Beiträge von Trantor
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Interessiert zwar niemanden, aber auch für Lehrer gilt die 40 Stunden Woche.
Im Zweifelsfall musst du dann aber nachweisen, dass Du auf das Jahr im Schnitt über 40 Stunden kommst (Achtung dazu in den Ferien beachten, dass der Urlaub für Beamte nur 30 Tage oder so ist, habe die Zahl jetzt nicht im Kopf und ist auch sicherlich nach Bundesland unterschiedlich).
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kommen quasi nur NRW, HH oder Berlin in Frage...
Frankfurt wäre auch möglich, nur werden in Hessen dir Referendare auch nicht gleich unbegleitet auf die Schüler losgelassen.
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Da die Beschlussfähigkeit per Verordnung geregelt ist, gehe ich davon aus, dass es - zumindest bei uns - keine Pflicht gibt, einen Elternsprecher zu haben.
Wie sollte man eine solche Pflicht auch durchsetzen?
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"Können" und "dürfen" sind zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Wie bei den Schülern: "Kann ich mal auf die Toilette?" - Übliche Antwort: "Ich hoffe, du kannst das in deinem Alter schon."
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Wenn jemand den falschen Parkplatz benutzt, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Nur, wenn dies eine öffentliche Straße / ein öffentlicher Parkplatz ist. Auf Privatgelände kann man (verkehrsrechtlich) keine Ordnungswidrigkeit begehen.
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Inkompetent und unzuverlässig sind Tatsachenbehauptungen, die man belegen können muss, alles andere könnte den Beleidigungstatbestand erfüllen, und daher neben dienstrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere, wenn man auf diese Anfrage hier stoßen würde (Vorsatz!)
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Abschleppdienst beauftragen wird dich bei den Schülern nicht beliebt machen.
Sich bei den Schülern beliebt zu machen ist auch nicht unser Job. Allerdings sehe ich keine Möglichkeit, als Schule das Abschleppen vorzufinanzieren. Eine frühere Schule von mit hatte aber 2 Parkkrallen, das hat prima funktioniert.
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WiPäd kannst du nur studieren in Mannheim, Konstanz und Hohenheim. Ich würde wohl Konstanz wählen. Mannheim ist voller Justus-Aurelius-Verschnitten und Hohenheim gefällt mir einfach nicht.
Oder im hessischen Ausland ins schöne multikulturelle Frankfurt

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in NRW mit A9
Jetzt wo Du es sagst könnte es bei uns auch so sein, muss mal die Kollegen fragen.
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In der Praxis kommt es durchaus mal vor, dass auch diese Kollegen Theorie-Unterricht erteilen dürfen/müssen, obwohl sie es eigentlich nicht dürften, wenn sich sonst niemand findet...
Es kommt auch auf das Berufsfeld an, bei uns im kaufmännischen Bereich ist Praxis und Theorie ja gar nicht scharf zu trennen im Gegensatz zu vielen gewerblichen Berufsfeldern.
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In Hessen werden die Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer übrigens verbeamtet, aber nur mit A10, i.d.R. kommen sie bis A11, nur Fachkoordinatoren A12.
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Was mich aber wundert: Soweit ich weiß gibt es in Berlin gar keine verbeamteten Lehrer mehr, zumindest was die Neuverträge seit zieg Jahren angeht.
Es ist ein ziemlich verbreiteter Weg für Berliner Lehrer, erst im Ausland verbeamtet zu werden und dann als Beamter nach Berlin zurück zu gehen. Hatte ich schon bei 3 Kollegen, die sind alle jetzt Beamte in Berlin.
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Regelmäßig, vor allem für den Umzug von Frankfurt nach Offenbach und für das Zufügen von gehackten Gurken zur grünen Sauce.
In beiden Fällen auch durchaus noch eine milde Strafe!
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Ich zitiere mal unseren NRW-Guru zu solchen Problemen:
Man könnte da aber auch durchaus auf die Idee kommen, dass sich in den letzten 45 Jahren sowohl Rechtsvorschriften als auch pädagogische Wertungen geändert haben. Das Urteil hier zum Beispiel stammt aus einer Zeit, als man 18jährigen noch kein Wahlrecht zutraute und solche Dinge wie selbst-organisiertes Lernen noch unbekannt waren. Die Zeiten haben sich zum Glück geändert!
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Zwei Klassen gleichzeitig beaufsichtigen zu wollen ist ungefähr genau die Definition von grob fahrlässig.
Nach dem hessischen Aufsichtserlass ist das aber genau möglich, wenn alters- und entwicklungsangemessen!
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Ohne den ganzen Thread durchgelesen zu haben: Wenn man 20.000€ übrig hat, kann man auch berufsbegleitend einen DBA machen, der nach Bologna dazu berechtigt, in Deutschland den Dr. zu führen.
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