da bist du aber bei deiner Fächerkombi echt gut, wenn du die 12 Stunden frei bekommst. Respekt.
Das geht nur, weil ich Teilzeit arbeite und dann halt in den Korrekturwochen Vollzeit arbeite.
da bist du aber bei deiner Fächerkombi echt gut, wenn du die 12 Stunden frei bekommst. Respekt.
Das geht nur, weil ich Teilzeit arbeite und dann halt in den Korrekturwochen Vollzeit arbeite.
Es widerspricht sich.
Wenn DU immer dran bist, dann gibt es wohl KuK, die fast nie dran sind und also gibt es doch eine gewisse Wahrscheinlichkeit die 50% nicht zu erreichen.
Aber ich weiß auch, dass es stark davon abhängt, wo die VBs liegen. Es gab Tage, da habe ich in 80% der Fälle vertreten (und die Parallel-Kolleg*innen auch), und andere, kaum. Vielleicht gibt es eine Statistik, an welchen Wochentagen die meisten Menschen fehlen.
Nein, das widerspricht sich gar nicht. An dem Tag und zu der Stunde, wo meine VB liegt haben insgesamt 5 Kollegen VB. Wir werden alle immer eingesetzt, weil wir in so einem großen System einfach auch so viel Vertretungsbedarf haben.
Jeder Kollege wird ja nur in seinen VBs eingesetzt und da gibt es dann in genau dieser Stunde an diesem Wochentag genau 5 Kollegen, die eingesetzt werden können.
Doppelbesetzungen werden aufgelöst, Therapie- und Förderstunden entfallen.
Haben wir alles nicht.
Das ist rechtlich auch korrekt so:
Leider besteht unsere Schulleitung aber auf Freizeitausgleich. Bezahlt bekommen wir nie etwas.
Bei uns sollen Überstunden (bei Vollzeitkräften ab vier) möglichst durch Freizeitausgleich abgegolten werden und nicht bezahlt.
Und wie bekommt ihr den?
Bei uns bedeutet Freizeitausgleich (z.B. für Teilzeitler nach der Klassenfahrt etc.) immer, dass KEIN Unterricht ausfallen darf. Also wir dürfen dann mal den pädagogischen Halbtag schwänzen oder so etwas. Recht unbefriedigend.
Hier schon. Wenn eine Vollzeitkraft 1 oder 2 Mehrarbeitsstunden macht, macht er/sie auch mindestens 4
Ich glaube, so nett ist unsere Schulleitung nicht. Die kriegt auch mächtig Druck von oben, ja keine zusätzlichen Kosten zu produzieren.
DA sieht man dann auch, wie unterschiedlich die Systeme sind. Bei uns gibt es nur im Ausnahmefall Plusstunden, aber eigentlich nie soviele, dass man die bezahlt bekommen muss, sprich Teilzeitkollegen sind mit Plusstunden in der Regel also raus, aber ja, wir haben noch ein paar KOllegen, die sogar sogenannte Verfügungsstunden haben, wo sie also nicht das volle Deputat eingesetzt sind und daher dann vertreten müssen an bestimmten Tagen in bestimmten Stunden oder eben auch nicht, wenn alle da sind.
Teilzeitkollegen müssen bei euch NIE vertreten? Die Glücklichen.....
Wie schafft ihr das dann, alle Vertretungsstunden abzudecken? Wir haben Unmengen an Teilzeitkräften.
Wenn Du dauerhaft zu viel arbeitest, ist der erste Weg zum Schulleiter. Wenn dieser keine Abhilfe schafft, ist der Gang zum Anwalt richtig. Momentan zeigt sich, dass das der beste Weg ist, um etwas zu bewegen...
Tue ich ja nicht. Im Jahresmittel arbeite ich genau so viel, wie ich soll.
Es ist halt anstrengend, zwischen den Ferien immer so viele Überstunden zu machen, dafür dann aber 12 Wochen frei zu haben.
Da brauche ich keinen Anwalt.
Wie du das schon wieder gleichsetzt. Wenn eine Schule nicht darauf achtet, die Vollzeitkollegen sinnvoll einzusetzen, kommt es ganz schnell mal zustande, dass die gratis arbeiten. Das kann dir nie passieren.
Mit sinnvoll meinst du: im Sinne der Kollegen, so dass sie bezahlt werden?
Das passiert an meiner Schule (s.o.), aber wohl kaum aus der Überlegung heraus, dass sie es bezahlt bekommen. Eher aus der Notwendigkeit heraus. Sonst würde sie mich als Teilzeitkraft nie einsetzen, weil ich ja immer bezahlt werde. Ich werde aber in JEDER VB eingesetzt. Neben mir haben noch mehrere Kollegen in der gleichen Stunde VB und trotzdem komme ich immer "dran".
so einfach ist es nicht, weil die wenigsten Monate komplette 4 volle Wochen haben, wo gar nichts ausfällt und wo eine Stunde pro Woche zu 4 Monatsstunden führen würden (aber es kann natürlich mehr als eine Stunde in der Woche geben).
Bei den VZ-ler*innen gilt (in NRW!) der Monat als Abrechnungsmonat (wo wir immer noch besser dran sind, als in NDS oder BaWü mit dem ganzen Jahr), bei TZler*innen ist je nach TZ die Woche oder gar die Stunde der Gegenrechnungszeitraum.
Und wie Peterka sagt, ist die Bezahlung auch deutlich besser.
Also bei uns haben Vollzeitkräfte ja 2 VBs pro Woche. Dass man da weniger als die Hälfte eingesetzt wird, ist extrem unwahrscheinlich. Auf unter 4 Stunden kommt man nur in Monaten mit Ferien.
Also ja, die allermeisten Vollzeitkollegen bei uns bekommen ihre Stunden bezahlt.
@State of Trance: Was genau findest du wieder witzig?
Ist das echt so? Ich war fest davon überzeugt, dass bei jeder Teilzeit sofort bezahlt wird. Habe aber auch länger nicht drüber nachgedacht.
Ist auch so in NRW. Wir kriegen alles bezahlt.
Was du vertrittst wird wegen deiner Teilzeit ab der ersten Stunde bezahlt. Ist also wieder am Thema vorbei.
Na, wenn die Vollzeitkollegen ebenso jede Woche vertreten, sind sie bei mindestens 4 Stunden im Monat und kriegen somit auch alle ab der 1. bezahlt. Genau wie ich. Da ist kein Unterschied dann.
Dann sind es aber eben keine.
Hast du prinzipiell Recht. Problematisch ist aber z.B. dass du zwischen Herbst- und Weihnachtsferien einfach mal eben so die Stunden von 2 Wochen zusätzlich arbeitest, nur damit du dann 2 Wochen Weihnachtsferien hast.
Da wäre z.B. ein Streikrecht ganz gut, damit man mal gegen diese Bedingungen vorgehen kann.
Das ist in NRW auch so. Bei uns wird aber kaum vertreten.
Stimmt vielleicht für deine Schulform. Ich vertrete regelmäßig jede Woche.
Also ich leiste keine unbezahlten Überstunden.
Ich schon. Aber die feiere ich dann in den Ferien wieder ab. Und somit sind sie dann quasi doch bezahlt. Ich trete nur in Vorleistung.
Das mit der Putzfrau kann ich bestätigen. Unsere ist angemeldet. Aber wir mussten SEHR lange suchen. Und hatten hunderte Anfragen von Leuten, die sich eben NICHT anmelden lassen wollten.
Der einzige mögliche Grund ist der, dass man noch andere Jobs hat. Oder eben Bürgergeldempfänger ist.
Ich mein das Kindergeld ist im Bürgergeld eingearbeitet. Das kommt nicht mehr dazu.
Dann kommt man aber auf einen Betrag von über 2000.
Ich selbst würde als Bürgergeldempfängerin alleinerziehend mit 2 Kindern 2.700 € bekommen. Verheiratet noch mehr. Darin ist dann das Kindergeld enthalten.
Zwei Erwachsene mit zwei Kindern (wenn diese zwischen 14 und 17 Jahre alt sind) erhalten einen Regelsatz von 1793 Euro (1649 Euro wenn beide Kinder zwischen 6 und 13 Jahre alt sind, bzw. 1589 Euro, wenn beide Kinder jünger als 6 Jahre alt sind). Kritik in beide Richtungen sollte ohne Lügen, Über- und Untertreibungen auskommen.
Genau und da kommen noch 500 € Kindergeld zu.
Meine Nachbarn haben zwei Kinder und beziehen als Familie Bürgergeld. Ich kenne die Zahlen, weil sie offen darüber reden und man es sowieso überall nachlesen kann. Sie bekommen eine monatliche Überweisung von 2200,- € (Sätze für zwei Erwachsene und zwei Kinder). Miete und Nebenkosten werden übernommen (ich schätze einen Wert von 1200,- €). Macht also ein Nettoeinkommen von 3400,- €. Hinzu kommen Übernahme von Kosten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wie Klassenfahrten, Mittagessen, Schulbücher usw. Beide Nachbarn sagen ganz offen, dass sie weniger hätten, wenn sie arbeiten gehen würden. Deshalb bleiben sie zu Hause.
Das erscheint JETZT in der Tat ungerecht. Das System bricht aber in sich zusammen, sobald die Kinder aus dem Haus sind. Dann wird das Geld echt knapp sein.
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