänzens). Die fachdidaktische Diskussion der letzten Jahre hat zu einer generellen Freigabe des Verfahrens geführt. Die Schule kann nunmehr selbst entscheiden, welchem Verfahren (Erweitern, Entbündeln („Borgen“) oder Auffüllen) und welcher Sprech- bzw. Denkweise (Abziehen, Ergänzen) sie den Vorzug gewährt.
Aus "Informationen zum Lehrplan" vom Ministerium, gab es mal hier irgendwo: http://www.standardsicherung.nrw.de/materialdatenbank/index.php
Gruß,
Peter