Automatisch frei haben wir in NRW auch nicht. Die Schule kann frei geben.
Die Erwartungshorizonte kriegen wir vom Schulministerium zusammen mit den zentralen Klausuren. Das ist ein Punkteraster, das ausgefüllt werden muss. Gutachten sind nicht erforderlich, Positivkorrekturen auch nicht. Da ist der Aufwand also geringer als von dir beschrieben.
Beiträge von Brick in the wall
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Was schenkt man den Vorsitzenden der Klassenflegschaft zum Abschied?
Nichts. Sie machen das ja nicht, um mir einen Gefallen zu tun, auch wenn es als Klassenlehrer natürlich toll ist, eine gut funktionierende Pflegschaft zu haben.
Ich habe mich bisher immer ausführlich bedankt, wenn es gut gelaufen ist. Das kam gut an, weil es bei anderen Kollegen wohl nicht üblich war, das zu tun.
Allerdings bin ich auch nicht an einer Grundschule, da geht ja mehr mit Elternunterstützung als auf weiterführenden Schulen. -
Heißt das, dass ich als Referentin bei 25 Arbeiten dann 50 Tage Zeit habe?
Nein.
Damit ist gemeint, dass bis zu 2 Tage frei bekommen kann, die man dann für die Korrektur nutzen soll - eben als Korrekturtag. -
In solchen Fällen überlege ich mir vorher, wie viele Punkte ich für eine falsche Antwort abziehe. Hier wäre das wohl einer.
Es schließt sich daran aber die Frage an, ob eine aus zwei richtigen Antworten bestehende Lösung so gut wie die von dir genannte ist. Das ist dann Ermessensspielraum.
Häufig mache ich es so, dass ich in der Aufgabe die Anzahl der genannten Merkmale vorgebe und dann z.B. auch nur die ersten z.B. 3 Antworten werte. Das wissen die Schüler vorher. Ich möchte nämlich nicht in die Situation kommen, dass ich mir die richtigen Antworten rauspicken muss. Hier würde das bedeuten, dass "Fische - Eier - Federn - Schnabel" 2 Punkte geben würde, "Eier-Federn-Schnabel-Fische" aber 3. Kann man natürlich nur machen, wenn die Schüler das Prinzip kennen.
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Klar, wenn eine richtige Lösung durchgestrichen ist und eine falsche Lösung daneben steht, werte ich die falsche. Aber wenn einfach die richtige Lösung durchgestrichen und sonst nichts hingeschrieben wurde, wie sieht’s dann aus?
Dann steht nichts da. An irgendeiner Vorschrift kann ich das nicht belegen, aber alles, was durchgestrichen ist, ist für mich ungültig. Sonst hätten die Schüler es ja nicht durchstreichen brauchen. -
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Zur eigentlichen Frage kann ich nichts sagen, aber es sieht so aus, als ob das auf Rügen mit einem Gymnasium ein ganz anderes Problem gibt:
Im Ref ist man ja nicht nur in der Schule, sondern auch im Studienseminar, evtl. sogar mehrmals pro Woche. Die Seminarausbilder besuchen einen gelegentlich im Unterricht.
Wenn ich das richtig sehe (http://www.bildung-mv.de/de/ausbildung/LS_Gym_Beruf/), gibt es in ganz MV nur 2 Seminarstandorte für Gymnasien, mämlich Rostock und Greifswald. Damit ist es aus meiner Sicht völlig ausgeschlossen, dass das Gymnasium auf Rügen eine Ausbildungsschule ist, somit werden die da gar keine Refs nehmen können. -
mit parteipolitischen Aktivitäten sehr zurückhalten musst
Ist das wirklich so? Es gibt doch eine ganze Reihe kommunalpolitisch aktiver Kollegen. Auch in Länderparlamenten und im Bundestag sitzen viele (ehemalige) Lehrer.
Solange man nciht für eine PArtei eintritt, die verfassungsfeindlich ist und/oder im Unterricht Werbung für eine Partei macht, sehe ich nicht, dass man da zu Zurückhaltung verpflichtet wäre. -
Einer meiner ehemaligen Lehrer hat dann das Fach Ethik übernommen, von sonstigen Konsequenzen weiß ich nichts. War allerdings auch am Gymnasium (Hessen) und ist schon ein paar Jährchen her.
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Das sehe ich anders.
Wissen und Fähigkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. in einem bestimmten Zeitraum.
Ob ein Schüler auch Jahre später noch etwas davon behalten hat, können wir ja gar nicht erfassen, wenn er die Schule verlassen hat. Ziel soll es natürlich sein, die Dinge so nachhaltig wie möglich aufnehmen zu lassen, aber irgendwann können wir das nicht mehr messen. -
Vor allem der Link (den ersten konnte ich leider nicht öffnen. Bitte neu angeben.
) hat mir enorm weiterhelfen können.
http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/Cache/…0E0BF0107A0.pdfZur Sicherheit: google mit Transsexualität Verbeamtung Bürgerschaft Anfrage
Da gibt es 2 Dokumente online, in einem ist die Anfrage an die Bürgerschaft, in dem zweiten sind auch die Antworten dabei, da steht ausdrücklich, es sei kein Hinderungsgrund.
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Ich glaube, das musste ich auch, weiß ich aber nicht mehr so genau.
Zum eigentlichen Thema kann ich nichts beisteuern, habe aber auf die Schnelle 2 Links gefundne. Vielleicht kennst du sie schon, vielleicht auch nicht.
Hier wird deine Frage vom Hamburger Senat ganz konkret beantwortet, möglicherweise ein Anhaltpunkt, auch wenn das Bundesland ein anderes ist:
http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/Cache/…7B0BF0107A0.pdf
Und dann noch das hier aus NRW:
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Viel interessanter finde ich allerdings die Frage, wie es bei einer beaufsichtigten Arbeit überhaupt möglich sein kann, einen seitenlangen Text 1 zu 1 aus dem Netz zu übernehmen
Das geht, weil Kollegen unterschiedlich streng bzw. sorgfältig Aufsicht führen, ihre Augen auch bei Sorgalt nicht immer überall haben können und weil Klausuren zum Teil mit einer knapp dreistelligen Teilnehmerzahl in der Aula geschrieben werden, wo dann nur 1 Person Aufsicht führt. Jedenfalls ist das bei uns leider so. -
Wir (NRW) hatten letztes Jahr den Fall, dass in einer Deutschklausur 1:1 aus dem Netz kopiert wurde, ich weiß aber leider nicht, ob die Arbeit aus einer Aufgabe oder mehreren bestand. Der Kolelge hat alles markiert, was nicht von der Schülerin stammte, das war nach Rücksprache mit der SL eine 6, die Zulassung zum Abi war damit erledigt.
Ich würde bei solchen Angelegenheiten immer alle wichtigen Personen der Schule einbinden, denn das birgt ja ziemlichen Konfliktstoff.
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Ich habe selber nichts, aber ich glaube auch nicht, dass hier noch viele Reaktionen kommen werden, denn die Anfrage ist sehr unspezifisch.
Niemand wird sich zuständig fühlen, eine ganze Reihe auszubreiten. Wenn du aber selber schreibst, was du für Ideen hast, wo du Schwerpunkte setzen möchtest, evtl. Probleme siehst usw., dann bekommst du vermutlich auch Reaktionen.
Einfach nur ein Stichwort zu nennen und dann zu warten, das ist zu wenig. -
Wie sieht es aus, wenn man doch mehr Stunden arbeiten muss oder Vertretungsunterricht übernehmen soll, wird das extra vergütet?
NRW: Die ersten 3 Stunden im Monat sind unbezahlt, wer 4 oder mehr macht, bekommt alle bezahlt.Ich glaube, es gibt aber auch eine Höchstgrenze. -
3 Monate bis aufs erste Gehalt warten
War bei mir nicht so, ist aber schon ein paar Jahre her.18h Unterricht plus Hospitation
Stimmt, aber 18h sind auf 2 Halbjahre verteilt, also 2 Halbjahre lang 9 Stunden pro Woche.
grausame Schulen
Klar, die gibt es. Und es gibt tolle Schulen - wie in jedem anderen Bundesland auch. -
Bei uns nimmt die Heizung für jeden Platz im Raum eine bestimmte Gradzahl an. Menschen geben ja Wärme ab.
Und wenn man dann einen kleinen Kurs in einem großen Raum hat, guckt man in die Röhre. -
Die Frage mit der PKV kann ich nicht beantworten, nehme aber an, dass du wieder in eine gesetzliche Kasse gehen wirst/musst. Sollte sich aber leicht rausfinden lassen.
Bei deiner PKV würde ich mal nachfragen, ob sie die Möglichkeit einer Anwartschaft bietet. Das ist ein kleiner monatlicher Betrag dafür, dass du dann, wenn du eine Planstelle hast, ohne neue Gesundheitsprüfung und vor allem ohne neues Einsteigsalter wieder aufgenommen wirst.Viel Erfolg bei der Stellensuche - da müsste sich bei dem Topexamen mit 3 Hauptfächern doch spätestens zum Sommer etwas finden lassen, ich drücke die Daumen!
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