chilipaprika: in welchem Bundesland bist du eigentlich? hier in Hessen gibt es ja auch nicht wirklich Lehrerplanstellen wie sonst in der öffentlichen Verwaltung. Es gibt eine jährliche Stellenzuweisung, und in dieser Anzahl werden eben beamtete oder angestellte Lehrkräfte beschäftigt, aber so richtige Planstellen gem. festem Stellenplan gibt es ja nicht.
Was die Stellenzuweisung angeht, hast du (bei den nicht-selbständigen Schulen) im Prinzip recht, faktisch wird durch den Angestellten dann eine Beamtenstelle blockiert, rechtlich allerdings mit der Einschränkung, dass bei angestellten Lehrkräften eben das normale Arbeitsrecht gilt, und alles, was für Beamte von Amts wegen sowieso an Aufgaben vorgesehen ist, dort explitzit im Arbeitsvertrag genannt werden muss.
Beiträge von Trantor
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Angestellte haben ja nicht wirklich eine Planstelle, sie ersetzen sie nur. Der Begriff Planstelle ist meines Erachtens fest an den Beamtenstatus gebunden. Aber Du hast natürlich insofern recht, das Standardverträge für Angestellte oft an die Beamtenpflichten angelehnt sind. Ein wichtiger Unterschied ist aber z.B. der Dienstort. Der war bei allen Angestelltenverträgen, die ich bisher gesehen habe, fest, während ein Beamter zumindest im Grundsatz frei versetzt werden kann.
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und welche Pflichten müssen denn Angestellte nicht nachkommen, denen Beamte das tun müssen?
Das richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag.
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Ich arbeite Teilzeit mit etwa 70% des vollen Deputats. Daher habe ich einen Tag in der Woche keinen Unterricht. Mein Anfahrtsweg beträgt 40 Minuten.
Bin ich angesichts des freien Tags dann prädestiniert für Vertretungsunterricht? Ich war eigentlich nicht davon ausgegangen, dass ich an dem Tag Gewehr bei Fuß stehen muss.....
Wie ist denn bei euch die Vertretungsverpflichtung überhaupt? Wir haben ja maximal 3 Stunden im Monat bei Vollzeit, also bei 70% dann etwa 2 Stunden. So kann es denn, selbst wenn es zumutbar und zulässig ist, ja nicht so häufig zu einem Einsatz am "freien Tag" (sowas gibt es ja eigentlich auch nicht) kommen.
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Oh Mann! Da kann sich das arme Mädel ja glücklich schätzen, dass sie wenigstens dich hat.
Was ist das für ein Schulleiter? Haben sie den befördert, damit er möglichst wenig Kontakt zu den SuS hat?Ich kenne den Mann natürlich nur von 1x telefonieren und einem Treffen, aber er wirkt definitiv mehr wir ein Verwaltungsmensch als ein Pädagoge.
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Danke schön
Leider ist das alles sehr allgemein gehalten, ich hatte irgendwie gehofft, es gäbe da eine konkrete Verordnung oder Handreichung -
Ich habe was im Hinterkopf, dass Migranten mit Schwächen in Deutsch eventuell einen Nachteilsausgleich in Hessen bekommen könne (z.B. anderer Fehlerquotient). Da ich kein Deutschlehrer bin kenne ich mich da auch nicht aus, und die Google-Suche war auch bis auf allgemeine Assagen nicht sehr ertragreich. Kennt sich da jemand aus?
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Das halte ich aber für ein Gerücht.
In Hessen schon (so lange Gelder für die Kostenerstattung da sind)
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So, jetzt mal kurz der Zwischenstand: Ich habe inzwischen ein Gespräch unter Kollegen mit dem Schulleiter geführt, er ist da allerdings vollkommen uneinsichtig. Als er gemerkt hat, dass er rechtlich bei mir nicht weiterkommt, ist er auch in seiner Argumentation umgeschwenkt, nämlich, dass die Schülerin ja sowieso so schwach sei, dass sie sich besser freiwillig eine andere Schule suchen solle. Mein Hinweis, auf die weiteren sozialen Probleme der Schülerin (häusliche Gewalt usw.) und darauf, dass auch die Mitteilung über den möglichen Rauswurf sich nicht unbedingt positiv auf die Klausuren der letzten Woche ausgewirkt haben, quitierte er mit der Bemerkung, es wäre nicht die Aufgabe seiner Schule, sich um die sozialen und psychischen Probleme der Schüler zu kümmern. Soviel zum pädagogischen Selbstverständnis dort...
Jetzt warten wir mal, ob da was schriftlich kommt, wenn ja legen wir erst mal Widerspruch ein.
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Ich würde dir mal raten das forum von Dr. Hoegg zu besuchen: http://www.lehrersliebling.de/
Vielen Dank für den Link

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Naja, den Lehrer als reinen Wissensvermittler gibt es nicht mehr. Wobei sich ja neben den sozialen Aspekten ja auch der Stellenwert des Stoffs geändert hat, der Lernstoff veraltet ja sowieso immer schneller, daher wäre selbst ohne die "Sozialarbeitertätigkeit" (die ich persönlich ja gerade interessant finde) der Unterricht ja heute anders als vor 30 Jahren.
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Naja, man kann es drehen und wenden wie man es will. Auch Behörden machen mal Fehler, nur müssen sie es aber nicht ausbaden und dafür haften. So hatte ich mal vom Finanzamt eine überhöhte Steuerrückzahlung aufs Konto überwiesen bekommen. Prompt musste ich einige Wochen später ein paar hundert Ocken an das Finanzamt wieder zurückbezahlen.

OT: Würde mich nicht wundern, wenn die noch Zinsen von dir wollten!
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Ich selbst werde ja am Mittwoch mal einem fremden Schulleiter auch mal mit dem Anwalt drohen
(Fälschliche Aufnahme an Schule begünstigender Verwaltungsakt?) -
Hat die Schülerin ihren Schock mittlerweile etwa verdaut?
Naja, halbwegs, sie hat natürlich erst mal geweint. Ich habe auch den Schulleiter angerufen, der gibt sogar zu, dass die Schule erst in den Herbstferien die Unterlagen genau geprüft hat. Er hätte die Bewerbungen vorher nur überflogen und dabei versehentlich die Note des Hauptschulabschlusses mit dem Realschulabschluss verwechselt. Er behauptet jetzt, das staatliche Schulamt würde die Ausschulung betreiben, nicht er.
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Die Rechtsgrundlagen für den Fall sind klar - wäre ich die Schülerin würde ich allerdings dagegen auch widersprechen und zumindest einen Anwalt zur Rechtsberatung bemühen. Wäre die Sache aussichtslos, würde ich allerdings nicht klagen.
Die Frage ist eben, wie groß sind die Erfolgsaussichten? Ich sehe sie sehr positiv, aber vielleicht ist meine Rechtsauffassung auch falsch!
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Was nach meinen Infos nicht stimmt, da eine Note der Leistung entsprechen soll. Schön ist das natürlich nicht, aber rechtens.
Eine Klassenarbeit ist allerdings auch kein Verwaltungsakt, wohl aber die Versetzung, die ggf. darauf folgt.
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Habe da schon mit dem Schulleiter gesprochen, ihm ist es sichtlich peinlich, aber er behauptet, ihm wären da von seiten des Schulamts die Hände gebunden. Naja, wenn was schriftlich kommt, werde ich persönlich den Widerspruch formulieren. Im Zweifelsfall strecke ich ihr sogar die 150€ für die Erstberatung bei meinem Anwalt vor, so sauer bin ich darüber!
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ISt zwar nicht auf die Schule bezogen, aber vll. hilft es dir:
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/45.html
Kann die Schülerin nicht eine Nachprüfung machen, um den erforderlichen Notendurchschnitt zu erreichen?
Uns (NRW) wurde im Seminar mal gesagt, dass wir z.B. die Note einer Klassenarbeit nach der Rückgabe nicht mehr verschlechtern dürfen, wenn wir im Nachhinein festellen, dass der Schüler noch mehr Fehler gemacht hat, die wir übersehen haben.
Danke! Das mit der Nachprüfung wäre eine Idee, aber es war eine externe Nichtschülerprüfung (das ist in Hessen etwas komisch, Schüler der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung nehmen an der Nichtschülerprüfung teil). Da müsste ich mal prüfen!
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Hallo mal wieder
Es geht hier eigentlich um eine ehemalige Schülerin von mir, die ich privat noch etwas betreue. Sie ist im Sommer an einer gymnasialen Oberstufe angenommen worden, dabei wurde von der aufnehmenden Schule übersehen, dass ihr Notenschnitt des mittleren Abschlusses um 0,3 zu schlecht war. Nun wurde ihr heute eröffnet, dass man sie deswegen wieder ausschulen müsse. Meines Erachtens ist dies aber gar nicht gegen ihren Willen möglich, da es sich hier um einen begünstigenden Verwaltungsakt handelt. Bevor ich hier aber auf den Kriegspfad mit einen Schulleitungskollegen einer anderen Schule gehe wollte ich hier nochmal um Meinungen dazu fragen. Danke schonmal dafür! -
Das wirst Du einen jedem Lehramtsstudium haben, dass Du da Inhalte hast, die Du hinterher selten bis nie gebrauchen wirst. Aber gerade als Lehrer ist es natürlich auch wichtig, über den normalen Lernstoff die Gesamtzusammenhänge zu verstehen, zumal du dir selbst auch immer neue Inhalte beibringen werden musst. Mich zum Beispiel hat Rechnungswesen nie interessiert, aber jetzt rate mal, was ich seit letztem November zum ersten mal in meiner Schulkarriere unterrichten muss?
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