Beiträge von Anna Lisa

    Hier noch mal der Kommentar zur APO GOst:

    APO-GOSt-Kommentar, S. 95: „Diese Feststellungsprüfung ist nicht vom Einverständnis der Schülerin oder des Schülers abhängig. Nimmt er oder sie nicht daran teil, liegt eine Leistungsverweigerung vor. Die Feststellungsprüfung ist insbesondere dann angezeigt, wenn wegen häufiger oder längerer Versäumnisse keine ausreichende Beurteilungsgrundlage für den Schüler oder die Schülerin im Bereich der Sonstigen Mitarbeit vorliegt. Bei erkrankten Schülerinnen und Schülern kann die Prüfung auch zu Beginn des folgenden Schulhalbjahres durchgeführt werden. Die Kursabschlussnote wird in solchen Fällen aus den im Unterricht bewerteten Einzelleistungen und dem Prüfungsergebnis gebildet. Im Unterschied zur Nachprüfung werden Leistungsfeststellungsprüfungen allein vom Fachlehrer durchgeführt. Es bestehen aber keine Bedenken, wenn er sich der Hilfe eines/einer anderen fachlich kompetenten Lehrers oder Lehrerin, z.B. zur Führung eines Protokolls, bedient. Die Feststellungsprüfung kann aber nur eine zu schmale Beurteilungsbasis ergänzen und nicht eine fehlende ersetzen.“

    Ihr schafft 3 Prüfungen in einer Stunde? Wie lang sind die denn?

    Mein "Problem" ist momentan, dass ich es absolut nicht angemessen finde, die (mit Attest, ebenso wie die Nachschreibtermine) versäumte 180-Minuten-Klausur durch 15 Minuten Feststellungsprüfung zu "ersetzen". Ziehe ich es aber größer auf, ist das doch schon ein ziemlicher Mehraufwand. Mache ich es nicht und spricht sich das rum, lassen noch mehr Leute demnächst die Klausur sausen.

    Das ist ja nicht der Ersatz für eine Klausur, sondern für fehlende SoMi Noten.

    Ja, wir schaffen das in 10 Minuten. Danach weiß ich ziemlich sicher, ob der Schüler den Stoff der verpassten Stunden beherrscht oder nicht. Und die sprachliche Leistung kann ich auch beurteilen.

    Das ist ja keine offizielle Prüfung wie im Abitur oder so eine, die eine Klausur ersetzt.

    Hier noch mal der Ausschnitt aus der APO GOst: § 13

    (5) Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Fachlehrkraft den Leistungsstand auch durch eine Prüfung feststellen (§ 48 Abs. 4 SchulG).

    Die eure Schule erfunden hat. In deinem zitieren Passus findet sich ja zumindest keine 25%-Regelung.

    Das hat meine Schule auch nicht erfunden, sondern das Schulgesetz einfach für uns konkretisiert, sprich umgesetzt. Wie man das im Einzelfall konkret umsetzt, ist ja gottseidank offen und kann jede Schule selbst entscheiden. Das ist gottseidank noch nicht genau festgeschrieben. Aber rechtskonform handeln wir allemal. Theoretisch könnten wir das ja für jede Stunde so machen nach dem §. Macht aber natürlich keinen Sinn.

    Für unsere Schule und unsere Schule ist das ein sehr gangbarer Weg und ich kenne auch andere Schulen, die das so handhaben.

    Wenn dir meine Beiträge, wo ich von meiner Lebenswirklichkeit und von FAKTEN berichte, nicht passen, ignoriere mich doch einfach.

    Finde deine Art zu diskutieren sehr unangenehm.

    Die eure Schule erfunden hat. In deinem zitieren Passus findet sich ja zumindest keine 25%-Regelung.

    Und du meinst, ich kann mich einfach den Weisungen meiner Schulleitung widersetzen? Wenn ich das gar nicht möchte?

    Ich habe aktuelle vor den Zeugnissen jetzt gerade mal 3 Feststellungsprüfungen. Die mache ich mit meiner Kollegin zusammen Dienstag in der 1. Stunde. Da haben wir beide eh Anwesenheitspflicht. Ist jetzt also ein überschaubarer Aufwand. Vorbereitungszeit für mich = 0

    Macht den Schülern aber möglicherweise recht viel Aufwand.

    Nicht jeden. Aber deine naiven, ja.

    Warum ist das naiv? An meiner Schule MÜSSEN wir das so handhaben, das schreibt die Schulleitung so vor. Grundlage ist das Schulgesetz. S.o.

    Warum bin ich jetzt naiv, wenn ich mich an die Weisungen der Schulleitung halte??? Erkläre es mir bitte.

    Ich habe das Gefühl, du kannst mich schlicht und einfach nicht leiden.

    Nur weil das an deiner Schule anders gehandhabt wird, bin ich noch lange nicht das naive Dummchen, für das du mich hältst.

    Gibt es dazu denn eine tatsächliche Regelung?

    § 48 SchulG

    (4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.

    Ich bin verwirrt: Ich darf entschuldigte Fehlzeiten doch nicht in die Notengebung einfließen lassen?

    In der Unterstufe konnte man die Minderjährigen noch mit Attestpflicht und Anrufe bei den Eltern einfangen. In der Oberstufe sind fast alle Volljährig (meine zwei 17 jährigen sind absolut problemlos) und entschuldigen sich, das bekommen die erstaunlich gut hin.

    Na ja, bei mehr als 25 % entschuldigter Fehlstunden müssen wir eine Feststellungsprüfung machen. Die wird ja schon benotet. Also ja, indirekt fließt das in die Notengebung ein.

    Sorry, aber da läuft was schlecht. Das muss man sich als Vorgesetzter auch nicht "gefallen" lassen bzw. sollte dafür sorgen, dass es anders läuft.
    Und wenn es so ist, dass die Person so effizient ist, dass sie auch zeitlich schneller fertig ist, dann soll sie bitte früher weg dürfen und nicht mit Jacke 5 Minuten demonstrativ warten.

    Da läuft noch viel mehr schief. Die Dame kann ganz viele Sachen, die sie eigentlich können müsste, überhaupt nicht. Der müsste man ständig irgendwas erklären. Am besten macht man dann die Sachen direkt selbst.

    Aber mein Mann hat da leider keinen Einfluss drauf, sie wurde ihm von oben zugeteilt und loswerden kann er die auch nicht.

    Ich kenne nicht eine Schulsekretärin (Sekretäre in diesem Bereich sind mir bislang einfach noch nicht begegnet), die längerfristig im schulischen Einsatz tätig ist und die nicht regelmäßig Überstunden sammelt in Schulwochen, um die ganze Arbeit zu bewältigen. Wie viele langjährige Schulsekretärinnen sind dir denn tatsächlich ganz konkret bekannt, von denen du gesichert weißt, dass diese keinerlei Überstunden machen, wenn es beispielsweise in Prüfungsphasen mal wieder rund geht oder die Zeugnisse anstehen oder zum Schuljahresanfang, sondern die dann tatsächlich „nach mir die Sintflut“ sagen und sich verdünnisieren quasi nach Stechuhr?

    Das mag gut sein. Damit hätte ich auch überhaupt kein Problem.

    Was mir zu schaffen macht: Die extrem unregelmäßigen Arbeitszeiten: Mal bis 2, mal bis 4, manchmal nur bis halb 1, und fast immer: zweigeteilte Arbeit.

    Wenn die häusliche Arbeit nur eine Stunde wäre, würde ich sie einfach in der Schule hintendran hängen. Aber da es meist mindestens 2 Stunden sind, geht das nicht und ich muss mal wieder abends noch an den Schreibtisch. Das ist das, was mich stört.

    Ich würde gerne jeden Morgen gleich anfangen (zumindest in etwa) und regelmäßig mittags Schluss haben. Wenn dann Überstunden anfallen, hätte ich auch kein Problem damit, ab und zu mal 1-2 Stunden länger zu bleiben.

    Bei uns die Sekretärinnen haben die Ferien direkt in ihre Stunden eingebaut. Die brauchen keine Überstunden dafür.

    Die Einschätzung in dieser Absolutheit teile ich nicht und muss dafür nicht weit über den Tellerrand schauen: Sekretärinnen an den Schulen sind in der Regel auch nur Teilzeitkräfte (mit zum Teil weniger als 75%) und sind jeden Tag da.

    Die gehen aber auch pünktlich um 1 der sogar noch eher, je nach Anfangszeit und machen dann kein bisschen mehr. Das ist bei Lehrern ja bekannterweise durchaus anders.

    Ich hätte z.B. als,Teilzeitkraft mir halber Stelle überhaupt nichts dagegen, jeden Tag zu kommen, wenn ich dafür regelmäßige Arbeitszeiten hätte und jeden Nachmittag, jeden Abend und jedes WE frei. Dann würde ich einfach meine 4.30 jeden Tag ab 8 abarbeiten und dann total happy nach Hause gehen. Wunderbar!

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